Zusätzlich Minijob? Worauf achten?

3. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
molisa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusätzlich Minijob? Worauf achten?

Hallo,

folgende Ausgangssituation:

- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Teilzeit 30 Std./Woche
- Nebenberufliche Selbstständigkeit 10 Std./Woche

- Kann ich zusätzlich einen Minijob (450 Euro) annehmen? Soll/Muss das der Krankenkasse, der KSK und/oder dem Finanzamt gemeldet werden?
- Ändert sich dadurch etwas an Kranken-/Renten- und sonstigen Versicherungen?

Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Kann ich zusätzlich einen Minijob (450 Euro) annehmen? Ja.
Soll/Muss das der Krankenkasse, der KSK und/oder dem Finanzamt gemeldet werden? Die Anmeldung erfolgt bei der Minijobzentrale. Darum hat sich aber der Arbeitgeber zu kümmern.
Ändert sich dadurch etwas an Kranken-/Renten- und sonstigen Versicherungen? Grundsätzlich zahlt auch ein Minijobber RV-Beiträge - man kann sich davon aber befreien lassen. Der Beitrag ist mit 3,7 % recht gering.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Alles richtig. Und es gibt auch keine Probleme - kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
molisa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten. Das heißt, Vertrag unterschreiben und alles andere läuft von selbst? Ich muss nichts tun/niemandem Bescheid sagen?

Und auf die Einstufung der Selbstständigkeit als nebenberuflich hat das auch keinen Einfluss, oder? Ist ja quasi eine dritte Erwerbsform, unabhängig von den anderen beiden. Aber mein Verdienst von Selbstständigkeit plus Minijob wäre dann insgesamt höher als der im Hauptjob. Ist das relevant?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von molisa):
Ich muss nichts tun/niemandem Bescheid sagen?
Deinem Hauptarbeitgeber musst du die Nebentätigkeit anzeigen. Sonst kann dieser der Minijobzentrale nichts melden.

Wer selbständig tätig ist, hat grundsätzlich keine Zeit/Stundenzahl als Begrenzung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

..... und google doch einfach mal Minijob-Zentrale.

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#6
 Von 
molisa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):


Wer selbständig tätig ist, hat grundsätzlich keine Zeit/Stundenzahl als Begrenzung.


Wie meinst du das denn? Wenn man nebenberuflich selbstständig ist, muss man natürlich mit den Stunden und auch dem Geld unter der sozialversicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung bleiben. Das bin ich auch. Die Frage ist, wie das gehandhabt wird, wenn Selbstständigkeit plus Minijob mehr Geld, wenn auch nicht mehr Stunden als der Hauptjob einbringen...

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#7
 Von 
LordOfLight
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hänge mich mal dran.
Bei mir sieht es ähnlich aus.
Hauptberuflich 38 Std. Woche - ca. 40.000 EUR/Jahr
Nebenberuflich Kleingewerbe - zwischen 8-13.000/Jahr


Nun habe ich einen Kunden gewonnen, bei dem regelmäßige Arbeit anfallen würde. Sprich immer so zwischen 5-10 Std. pro Monat. Anstatt das meinem Gewerbe zuzuordnen und Rechnungen zu schreiben, wäre es doch eigentlich schlauer, dass über einen Minijob zu regeln, oder sehe ich das verkehrt? Man würde sich dann auf einen Std.-Lohn von ca. 50 EUR einigen und somit jeden Monat um die 300-450 EUR "steuerfrei" dazuverdienen.
Ist dieser Gedankengang so richtig und wäre das steuerrechtlich so in Ordnung?


-- Editiert von LordOfLight am 11.11.2020 16:41

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wenn der Kunde kein Problem damit hat, auf die 50 Euro noch 15 Euro pro Stunde draufzulegen (nämlich die Lohnnebenkosten), dann geht das. Und ob dem Kunden gefällt, dass Sie dann plötzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, ist auch noch so eine Frage...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
LordOfLight
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wenn der Kunde kein Problem damit hat, auf die 50 Euro noch 15 Euro pro Stunde draufzulegen (nämlich die Lohnnebenkosten), dann geht das. Und ob dem Kunden gefällt, dass Sie dann plötzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, ist auch noch so eine Frage...

Sehr gute Punkte muemmel. Ich würde mit meinem normalen Std.-Lohn wohl eher Richtung 70-80 EUR kommen wenn’s über Rechnung gehen würde, normalerweise noch höher, allerdings wäre dieser Kunde einfach ein sehr praktischer Nebenverdienst, ohne viel Arbeitsaufwand, dafür sehr stetig. Mit dem Urlaub und Krankenausfall kann man sich dann ja intern verständigen, aber danke für die wichtigen Anmerkungen.

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