Liebe Damen und Herren,
ich führe aktuell 2 Werkstudententätigkeiten, einen Midijob und ein Zweitstudium (2. B.Sc. in keinem fachlichem Bezug zu meinem M.Sc. Abschluss). Folgend sind die Konventionen aufgelistet:
- Werkstudentenjob 1: 10h/Woche à 17.01€
- Werkstudentenjob 2: 10h/Woche à 18.44€
- Midijob: 12h/Woche à 12.5€
Mit den Werksstudentenanstellungen ist also die 20h/Woche-Regelung bereits ausgeschöpft. Den Midijob führe ich allerdings nur an Wochenenden bzw. in den Abend- und Nachtstunden aus, die meines Wissens von der 20h/Woche-Regelung ausgenommen sind.
Meine Frage ist, ob ich den Status "ordentlicher Studierender" mit dieser Job-Kombination verliere, oder ob es möglich ist alle 3 Jobs gleichzeitig auszuüben und trotzdem von den Sozialversicherungsabgaben befreit zu bleiben.
Anders gefragt: Bewege ich mich mit dem ausschließlich am Wochenende ausgeführten Midijob in einer Grauzone, in der ich meinen Studentenstatus beibehalten kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße!
Zwei Anstellungen als Werksstudent + Minijob
28. Januar 2022
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Frage vom 28. Januar 2022 | 12:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Anstellungen als Werksstudent + Minijob
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#1
Antwort vom 28. Januar 2022 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (31958 Beiträge, 5627x hilfreich)
Das stimmt. Aber die Regelung begrenzt diese Jobs auf max. 26 Wochen p.a.Zitatdie meines Wissens von der 20h/Woche-Regelung ausgenommen sind. :
Mit einem Midijob an jedem Wochenende liegt man zu 100% darüber.
Das wird die KK nicht mehr unter Werkstudenten-Privileg einordnen, sondern als normale Arbeitnehmertätigkeit mit 32 Wochenstunden und deshalb sozialversicherungspflichtig einstufen.
#2
Antwort vom 1. Februar 2022 | 09:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Einschätzung!
Ich arbeite allerdings nur jeweils ein Wochenende im Monat, dann allerdings eine 48h Schicht. Damit käme ich auf nicht mehr als 26 Wochen, in denen ich die 20h-Regelung überschreite.
Wie sähe es Ihrer Meinung nach in diesem Fall aus?
Viele Grüße
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#3
Antwort vom 1. Februar 2022 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (31958 Beiträge, 5627x hilfreich)
Ich las die 12h/Woche am Wochenende.ZitatIch arbeite allerdings nur jeweils ein Wochenende im Monat, :
Wenn die 26 Wochen p.a. nicht überschritten werden, sollte das noch passen.
Man sollte der KK die Konstellation deutlich darstellen, um nicht böse überrascht zu werden bei der Beitragsforderung.
#4
Antwort vom 1. Februar 2022 | 12:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen lieben Dank für die Antwort. Das mache ich
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