Zwei Arbeitsverträge - Frage

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
go527301-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Arbeitsverträge - Frage

Hallo!
Es geht mir um folgendes:
Aktuell bin ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Vollzeit.
Nun habe ich ein neues Angebot, worauf ich mich beworben hatte - bin mir jedoch unschlüssig wegen der Probezeit, da die neue Stelle eine höhere Tätigkeit wäre. (Anspruch)
Ich könnte unbezahlten Sonderurlaub oder eine Freistellung bei meinem aktuellen Arbeitgeber beantragen, nun stellt sich mir jedoch die Frage:
Ist es möglich 2 Arbeitsverträge zu haben, einen pausiert (oder eben etwas anderes - bitte um Vorschläge)?
Somit hätte ich, falls ich die Probezeit nicht bestehen sollte, weiterhin meinen Hauptjob zur Sicherheit. Mein Leiter weiß bescheid, jedoch die Personalstelle nicht - da ich mich erst erkundigen wollte ob es eine Möglichkeit gäbe.
Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst.
Danke für Ihre Antworten!

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

/// Sonderurlaub
Sonderurlaub kannst du beantragen - bloß hast du kein Recht darauf. Ich kenne es so, dass AG dann schon wissen wollen, wieso sie dem zustimmen sollen. Und in aller Regel neigen AG dazu zu bewilligen, wenn sie für den eigenen Betrieb einen Vorteil dabei sehen.
Kurzum: mich würde eine Zustimmung außerordentlich wundern unter diesen Umständen.
Zum anderen: auch wenn der Sonderurlaub unbezahlt ist, bleibst du doch AN bei deinem AG - da wird es wohl nix mit einem befristeten AV bei einem anderen AG.

Solltest du bei deinem AG aber einen 'richtig dicken Stein im Brett haben', könntest du evtl. zu jeinem Vertrag kommen, der dir eben ein Rückkehrrecht in den Betrieb zubilligt bis zum Ende der Probezeit beim neuen AG. So hat es mein AG gehalten z.B. bei Leuten, die mit dem Ehepartner ins Ausland umgezogen sind.
Aber da waren es eben nicht diese Ehepartner, die im Ausland angeheuert hatten, sondern eben die betroffenen Angehörigen.

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#2
 Von 
go527301-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie würde eine solche „Zurückkommen wenn es mit der Probezeit nicht klappt" Kündigung bei meinem aktuellen AG aussehen? Das verstehe ich gerade nicht..

Bzgl Sonderurlaub: Das bringt den AN aber nichts, da er keinen weiteren Vertrag annehmen darf - habe ich richtig verstanden, oder?

Danke für die Antwort bisher! :-)

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Du würdest regulär kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen und gleichzeitig einen Vertrag machen, der beinhaltet, dass du bei einer Rückkehr bis zum Tag X wieder zu gleichen Bedingungen angestellt wirst.
(Du siehst, dass das sehr viel Wohlwollen seitens des AG braucht.)

Zum Sonderurlaub: ja, richtig verstanden.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

By the Way: Mir ist gerade noch eine ganz simple Überlegung gekommen:

Dein Plan 'Sonderurlaub' stellt ab auf dein Scheitern bei dem neuen AG und sichert deine Rückkehr in den sicheren Hafen. (Wobei auch da noch die Weisheit zu bedenken wäre: Man steigt nicht zweimal in denselben Fluss - m.a.W. Die Rückkehr hätte auch ihre Risiken, weil sich Dinge eben ändern, wenn einer geht.)
Selbst wenn der Sonderurlaub zu realisieren wäre, würdest du scheitern mit einem Erfolg, an deinem Erfolg. Will sagen, wenn du dort die Probezeit bestehst. Dann hättest du plötzlich zwei Verträge! Weil du in keinem Fall den alten Vertrag fristgerecht kündigen könntest.

((Also denke ich so für mich hin, ob du vielleicht ganz im Innern das Scheitern denkst und dass du dich - vielleicht - doch nicht so reif fühlst für höhere Aufgaben. Mal so in den Raum gestellt.))

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