Hallo, ich stehe vor einer Frage, die ich nicht beantworten kann. Mir wurde in der Probezeit a, 5.5. gekündigt.In meinem Anstellungsvertrag stehen zwei Kündigungsfristen.
1. Die ersten 6 Monate des Arbeitsvertrages gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum monatsende, sodern nicht zwingende davon abweichende gesetzliche Regelungen zur Geltung kommen.
Meine Frage lautet: Was gilt denn jetzt und zu wann ist das Arbeitsverhältnis beendet?
Ich bin freigestellt und habe mehrfach darauf hingewisen, das ich ein Zeugnis haben möchte, doch bis jetzt hat sich nichts getan, auch die Arbeitspapiere habe ich nicht. Beim Arbeitsamt war ich schon, aber die brauchen wieder Arbeitgeberseitige Bestätigungen, die ich noch nicht habe.
Würde mich über jeden Rat freuen.
Gruß
Bärentöter
Zwei Kündigungsfristen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo, die Kündigung würde demnach zum 31.05. gelten (da ja noch Probezeit).
Arbeitspapiere gibts erst bei Beendigung.
Bist du unwiderruflich freigestellt?
MfG
hier steht: Sie sind mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung von Resturlaubsansprüchen freigestellt.
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--- editiert vom Admin
quote:
es sei denn die Kuendigung, die schriftlich erfolgen muss ging nicht zu.
Danach hab ich (Dussel) jetzt gar nicht gefragt, weil ich von ner schriftlichen Kündigung ausging ...
Erstmal herzlichen Dank an beide Antwortverfasser.
Die Kündigung ist per privater Stadtpost gekommen mit Rückschein, daran ist nichts zu mokeln.
Wie soll ich denn meine Arbeitskraft anbieten? reicht eine Email oder muß ich hingehen? Dann bekomme ich wohl noch 7 Tage Urlaubsabgeltung.
Ich kriege aber auch noch Tantiemen aus dem Gesamtumsatz und will in die zahlen gucken.
Ganz schön schwierig...
-- Editiert von bärentöter am 15.05.2007 16:39:48
Ähm, wenn die Firma in erreichbarer Nähe ist ... hingehen und - unter Zeugen - die Arbeitskraft anbieten.
Hast du evtl. was im Arbeitsvertrag, dass bei Kündigung freigestellt wird?
Nach einer Kündigung dieses Vertrages, gleich durch welche Partei, ist die Gesellschaft befugt, den Mitarbeiter von seiner Verpflichtung zur Dienstleistung für die Gesellschaft sofort freizustellen.Die Dauer der freistellung wird auf etwaige offenstehende Urlaubsansprüche angerechnet.
Also doch nicht?
Mal Karl.May abwarten.
Im Grunde hast du das ja dann durch deine Unterschrift so gebilligt. *grübel*
gebilligt ist vielleicht gut...das muss man doch unterschreiben, leider.
--- editiert vom Admin
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