Guten Tag,
ich habe einen Firmenwagen, für den ich 1% zahle.
Ich habe in einem Forum gelesen, dass wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs nicht zur Nutzung des Autos berechtigt ist, der Arbeitgeber eine Nutzungsentschädigung zahlen muss.
Gilt diese Regelung auch bei einer Unfallreparatur ohne Ersatzwagen?
Ich hatte nämlich einen Unfall (Selbstverschuldet) und der Wagen denmächst für ca. 2 Wochen in die Werkstatt.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Christian B.
Zuschuss zum Firmenwagen bei nicht Nutzung
24. Juli 2018
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Frage vom 24. Juli 2018 | 07:36
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Zuschuss zum Firmenwagen bei nicht Nutzung
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#1
Antwort vom 24. Juli 2018 | 14:29
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
Wenn und da du den Ausfall des Wagens selbst verursacht hast, kann ich mir nicht vorstellen, wieso der AG dir dann auch noch den Ausfall irgendwie vergüten sollte.
#2
Antwort vom 26. Juli 2018 | 18:51
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für deine Antwort.
Der Wagen wird ja mit 1% versteuert. Ich hätte ja Anspruch auf einen Leihwagen oder Kürzung / Zuschuss zu der 1% Regelung. So sagt er das Bundesurlaubsgesetz, bei verbotenen Fahrten in den Urlaub.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juli 2018 | 00:43
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Zitat:Das Bundesurlaubsgesetz besagt für diesen Fall, dass zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, für die Dauer des Urlaubs in bar abzugelten sind.
Heißt konkret: Der Arbeitnehmer muss den geldwerten Vorteil der Privatnutzung des Dienstwagens während des Urlaubs nicht versteuern. Im Gegenzug hat er für diese Zeit einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die dann allerdings wieder zu versteuern ist.
Von einem Leihwagen lese ich da nichts.
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