Zwangsurlaub an Tagen vor einem Feiertag

15. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
bugfisch
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Zwangsurlaub an Tagen vor einem Feiertag

Guten Tag,

wenn ein Arbeitnehmer (Minijob-Basis) nur sonntags, als Auslieferungsfahrer einer Bäckerei, Backwaren an Kunden ausliefert,
aber Montag ein Feiertag ist, und somit der Backbetrieb am Sonntag davor nichts gebacken hat, weil die Kunden für Montag )am Feiertag) keine Ware benötigen, muss der Fahrer dann sonntags sozusagen Zwangsurlaub nehmen?

Oder muss der der Betrieb die Bezahlung ohne Urlaub einfach fortsetzen (gleichzusetzen wie ein Feiertag),

Oder erhält der Fahrer für diesen Tag kein Geld, muss aber auch keinen Urlaubstag verschwenden,
sodass er die 4 ihm zustehende Urlaubstage pro Jahr selbst aufteilen kann, auf Sonntage an denen er wirklich nicht fahren möchte?

Der Fahrer wird nicht pro Stunde bezahlt, sondern erhält einen Festlohn pro gefahrene Tour.

Ich freue mich auf Antworten.

Liebe Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Viele 'oder', viele Varianten.
Um hinten anzufangen: Dass du Urlaub nehmen musst UND kein Geld bekommst (weil nix auszufahren ist), kann nicht sein. Urlaub ist bezahltes Frei und nur für Tage zu nehmen, an denen AN auch arbeitspflichtig ist bzw. wäre.

Wenn die Bäckerei sonntags ihre Semmeln ausfahren/liefern lässt, verstehe ich nicht, wieso das an Sonntagen flachfallen soll, nur weil der Montag im Anschluss ein Feiertag ist. Wobei ich davon ausgehe, dass der Bäcker die Semmeln für den Tag in der Nacht backt - die Semmeln, die du sonntagsmorgens ausfährt, dürften noch Warm vom Backen sein.

Dann wäre dein AV genauer anzuschauen.
Da die Anzahl von Montagen als Feiertage im Jahr überschaubar und vorhersehbar sind, könnte es sein, dass du bei solchen Konstellationen erst gar nicht zur Arbeit eingeteilt wirst.
Wenn es aber lapidar heißt, AN fährt an Sonntagen morgens in der Zeit von - bis Backwaren aus, dann sollte der Bäcker auch für Sonntage zahlen, an denen er nichts zum Ausfahren bereit stellt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bugfisch):
muss der Fahrer

Als erstes müsste der Fahrer mal schauen was konkret im Wortlaut in seinem Vertrag steht.

"Zwangsurlaub" in Form von Betriebsurlaub ist aber durchaus erlaubt. Wobei der dann natürlich bezahlt wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn die Bäckerei sonntags ihre Semmeln ausfahren/liefern lässt, verstehe ich nicht, wieso das an Sonntagen flachfallen soll, nur weil der Montag im Anschluss ein Feiertag ist.


Ich kenne gleich mehrere Bäckereien, die ihre Filialen zwar grundsätzlich an 7 Tagen pro Woche geöffnet haben, aber dennoch an Tagen wie Ostersonntag, Pflingstsonntag, aber auch 1. Weihnachtstag oder Neujahr geschlossen haben.

Als weitere mögliche Alternative käme noch in Betracht, dass der AN seine Tour in solchen Fällen nicht am Sonntag, sondern am Montag durchführt. Blöd dabei ist, dass Ostersonntag und Pfingstsonntag formell nicht als Feiertag gelten.

Letztlich ist das aber ein Thema, was der AN zunächst einmal mit seinem AG klären sollte und dann können wir darüber diskutieren, ob die Vorstellungen des AG rechtmäßig sind.

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#5
 Von 
bugfisch
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,

also es werden keine Brötchen ausgeliefert, sondern ich Fahre Geschäfte an, die dann einiges an Broten erhalten. Diese Geschäfte werden Abends beliefert mir Ware für den nächsten Tag. Es kann also nicht am nächsten tag geliefert werden. Es wird ja auch nichts für den nächsten Tag gebacken.

Momentan ist es so, dass der AG glaubt, er kann dem AN für den Sonntag, an dem der Fahrer zwar gerne fahren würde, aber nicht kann, weil nichts zum ausliefern angefertigt wurde, einen bezahlten Urlaubstag anrechnen kann.

Das ist so dann jedes Jahr mindestens an Pfingsten, und wenn andere Feiertage auf einen Montag fallen, dann sind das in der Regel pro Jahr 2 Urlaubstage, die der AN nicht frei wählen kann, von 4 die ihm zustehen. Das wären 50% aufgezwungener Urlaub.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass das so OK ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von bugfisch):
Das ist so dann jedes Jahr mindestens an Pfingsten


Es sind in jedem Jahr mindestens Ostern und Pfingsten. Wenn man in einem Bundesland wohnt, in dem allerheiligen ein Feiertag ist, dann wären es in 2021 also insgesamt 3 Tage.

Zitat (von bugfisch):
Das wären 50% aufgezwungener Urlaub.


50% wären nach meiner Kenntnis gerade noch erlaubt.

Als Kompromiss könnte man die Tour in so einem Fall am Montag statt am Sonntag machen. Was würde dagegen sprechen?

Mit der Regelung Zwangsurlaub, aber max. 50% sind doch wahrscheinlich beide Seiten unglücklich.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Im Jahr gibt es 2 sichere Montage, die Feiertage sind, nämlich zu den Hochfesten: Ostern, Pfingsten; dazu können immer Mal wieder Feiertage auf einen Montag kommen, die durch die Woche wandern - von Neujahr bis zum 2. Weihnachtstag - in diesem Jahr und in Bayern Allerheiligen. Damit wären schon 3 von 4 U-Tagen weg.

/// zwar gerne fahren würde, aber nicht kann, weil nichts zum ausliefern angefertigt wurde, einen bezahlten Urlaubstag anrechnen

Diese Praxis halte ich für falsch - sie steht in Widerspruch zu § 7 Abs. 1 u. 2 BUrlG.
Dann die Frage, ob diese Sonntage tatsächlich bezahlt werden.

Du solltest immer noch deinen AV lesen, was genau dort geregelt ist zu diesen Sonntagsdiensten, die ausfallen.
Solche Besonderheiten lassen sich im AV durchaus systemkonform regeln.

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#8
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich frage mich gerade, ob diese Tätigkeit aufgrund von §11 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz überhaupt so erlaubt ist. Ich denke nicht.

"Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von bugfisch):
...weil die Kunden für Montag )am Feiertag) keine Ware benötigen
Wer liefert denn dann am Feiertag aus--- für den nächsten Werktag?
Für dich wäre das dann nur ein Tausch, ganz ohne *Zwangs-Urlaub*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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