Zweitwohnsitz Arbeitgeber droht mir

5. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rohling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)
Zweitwohnsitz Arbeitgeber droht mir

Hallo
Habe ein riesen Problem mit meinem Arbeitgeber.
Dieser ist im Besitz meiner polizeilichen
Wohnanschrift und meiner Telefonnummer.
Nun verlangt dieser unter massiven Druck
die Adresse meiner Freundin.
Begründung:
Ich muss erreichbar sein.
Im Fall einer Krankheit muss ich erreichbar sein.
Darauf hin erwiderte ich.
Im Fall einer Krankheit muss ich überhaupt nicht
erreichbar sein da ich wenn nicht anderes vom Arzt angeordnet auch nicht zuhause sein muss.
Bitte wenn es geht Angaben zum Problem mit Bezugsquelle Arbeitsrecht.
Arbeitgeber droht mir.



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"Hagen"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das ist blanker Unsinn. Wozu eine Adresse bei Handy und Email? Es kann nachvollziehbar sein jemand in Notfällen anzurufen. Eine Anspruch auf Adresse der versorgenden Freundin besteht in keinem Fall

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rohling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank
Ich benötige aber dringend noch
eine Bezugsquelle.

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"Hagen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Falsch. Wer was will muss dies begründen. Nicht umgekehrt.
So detailliert sind die Gesetze nicht, das es für jeden Einzelfall einen § gibt

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Quelle des Arbeitsrechts sind einerseits die Gesetze andererseits aber auch Urteile; Gesetze sind ihrer Natur nach allgemein und stecken einen Rahmen ab, Urteile regeln in aller Regel Einzelfälle und sind manchmal auch generalisierbar. Zwischen beiden kann es also im konkreten Fall Lücken geben, bei denen man ableiten oder erschließen muss, was gelten mag. Hier gilt, dass Krankheit beinhaltet, nicht arbeitspflichtig zu sein; folglich muss man dem Arbeitgeber auch in keiner Weise zur Verfügung stehen. Entsprechendes gilt für Urlaub. Gewisse Ausnahmen können sich aus Position und Verantwortung ergeben.

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