Hallo zusammen,
„A" arbeitet bei einem ambulanten Pflegedienst und wundert sich über diverse Punkte:
1. Zwischen Früh- und Mitteltour muss der Arbeitgeber „A" neue Daten auf das Diensthandy spielen. Hierbei streikt die EDV und das Überspielen dauert geschlagene 38 Minuten. Im Nachgang erfährt „A", dass diese 38 Minuten als Pause angerechnet werden.
Ist das rechtens? Denn schließlich bietet „A" dem Arbeitgeber die Arbeitskraft an, welche aus einem Versäumnis des Arbeitgeber nicht ausgeschöpft wird.
2. Um die Arbeit aufzunehmen, fährt „A" mit dem Privat-Pkw ins Firmenbüro, bekommt dort Firmenwagen und –handy ausgehändigt und fährt zum ersten Patienten. Dort bestätigt „A" durch gewisse Eingaben im Firmenhandy ihre Ankunft. Erst jetzt beginnt offiziell ihre Arbeitszeit. Selbes Spiel zu Feierabend. Dieser tritt ein, wenn „A" am Firmenhandy bestätigt, mit dem letzten Patienten fertig zu sein. Der Weg zurück ins Büro, Übergabe von Firmenwagen und –handy und evtl. Besprechungen werden nicht als Arbeitszeit gewertet.
Ist das rechtens? Denn schließlich gehören die Fahrten zum ersten Patienten und die letzte Fahrt zum Büro doch zu zur Arbeit dazugehörige Tätigkeiten.
Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß
djtose1983
Zweifel an Anrechnung Arbeitszeit
8. Oktober 2020
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Frage vom 8. Oktober 2020 | 12:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifel an Anrechnung Arbeitszeit
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 14:06
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
zu 1: hat AN denn zu anderer Zeit Pause gemacht, oder gilt sonst eine andere Pausenordnung? Pausen haben ihrer Definition nach im voraus festzuliegen, sowohl hinsichtlich der Dauer als auch der zeitlichen Lage nach. Der AG kann die Pausen festlegen, aber sicher nicht rückwirkend.
Wartezeit aufgrund von Computerproblemen gehören zur Arbeit.
zu 2: Das sind Dienstzeiten. AN nimmt die Arbeit am Bürositz auf. Der Weg zu den Patienten ist ja nicht 'Jeannniemäßig' zu machen. Und die Arbeit endet am Bürositz. Besprechungen sind selbstverständlich Dienst- bzw. Arbeitszeit. (Was denn sonst.? "Privatvergnügen"wohl eher nicht.)
#2
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 15:26
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:zu 1: hat AN denn zu anderer Zeit Pause gemacht, oder gilt sonst eine andere Pausenordnung?
Da AN dort lediglich eine 20 Std.-Stelle hat und tägl. nur 4-5 Stunden macht, macht sie regulär überhaupt keine Pause.
Zitat:Wartezeit aufgrund von Computerproblemen gehören zur Arbeit.
Das sehe ich haargenau so. Würde bei uns auf der Arbeit der Strom für 2 Stunden ausfallen und mein AG mir diese Zeit abziehen ...
Gibt es für die beiden Punkte (unberechtigte Pausen & Fahrtzeiten) greifbares in Schriftform?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119657 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatIst das rechtens? :
Nein, siehe Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
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