Zustellung einer Kündigung

6. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Floh77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustellung einer Kündigung

Hallo Forum,

eine Bekannte plant zum Ende des Monats Mai ihren aktuellen Arbeitsvertrag zu kündigen. Hierzu wollte Sie am 31.05. die Kündigung fristgerecht und persönlich an den Geschäftsführer überreichen.

In dieser Woche hat Sie nun erfahren, dass der Geschäftsführer in den letzten beiden Maiwochen im Urlaub sein wird und somit eine persönliche Übergabe der Kündigung nicht möglich ist.

Vor dem Urlaub möchte Sie noch nicht Kündigen, da der neue Arbeitsvertrag bis zu diesem Termin voraussichtlich noch nicht in trockenen Tüchern sein wird.

Welche Möglichkeiten bleiben ihr die Kündigung am 31.05. fristgerecht und rechtssicher zu zustellen?

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten bleiben ihr die Kündigung am 31.05. fristgerecht und rechtssicher zu zustellen?


Warum soll die Kündigung exakt am 31.5. dem Arbeitgeber übergeben werden und nicht am 25. oder 30.? Und warum soll der GF unbedingt persönlich die Kündigung in Empfang nehmen?
Gibt es keine Personalabteilung, wo man die Kündigung abgeben kann? Aber zumindest ein Firmen-Briefkasten sollte vorhanden sein.

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#2
 Von 
Floh77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Unternehmen ist relativ klein, daher gibt es keine Personalabteilung und auch nur einen Geschäftsführer.

Des Weiteren wollte sich meine Bekannte den Empfang der Kündigung quittieren lassen, um für den Fall der Fälle, dass es im Nachgang zu Ärger kommen würde (davon geht sie momentan aus), rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Der 31. ist natürlich der letzt mögliche Termin. Sobald der neue Vertrag unterschieben ist könnte sie die Kündigung auch früher übergeben.


Ein Postkasten ist natürlich vorhanden.

Die Frage ist schlicht, wie stellt man die Kündigung unter den beschriebenen Umständen rechtssicher und nachweisbar zu!

Gruß

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

(wie @florian)
... aber der Einwurf in den Firmenbriefkasten mit einem oder zwei Zeugen reicht vollauf. Nur muss das dann am 30. passieren und zu Zeiten, zu denen die Firma mit Post rechnen kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38332 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Zeuge sollte bestätigen können, dass in dem Umschlag die Kündigung war und nicht eine Glückwunschkarte zum Geburtstag. Dann dafür sorgen, dass dieser Umschlag in den Geschäftsbereich des Arbeitgebers kommt, und gut ist.

wirdwerden

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