Zurückgehaltene Prämie

6. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)
Zurückgehaltene Prämie

Hallo!

Es wurde eine neue Firma für TV Reparaturen gegründet und dem Arbeitnehmer ein Prämienvertrag angeboten. Zum damaligen Start im Oktober 06 wurden folgende Bedingungen festgelegt: Der Arbeitnehmer bekommt einen Grundlohn und zusätzlich 8 Euro pro fertiggestelltes Gerät ab dem 51. Gerät. Somit ergibt sich bei einer monatlichen Mindestleistung von 100 Geräten eine Prämie von 400 Euro.

Da die Firma neu war, bot man MÜNDLICH den Arbeitnehmern an, die Prämie auszuzahlen ohne auf die Reparaturzahlen zu achten, da es ja nicht möglich wäre, in dem Chaos einer neugegründeten Firma diese 100 Geräte zu erreichen.

Im Arbeitsvertrag steht u.A.: Mündliche Absprachen sind nicht gültig!

Der Punkt ist nun, daß der Arbeitnehmer trotz aller Widrigkeiten JEDEN Monat über 100 Geräte reparieren konnte, dafür aber nicht entlohnt wurde. Lediglich die vorher angebotenen 400 Euro wurden bezahlt. Nach Beschwerde des Mitarbeiters wurde ihm angeboten, ihm "unter der Hand" die Prämie doch zu bezahlen, ab April.

Leider ist nun bereits JUNI und der Mitarbeiter hat nichts erhalten. Da der Mitarbeiter im Durchschnitt locker 130 Geräte reparieren konnte, handelt es sich um einen Streitwert von mittlerweile fast 2000 euro.

Kann der Arbeitnehmer diese Summe vor Gericht einklagen, da ja mündliche Absprachen laut Arbeitsvertrag nicht gültig sind und somit die Prämie komplett zu bezahlen wäre?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, sorry, so richtig zu verstehen ist das nicht.
Irgendwie war Chaos und man kam überein, dass die Prämie pauschal gezahlt wird, da [vermutlich] keiner nachkam [warum auch immer] wie viel wirklich repariert wurde. Richtig?

Und ab April wurde dann
- gar keine Prämie mehr bezahlt?
- weiterhin noch die 400 €?
... oder wie oder was?

Hat denn der AN bei dem ganzen Chaos überhaupt Nachweise für die Menge der von ihm reparierten Geräte?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

Nochmal: Arbeitnehmer bekommt Grundlohn + 8 Euro pro Gerät ab dem 51.

Macht bei einer vereinbarten zu erreichenden Monatsquote von 100 Geräten einen Gesamtlohn von Grundlohn +400 Euro. Dieser Gesamtlohn wird seit Oktober bezahlt, egal wieviele Geräte repariert wurden.
Anders gesagt: bei normalerweise 20 Arbeitstagen pro Monat ergibt sich eine tägliche Reparaturzahl von 5 Geräten um die 100 im Monat zu erreichen. Somit werden auch an Urlaubs und Feiertagen 5 Geräte gutgeschrieben als Tagesleistung.
Hat der Arbeitnehmer MEHR als 100 Geräte repariert, wird jedes weitere wieder mit 8 Euro zusätzlich vergütet. Heißt also z.b. bei 130 Geräten: 30 Geräte extra zu Grundlohn + 400 Euro Prämie = 240 Euro +Grundlohn + 400 Euro Prämie = Grundlohn +640 Euro Prämie.
Dies wurde jedoch nie bezahlt, es wurde immer nur Grundlohn + 400 Euro Prämie bezahlt.
Der Arbeitnehmer hat ALLE Nachweise in der EDV sowie einer von sich selbst geführten Excel Tabelle.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Der Arbeitnehmer hat ALLE Nachweise in der EDV


In welcher EDV?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

In der EDV der Firma, dort werden alle reparierten Geräte unter dem angemeldeten Techniker angezeigt, um die Reparaturzahlen überprüfen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
In der EDV der Firma, dort werden alle reparierten Geräte unter dem angemeldeten Techniker angezeigt, um die Reparaturzahlen überprüfen zu können.


Jetzt versteh ich gar nichts mehr. Ich ging bisher davon aus, dass da Chaos in der Buchhaltung herrscht und man irgendwelche Reperaturzettelberge auf diversen Schreibtischen durchwühlen müsste, um nachzukommen, wie viel der AN repariert hat.

Ich würds nochmal schriftlich (nicht mündlich! nicht telefonisch! nicht per mail!) mit kurzer Fristsetzung einfordern und wenn der AG nicht reagiert -> Arbeitsgericht.

Kann man die Nachweise ausdrucken?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

Klar kann man die Nachweise ausdrucken. Es ist alles dokumentiert, wurde nur nie bezahlt. (Am Anfang eben als "Entgegenkommen" des Arbeitgebers, da man die geforderten 100 Geräte in einem Chaos nicht erreichen kann. Deshalb wurden immer volle 100 Geräte bezahlt) Der Arbeitnehmer hat aber IMMER mehr als 100 Geräte erreicht und wurde dafür nicht entsprechend entlohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann könnte man das mal sicherheitshalber ausdrucken. (Nicht gerade, wenn der Chef daneben steht. *hüstel*)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

Wurde alles bereits ausgedruckt und ist somit vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Fein, dann hat man die Nachweise ja (nur im Ernstfall verwenden). Vorschlag zum weiteren Vorgehen, hab ich ja schon gepostet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Icewolf77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für die Antworten, ein Brief mit Fristsetzung ging bereits an AG raus, sollte sich daraufhin nichts ergeben wird AN wohl zum Arbeitsgericht gehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen