Zutritt zum Arbeitsplatz nicht möglich

13. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
schnecki15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Zutritt zum Arbeitsplatz nicht möglich

Hallo zusammen!
Darf ein Arbeitgeber mir den Zugang zu meinem Arbeitsplatz, trotz eines negativen Tests verweigern?
Ich, bzw. wir (ungeimpfte), kommen zwar auf das Betriebsgelände, aber der Zugang ins Lager ist für uns nicht möglich!
Wir müssen vor der Tür warten, bis uns ein geimpfter Kollege evtl. die Tür öffnet und uns somit den Zugang zu unserem Arbeitsplatz ermöglicht.
Man kommt sich vor, wie ein Hund vor einer Metzgerei!
Ist das überhaupt rechtens?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Dann wird der Zugang also doch nicht verweigert!
Was hast du denn für einen Arbeitsplatz? Warum wird das so gehandhabt?

Signatur:

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ein Arbeitsplatz muss während der Arbeitszeit zugängig sein. Vorher nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Hast Du Deinen negativen Test vor, bei oder nach Betreten des Betriebsgeländes bzw. vor, bei oder nach Betreten der Lagerhalle vorlegen müssen?

Signatur:

lg.
R.M.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von schnecki15):
Wir müssen vor der Tür warten, bis uns ein geimpfter Kollege evtl. die Tür öffnet und uns somit den Zugang zu unserem Arbeitsplatz ermöglicht.
Es wird also nichts verweigert. Was meinst du denn?
Dass *auf Arbeit* nun mal vieles anders ist, dürfte schon durchgedrungen sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
schnecki15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir haben eine Karte, die als erstes die Schranke zum Parkplatz öffnet, das funktioniert! Mit dieser Karte konnten wir danach durch ein Drehkreuz und kamen somit auf das Betriebsgelände! Dieses Drehkreuz können wir nicht mehr passieren. Ein weiteres Drehkreuz befindet sich beim Haupteingang beim Pförtner, auch dieses Drehkreuz ist für uns inaktiv. Stattdessen müssen wir (Nur die Ungeimpften) täglich unser Testergebnis einer netten Dame vorlegen, die alles ganz genau dokumentiert und dann lässt der Pförtner uns durch. Jetzt bin ich aber erst auf dem Betriebsgelände, das mehrere Gebäude hat. Um nun in das Lager zu kommen, indem sich mein Arbeitsplatz befindet, wird wieder diese Karte benötigt, die aber für diese Tür deaktiviert ist. Also, habe ich keinen freien Zugang zu meinem Arbeitsplatz.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von schnecki15):
Also, habe ich keinen freien Zugang zu meinem Arbeitsplatz.
Dann dürfte das wohl trotzdem derzeit rechtens sein.
Ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt, dass du stets freien Zugang zu deinem Arbeitsplatz haben musst?

Was ist dein Ziel?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Da überhaupt kein Rechtsanspruch auf eine Zugangskarte besteht, besteht auch kein Recht dass der Zugang für diese Tür freigeschaltet wird.

Habt ihr schon mal gefragt, ob es sich vielleicht nur um einen Fehler handelt?

Ansonsten einfach impfen lassen, dann wird die Karte ja vermutlich wieder vollständig freigeschaltet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120293 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von schnecki15):
Darf ein Arbeitgeber mir den Zugang zu meinem Arbeitsplatz, trotz eines negativen Tests verweigern?

Offenbar verweigert er ihn ja nicht wirklich ...



Zitat (von schnecki15):
Dieses Drehkreuz können wir nicht mehr passieren. Ein weiteres Drehkreuz befindet sich beim Haupteingang beim Pförtner, auch dieses Drehkreuz ist für uns inaktiv. Stattdessen müssen wir (Nur die Ungeimpften) täglich unser Testergebnis einer netten Dame vorlegen, die alles ganz genau dokumentiert und dann lässt der Pförtner uns durch.

Vollkommen in Ordnung, so muss das sein.



Zitat (von schnecki15):
wird wieder diese Karte benötigt, die aber für diese Tür deaktiviert ist.

Dann würde ich das mal reklamieren.



Zitat (von schnecki15):
Wir müssen vor der Tür warten, bis uns ein geimpfter Kollege evtl. die Tür öffnet

Und ein ungeimpfter Kollege darf die Türe nicht öffnen?
Eine Kollegen anrufen um diesen zu bitten die Türe zu öffnen scheidet aus weil ...?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Lass Dich impfen.

#NullToleranz

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