Situation: Mittelständisches Unternehmen ohne Betriebsrat und mit Muttergesellschaft in Japan.
Geschäftsjahr: April-März.
Forderung der Geschäftsleitung über die Vorgesetzten, dass man bis Ende März 5 Tage des Jahresurlaubs nehmen muss - unabhängig von Familienstand und Kindern...
Eigentlich kann ich - aufgrund der Berufstätigkeit meiner Frau und einem schulpflichtigen Kind (9) - außerhalb der Ferien KEINEN Urlaub
nehmen; das Kind hat p.a. 13 Wochen Ferien und meine Frau und ich nur 12 Wochen p.a. Urlaub (ohne jegliche Überlappung).
Kann mein Vorgesetzter verlangen, dass ich Urlaub nehmen muss oder nicht?
Gruß
-----------------
" "
Zwangsurlaub - Kann mein Vorgesetzter verlangen, dass ich Urlaub nehmen muss oder nicht?
21. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2012 | 16:38
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 91x hilfreich)
Zwangsurlaub - Kann mein Vorgesetzter verlangen, dass ich Urlaub nehmen muss oder nicht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Januar 2012 | 16:58
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1041x hilfreich)
Er kann dich nicht zwingen, er kann aber "Betriebsferien machen.
-----------------
""
#2
Antwort vom 21. Januar 2012 | 17:19
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2533x hilfreich)
quote:
Kann mein Vorgesetzter verlangen, dass ich Urlaub nehmen muss oder nicht?
Kann er nicht.
Und jetzt?
Schon
276.171
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten