Hallo,
ich habe einmal eine Frage.
Und zwar habe ich eine Zusage für eine Job als Consultant im Juli 2009. Den Vertrag soll ich nächste Woche unterschreiben. Angenommen ich bekomme noch ein 2tes Angebot (vll. hat man ja Glück), besteht dann die Möglichkeit aus dem bereits unterschriebenem Vertrag wieder rauszukommen ? Danke für eure Hilfe!
Tanja
Zurücktreten von Unterschriebenen Vertrag ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, von dem einmal unterschriebenen Vertrag kann man nicht einfach zurücktreten, aber man kann ihn kündigen (insofern nicht vertraglich die Kündigung vor Antritt ausgeschlossen wurde).
Kommunikation ist auch heute noch das Mittel der Wahl. Auf deutsch: Man kann sicher alles regeln, wenn man mit dem AG spricht.
Das einzige, das man in so nem Fall nicht
tun sollte ist, einfach nicht zum Arbeitsbeginn zu erscheinen. Aber wenn du hier schon so fragst, ist Letzteres für dich sicher keine Option. (mal abgesehen davon, dass es einen schlchten Eindruck hinterlässt und man nie weiß, ob man im Leben nicht doch irgendwann mal wieder mit dieser Firma zu tun hat)
MfG
Siehe venotis - welcher AG hätte schon Lust für 2 Wochen, so ist meist die Kündigungsfrist während der Probezeit, einen unmotivierten und nach Vorschrift arbeitenden Mitarbeiter zu haben?
Schau in den Vertrag, was dort zur Kündigung vor Arbeitsantritt und während der Probezeit vereinbart ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten