Hallo zusammen,
bei mir zeichnet sich ab das ich auf Dauer erstmal krank sein werde. Op jetzt doch geplant, danach reha usw..
Nun stellt sich die Frage wegen dem Krankengeld. Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist es ja so das wenn ich aus welchen Gründen auch immer nächstes Jahr gekündigt werden sollte/ oder aber auch weil es absehbar ist mit Ärztlicher Bescheinigung weil Job nicht mehr geht, ich ja nur noch einen Anspruch habe von Krankengeld in Höhe des ALG1.
Ist es sinnvoll dem AG mit zu teilen das man nichts gegen eine betriebliche Kündigung hätte und im gegenzug dafür unterschreibt das man nicht klagen wird ? Wenn ich dieses Jahr noch gekündigt werde dann hätte ich sozusagen Bestandsschutz und würde für die nächsten Monate auf alle Fälle das KG in der alten Höhe bekommen.
Falls dies sinnvoll sein sollte auf was sollte ich achten ?
ich muss einfach versuchen zu planen und schauen wie ich die nächsten Monate überstehen werde.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
VG Tommy
Zustimmung Kündigung mit Abwicklungsvertrag zwecks neuer gesetzlicher Regelung
Jetzt stellt sich diese Frage?Zitat :Nun stellt sich die Frage wegen dem Krankengeld.
Du hast wohl gerade die ersten 2 Monate Arbeitsunfähigkeit ... 6 Wochen hat der Arbeitgeber den Lohn gezahlt... und nun kommt noch max. 72 Wochen lang Krankengeld von der KK. An dieser Höhe ändert sich jetzt in den nächsten Monaten nichts.
Völlig unsinnig finde ich das.Zitat :Ist es sinnvoll dem AG mitzuteilen das man nichts gegen eine betriebliche Kündigung hätte
Die nächsten Monate überstehst duZitat :ich muss einfach versuchen zu planen und schauen wie ich die nächsten Monate überstehen werde.
1. mit Krankengeld in jetziger Höhe.
2. weil kein Beschäftigungsende in Sicht ist.
Hallo Anami,
danke für deine Antwort.
Mein Arzt hat mir gesagt das es nach der OP und dann reha eben so wäre das ich eine Ärztliche Bescheinigung bekäme das ich diesen Beruf nicht mehr ausüben kann. Damit aber eine Umschulung dann eingeleitet wird usw. steht dann vorrangig die eigene Kündigung wegen der Gesundheit an. Er sagte da können schon paar Monate dazwischen liegen und ich solle mich informieren wie ich es am besten mache damit ich trotz dem neuen Gesetz ab 2027 noch das volle KG erhalte, deswegen mache ich mir natürlich Gedanken, so falsch kann das doch jetzt nicht sein ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du hast das System immer noch nicht verstanden, tommy. Unabhängig von der Höhe der Zahlungen, die sich in Zukunft ergeben ist es in der Regel sinnvoll, so lange wie möglich im Arbeitsverhältnis zu bleiben. Das ist Dir hier doch schon erklärt worden.
wirdwerden
Ja, aber der weiß jetzt NICHT, wie es dann nach der OP und nach der Reha wirklich ist. Das weiß doch jetzt niemand.Zitat :Mein Arzt hat mir gesagt
Nö. Das hat dein Arzt falsch gesagt oder du hast es falsch verstanden.Zitat :Damit aber eine Umschulung dann eingeleitet wird usw. steht dann vorrangig die eigene Kündigung wegen der Gesundheit an.
Darüber entscheiden später andere Stellen. Auch erst NACH der OP und Reha.
Das neue Gesetz bzw. das, was es da ab 2027 zum Krankengeld neu gibt, trifft dieses Jahr nicht auf dich zu.Zitat :so falsch kann das doch jetzt nicht sein ?
Und auch in 2027 nicht, wenn du deinen Arbeitsvertrag behältst.
Man setzt seinen Job niemals selbst aufs Spiel, was soll der Unsinn?
Du brauchst übrigens nicht bei jeder neuen Idee einen neuen Beitrag eröffnen. Gehört doch alles zusammen.
Vielleicht nochmal etwas anders erklärt, damit es ankommt. Krankengeld und Arbeitslosengeld sind Gelder die zeitlich befristet sind. Arbeitslosengeld wird nur vergleichsweise kurz gezahlt; Krankengeld wesentlich länger, zumal es da bei Vorlage der Voraussetzungen auch noch ein Übergang in ALG möglich ist, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht. Hinzu kommt dann noch die Option einer befristeten EM-Rente und die Finanzierung einer Reha/Umschulung durch die Rentenkasse + weitere örtlich individuelle Maßnahmen (sog. Projekte) von wem auch immer. Was in Betracht kommt, irgendwann möglicherweise, das weiß im Augenblick niemand, auch nicht Dein Arzt. Außerdem glaube ich nicht, dass er vorausschauend durch hellseherische Fähigkeiten weiß welche Förderungsmöglichkeiten es im nächsten Jahr gibt und wie die verschiedenen Systeme aufeinander aufgebaut sind.
Bis überhaupt eine konkrete Planung möglich ist, gilt es aus rein taktischen Gründen, die Zahlungen, die länger geleistet werden, zunächst zu nutzen. Und das ist nun mal Krankengeld + evtl. Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosregelung. Und erst dann sollte man zum zeitlich doch sehr begrenzten ALG I kommen. Das ist eine sinnvolle verantwortungsbewusste Planung.
wirdwerden
Zitat :Wenn ich dieses Jahr noch gekündigt werde dann hätte ich sozusagen Bestandsschutz
Woraus ergibt sich dieser Bestandsschtz? Mir ist nicht bekannt, dass es im Zusammenhang mit der genannten Gesetzesänderung einen Bestandsschutz gäbe.
Wenn der AG Dir also jetzt kündigen würde, dann würdest Du ab dem 01.01.2027 nur noch ein reduziertes Krankengeld erhalten.
Du solltest also vielmehr darauf hoffen, dass der AG Dir innerhalb der 78 Wochen Krankengeldbezug nicht kündigt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten