Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der Ende September ausläuft aber wahrscheinlich verlängert wird. In diesem Jahe habe ich ca. 240 Stunden Nachtschicht gearbeitet. Hat man generell Anspruch auf diesen Sonderurlaub und wenn ja muss dieser mir dann vor Ablauf des Vertrages gewährt werden oder kann man den in den neuen Vertrag dann mitnehmen???
Danke für Eure Antwort.
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Zusatzurlaub Nachtarbeit
Tja, wo arbeiten Sie denn? Mir ist ein Zusatzurlaub für Nachtarbeiter nur aus dem öff. Dienst bekannt.
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Bei einem Geldtransportunternehmen.
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wo ist denn dieser "Zusatzurlaubsanspruch" vereinbart ?
Arbeitsvertrag ? Tarifvertrag (welches Bundesland) ?
was ist genau dazu vereinbart ?
oder handelt es sich um bezahlte frei Tage im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG
(anstelle von Nachtschichtzuschlägen?)
normalerweise führt ein Auslaufen der Befristung dazu, daß fällige bzw. nicht gewährte Ansprüche abgegolten werden müssten,
wobei eine Verlängerung der Befristung dazu führt, daß die Ansprüche "übergehen" (wobei natürlich je nachdem, worum es sich nun genau handelt, auch Ausschlußfristen maßgeblich sein könnten)
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