Zwangsurlaub: Darf der Chef mich in den Urlaub schicken?

9. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
lavazza82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsurlaub: Darf der Chef mich in den Urlaub schicken?

Hallo,
Ich arbeite als Minijobber in einer Reinigungsfirma und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich wollte meinen verbleibenden Urlaub bis Ende März nutzen, da ich aufgrund der Pandemie noch keine Gelegenheit hatte, den Urlaub 2020 zu nehmen. Jetzt ruft mich die Firma an und sagt mir, dass ich meinen Gesamturlaub bis zum 31.12. In Anspruch nehmen muss. Haben die so ein Recht?

Die AGB im Arbeitsvertrag lautet wie folgt.
„7. Urlaub
7.1
Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach den tariflichen Vorschriften.
7.2
Werden in einem Reinigungsobjekt aufgrund einer betrieblichen Regelung des Auftraggebers oder aufgrund von staatlichen Vorschriften Betriebs- oder Schulferien durchgeführt, so kann der Arbeitgeber den dort zur Reinigung beschäftigten Arbeitnehmern den Urlaub für diese Ferienzeiten zuweisen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die tariflichen Regelungen zum Urlaub wirst du selbst nachlesen müssen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist Urlaub tatsächlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, es sei denn dringende betriebliche oder persönliche Gründe würden das verhindern. Ein Recht, den Urlaub ins kommende Jahr zu übernehmen, gibt es also nur bedingt. Was du aus deinem Arbeitsvertrag zitierst, trifft die Situation allerdings nicht wirklich, weil der Arbeitgeber dir ja keinen Urlaub für Ferienzeiten zuweist, sondern dich auffordert, deinen Urlaub bis Ende des Jahres zu nehmen. Das ist sein gutes Recht.

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von lavazza82):
Haben die so ein Recht?
Ja. Siehe BUrlG § 7 Abs 2.

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#3
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Gemäß Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub bis Jahresende zu nehmen. Im Ausnahmefall auch nächstes Jahr.
Somit kann der Arbeitgeber dich in den Urlaub zwingen.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

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