Zurücknahme einer Beförderung

26. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
epis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Zurücknahme einer Beförderung

Hallo, ich hoffe ich finde hier Hilfe.

Ich arbeite in einem kleinen Serviceteam und wurde im September, nachher der alte Teamleiter kündigte befördert. Seitdem bekomme ich zu meinem Gehalt eine "Bonus-Zahlung" als Teamleiter Prämie. Eine Vertragsänderung sollte jetzt im Januar erfolgen, inklusive neuem Gehalt.

Da wir schon länger einen Mangel an Mitarbeitern haben wurde nun von den obersten Chefs entschieden, das er alte Teamleiter, welcher sich bewarb, wieder in seiner Position eingestellt wird. Ich soll also wieder nur normaler Mitarbeiter mit dem alten Gehalt sein.

Ist das so überhaupt rechtens? Ich hatte mich auf die spätere Vertragsänderung eingelassen, da ich erst einmal selbst rausfinden wollte, ob ich den Mehraufwand mit der Teamleiter überhaupt möchte oder packe. Hatte meiner Firma vertraut, dass diese mich nicht verarschen.

Langfristig werde ich da nun sowieso meine Konsequenzen daraus ziehen aber kurzfristig: dürfen die das so überhaupt oder reicht da die mündliche Zusage sowie die Bonuszahlung als Teamleiter, dass das gar nicht so einfach geht?

Liebe Grüße

(Mein Chef macht einem echt das beste Weihnachtsgeschenk...)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31946 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von epis):
Zurücknahme einer Beförderung
Wo steht das nachlesbar mit der Beförderung?
Zitat (von epis):
Eine Vertragsänderung sollte jetzt im Januar erfolgen, inklusive neuem Gehalt.
Zitat (von epis):
Ich hatte mich auf die spätere Vertragsänderung eingelassen, da ich erst einmal selbst rausfinden wollte,
Passt. Diese Zeit von September bis Januar lief wohl doch in beiderseitigem Einverständnis mit einem Gehaltsbestandteil *Prämie*.

Ich erkenne nichts Unrechtes.

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#2
 Von 
epis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von epis):
Zurücknahme einer Beförderung
Wo steht das nachlesbar mit der Beförderung?


Da steckt der Teufel. Es gibt nur die Bonuszahlung auf dem Gehaltszettel und eine mündliche Zusage.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119474 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von epis):
Es gibt nur die Bonuszahlung auf dem Gehaltszettel

Und da stehen nur Zahlen und kein Text?



Zitat (von epis):
und eine mündliche Zusage.

Gar nichts schriftliches? Per Mail oder so?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
epis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von epis):
Es gibt nur die Bonuszahlung auf dem Gehaltszettel

Und da stehen nur Zahlen und kein Text?



Zitat (von epis):
und eine mündliche Zusage.

Gar nichts schriftliches? Per Mail oder so?


Doch doch. Auf dem Gehaltszettel ist der Bonus als Teamleiter Bonus ausgeschrieben. Aber nur da und sonst nur die mündliche Zusage

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Es gibt in der Hauptsache also eine Aufzahlung mit dem Vermerk Teamleiter-Bonus und eine mündliche Zusage unbekannter Eindeutigkeit und Belastbarkeit.
Nun kennt man zur Genüge diese Funktionszulagen für dies oder jenes - die die Eigenschaft haben wegzufallen, wenn die Funktion nicht mehr ausgeübt wird. Dieser Teamleiter-Bonus erinnert doch einigermaßen an sowas.

Hinzu kommt diese merkwürdige, ungewöhnliche neuerliche Bewerbung des ehemaligen Teamleiters. Einer Bewerbung geht meistens eine Stellenausschreibung voraus - was ein Indiz wäre, dass du die Teamleitung de facto nur kommissarisch innehattest. (Noch viel merkwürdiger wäre eine Blindbewerbung des Ehemaligen auf seine alte Stelle, nachdem der gerade selbst gekündigt hatte - in der Regel gilt doch: you never will come back..)

Langer Rede kurzer Sinn: du hast wahrscheinlich nicht viel auf der Hand.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119474 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nun kennt man zur Genüge diese Funktionszulagen für dies oder jenes - die die Eigenschaft haben wegzufallen, wenn die Funktion nicht mehr ausgeübt wird

Stimmt. Aber das wäre eine einseitige Vertragsänderung zu Lasten des Arbeitnehmers - das könnte vor Gericht zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
epis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, noch einmal eine Nachfrage.

Ich habe auf die Stelle des Teamleiters keinen neuen Vertrag, nur die mündliche, konkrete Zusage mit deutlicher Gehaltserhöhung sowie Vertrag. Die zu besetzende Stelle war erst als Teamleiter ausgeschrieben, als man niemanden fand und ich es machte nur noch für meine alte Stelle.

Vermutlich spielt Vitamin B rein, da mein Chef und der alte und wieder neue Teamleiter zusammen zum Fussball gehen. Alles was ich neben der mündlichen Zusage (vertraue nie deinem Chef...) Habe ist eine Zulage als Teamleiter (genau so auch auf dem Gehaltszettel beschrieben)

Ich mein soll er den Job halt machen. Langfristig kann ich unter den Umständen in der Firma eh nicht bleiben, da mein Vertrauen missbraucht wurde. Wie realistisch erfolgreich ist es das mehr Gehalt (immerhin 300 Euro brutto) zu erstreiten?

Habe über das Wochenende versucht eine Lösung zu finden aber ist schwierig. Auf der einen Seite habe ich ja keinen Vertrag. Auf der anderen Seite las ich, dass eben die Zulage auch ohne vermutlich vor Gericht für mich entscheiden würde. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung aber glaube nicht, dass das Arbeitsverhältnis besser wird wenn ich's mir erstreite. Sofern das überhaupt realistisch ist.

Einfach so reden ist leider nicht möglich. Die Chefs sind der Meinung man könne das einfach so machen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Wenn du Rechtsschutz hast, ist hoffentlich Arbeitsrechtschutz mit dabei.
Und wenn du versichert bist: Warum nicht nutzen?
Möglicherweise hast du Recht, dass der Erfolg eher kurz währen könnte. Aber was hindert dich, zweigleisig zu fahren, also dein Recht vor Gericht zu suchen und dann nach einem neuen Job Aussicht zu halten?

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