Zusatzleistungen als Lohnbestandteil vs SittenWi

21. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
CrankItUp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusatzleistungen als Lohnbestandteil vs SittenWi

Guten Morgen,
Guten Tag,
Guten Abend,


mich beschäftigt derzeit eine arbeitsrechtliche Frage.

Angenommen im Arbeitsvertrag lese ich einen Entgeltfaktor der rein für sich genommen als sittenwidrig wahrzunehmen ist (also 2/3-Grenze wird nicht erreicht).
Fortführend wird aber ein Zusatzleistungskatalog aufgemacht, der dem Entgelt zugerechnet wird und somit in der Summe ein fast schon tariflicher Lohn rauskommt.

Gesetz dem Fall es handelt sich um eine regelmäßige Zusatzleistungsuntersetzung - kann das der AG einfach so gestalten? Das würde ja im Umkehrschluss dazu führen, dass er am Ende nur noch 'zusatzleistungen' im Arbeitsvertrag inkludiert. Gerade sozial schwache AN würden dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Ist das schon die Antwort? ;-).


Dankeschön im Voraus! :-D

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
also 2/3-Grenze wird nicht erreicht

Von was?



Gilt denn überhaupt ein Tarifvertrag für deinen Arbeitsvertrag?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.999 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen