Zwangsversetzung

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
irgendeine66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversetzung

Hallo,

also bevor ich zum Anwalt renne, wollte ich mal nachfragen, ob hier jemand was zu meinem Thema weiß.
Ich bin in einer Firma angestellt als Sekretärin und nur weil meinem Chef meine Nase nicht mehr passt, hat er mir jetzt eröffnet, dass ich nach meinem Urlaub meinen Job als Sekretärin nicht mehr habe und stattdessen in eine andere Abteilung als quasi Sachbearbeiterin versetzt werde. Eine neue Sekretärin hat er schon eingestellt.
Jetzt meine Frage: Geht das so ohne weiteres? Ich meine, ich hab dann ein völlig anderes Aufgabengebiet und es ist ja auch nicht so, dass das betriebsbedingt ist, sondern purer Mutwille seitens des Chefs.
und wenn ja, darf er auch meine Vertragskonditionen also z.B. Gehalt ändern? Wenn durchschnittlich in der neuen Abteilung weniger verdient wird als ich bisher hatte z.B.?

Grüße
Gaby

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt. Sind Sie als Sekretärin angestellt, muß der Arbeitgeber Sie auch als Sekretärin beschäftigen. Auch das Gehalt steht im Vertrag und darf nicht einfach geändert werden.

Wenn der Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis ändern will, muß er Ihnen eine schriftliche Änderungskündigung zukommen lassen. Die bedeutet, dass man entweder die geänderten Arbeitsbedingungen akzeptiert oder entlassen wird. Gegen die Änderungskündigung kann man klagen, wie gegen jede andere Kündigung. Dann muß der Arbeitgeber dem Gericht schon gut erklären können, warum ihm "Ihre Nase nicht mehr passt".

Mit dem Anwalt würde ich warten, im Moment kann der auch nichts machen. Da müsste schon etwas schriftliches vom Arbeitgeber vorliegen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Am Gehalt darf ganz sicher nicht gerüttelt werden. Aber, Sekretärin ist so alles und nichts. Steht denn im Vertrag "Sekretärin im Vorzimmer xy" ?

wirdwerden

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#3
 Von 
irgendeine66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, im Vertrag steht nichts Detailliertes drin, aber es gibt in dieser Firma nur eine Sekretärin und die ist eben für bestimmte Aufgabengebiete zuständig.
D.h. ich kann jetzt abwarten, ob mir der neue Job behagt oder nicht oder mich dagegen wehren und dann eben meine Kündigung erwarten.
Darf er mich denn überall hin versetzen?
Gibt es eine Frist, bis zu der ich mich wehren muss. Bisher habe ich ja nur die mündliche Aussage von ihm und werde quasi nach meinem Urlaub überrascht, was weiter passiert. Wenn ich mich dann an den neuen Arbeitsplatz setze, ist das dann als Einverständnis zu werten?

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

konkret wird es so sein, dass du wohl und hoffentlich nicht sagst 'es ist in ordnung', sondern etwas in der art wie 'ich werde mich darauf einlassen, behalte mir aber vor, die maßnahme überprüfen zu lassen'.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn es nur einen Sekretärinnen-Job gibt und Sie als Sekretärin eingestellt sind, darf der AG Sie gegen Ihren Willen nur per Änderungskündigung versetzen.
Gegen die Änderungskündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen klagen, sonst sind Sie entlassen.
Setzen Sie sich an den neu zugewiesenen Arbeitsplatz, kann man das als Zustimmung werten.
Vorsichtig ausgedrückt ist es voll daneben von Ihrem AG, Ihnen so etwas wichtiges lapidar mündlich vor Ihrem Urlaub mitzuteilen. Welcher Arbeitnehmer kann dann noch entspannt Urlaub nehmen :sweat:




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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@hamburgerin01

"Mit dem Anwalt würde ich warten, im Moment kann der auch nichts machen. Da müsste schon etwas schriftliches vom Arbeitgeber vorliegen. "

Da würde ich aber aufpassen, man kann durchaus auch durch konkludentes Verhalten eine vertragliche Änderung erreichen. Das ist nicht unüblich. Und nur weil nichts schriftliches vorliegt, besteht hier die Gefahr. Wenn die Sekretärin dann erst in einem halben Jahr zum Anwalt geht, weil das mit dem Sachbearbeiter und dem niedrigeren Gehalt doch nicht so toll ist, wird es zu spät sein.

Ich rate hier deshalb dringend zum fachanwaltlichen Beistand.

Die Anmerkungen zur Änderungskündigung sind in soweit richtig, vielleicht noch als kleiner Zusatz: die beste oder erstmal sicherste Möglichkeit darauf zu reagieren, ist die Annahme unter dem Vorbehalt, das die Änderungskündigung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Dann würde man bei einer Niederlage vor Gericht seinen Job behalten, wenn auch nur zu den schlechteren neuen Bedingungen.
Das kommt aber ein 2. entscheidender Punkt ins Spiel:
ist den das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?

@irgendein66 sind sie dort schon länger als 6 Monate beschäftigt und sind mehr als 10AN in Vollzeit angestellt?

"Nein, im Vertrag steht nichts Detailliertes drin"

Das ist im Fall der Versetzung aber entscheidend, was im AV drinn steht. Irgendwas muss doch da drinn stehen, als was sie da beschäftigt werden.

Es könnte am Ende durchaus sein, dass sie die zwangsweise Versetzung auch ohne Änderungskündigung schlucken müssen, nicht jedoch eine schlechtere Bezahlung. Aber wie gesagt, anwaltliche Beratung halte ich hier für dringend Notwendig.

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#7
 Von 
irgendeine66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im Vertrag steht drin, dass ich als Sekretärin eingestellt bin.

Das Problem ist, einerseits bin ich ja froh, wenn ich von dem Chef direkt weg komme, könnte mich also mit einer anderen Stelle schon anfreunden, aber eben nicht zu schlechteren Konditionen als bisher.
Fakt ist, dass ein neuer 100% Bildschirmarbeitsplatz gesundheitlich für mich problemtisch ist, d.h. von daher ist es schon eine Verschlechterung.
Ich hab einfach wenig Möglichkeiten zu reagieren, weil ich wie gesagt noch nicht einmal weiß, wo ich nach meinem Urlaub hin komme. Und dann steh ich da, sag entweder nein und wie ich meinen lieben Chef kenne, hab ich dann die Kündigung in der Hand (der informiert sich vorab immer beim Anwalt, was nicht heißt, dass er sich dann legal verhält) oder ich schlucke es und hab dann das Nachsehen, wenn es sich dann als Fehler herausstellt. Also unter Vorbehalt erst mal akzeptieren.
Ich bin schon über 4 Jahre in der Firma und es sind mehr als 10 feste Mitarbeiter beschäftigt. BR haben wir aber keinen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wo ich mich schwer tue: das Berufsbild "Sekretärin" gibt es eigentlich nicht. Das Berufsbild "Richter" gibt es. Um nur mal ein Beispiel zu nennen. Mehr Arbeit am PC, das ist kein Grund, von einer Verschlechterung auszugehen. Das hätte am alten Arbeitsplatz auch passieren können.

wirdwerden

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#9
 Von 
irgendeine66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar gibts das Berufsbild Sekretärin, auch wenn es eigentlich Kauffrau für Bürokommunikation heißt. Aber abgesehen davon gibt es da schon einen Unterschied. Als Sekretärin arbeitet man NIEMALS zu 100% am Bildschirm. Ich kenne ja beide Jobs in dieser Firma und weiß genau, was da auf mich zukommt (wenn ich denn dort lande wie angekündigt).
Aber ich weiß natürlich auch, dass ich eigentlich nur verlieren kann. Entweder ich weigere mich und verliere dann meinen Job hin oder her. Selbst wenn ich vor Gericht ziehe, läuft es doch meist auf eine Abfindung hinaus. Kaum vorstellbar, seinen Chef zu verklagen und danach noch als seine Sekretärin arbeiten zu wollen, oder? Aber wenn ich es richtig weiß, kann er mir das Gehalt nicht so ohne weiteres kürzen.
Und seien wir doch mal objektiv, Gründe für eine Kündigung finden sich immer, wenn man jemand loswerden will. Gerade in der Firma hab ich da schon so manches erlebt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nochmals: "Sekretärin" kann sich jeder nennen. Das ist das Problem. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag keine näheren Angaben da sind, wird es schwierig.

Aber, an Dein Gehalt, da kann niemand ran. Mehr ne praktische Empfehlung: schluck die Kröte und such Dir aus einer ungekündigten Stellung heraus einen neuen Job.

wirdwerden

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#11
 Von 
irgendeine66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, so ganz richtig ist das nicht, denn es gibt schon Ausbildungen z.B. zur Europasekretärin. Natürlich kann ich einen Job haben, für den ich gar keine Ausbildung habe. So lange ich als solche eingestellt werde ...
Aber das ist Haarspalterei. Fakt ist trotzdem, wenn im Vertrag steht, dass ich als Sekretärin eingestellt werde, kann er mich eigentlich nicht in die Druckerei verfrachten, denn das entspricht nun wahrlich nicht dem Arbeitsvetrag.
Anders ist es wenn ich als Sachbearbeiter eingestellt werde und z.B. im Einkauf anfange, dann kann er mich sehr wohl in den Verkauf verfrachten, denn Sachbearbeiter bin ich dort immer noch.
Aber es stimmt schon, ich such mich was anderes, bin ja auch schon dabei. Grade deshalb will ich nicht unnötig viel Wind machen, aber andererseits mich auch nicht verheizen lassen. Denn bis ich was anderes finde, kann es nunmal dauern.

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