Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Meine Firma schliesst den Betriebsteil Fuhrpark. Betroffen sind 14 Personen. Ein Sozialplan wird derzeit zwischen Betriebsrat und Firma ausgehandelt.
Ich gehöre auch zu den 14 Personen. Ebenfalls bin ich als Ersatzmitglied im Betriebsrat.
Theoretisch ist es ja anscheinend so, das man mir evtl. nach §15
Kündigungsschutzgesetz einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens geben müsste/könnte. Das will ich aber nicht. Weil dann jemand gehen müßte der deutlich älter ist als ich.
Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Stillgelegt werden soll der Fuhrpark zum 31.03.2009. Theoretisch könnte Ende November eine Einigung erfolgen und dann könnten die ersten Kündigungen kommen.
Ist es richtig das man mir -als Ersatzmitglied Betriebsrat- nur zum geplanten Stilllegungstermin kündigen darf? Und was sind "Zwingende betriebliche Gründe" die eine vorzeitige Kündigung vor Ende der Stillegung rechtfertigen?
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit
Zwingende betriebliche Gründe
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Moin,
Gewerkschaftsmitglieder erhalten bei der Organisation üblicherweise eine im Beitrag enthaltene Rechtsberatung von professioneller Seite.
Da kannste ja mal zuerst fragen.
Was jetzt die "zwingenden betrieblichen Gründe" aus dem KSCHG 15 angeht, bin ich mir nicht so sicher was sich da hinter verbirgt. Bekannt sind Kündigungen aus "dringenden betrieblichen Gründen".
Da kann man sich jetzt viel drunter vorstellen. Habe auf die Schnelle keine klare Definition im Netz gefunden.
Als Betriebsratmitglied (oder Ersatz) müsstest Du doch einen guten Draht zum BR haben und wenigstens ein paar Infos bekommen in welche Richtung die Reise geht.
Das beste wäre es schon jetzt aus der ungekündigten Stellung heraus sich woanders zu bewerben. Jetzt ist die Verhandlungsposition gegenüber neuen AG noch gut. Würde mir gut überlegen ob es sich nicht lohnt. Ich persönlich würde die Planungssicherheit mit einem guten Gehalt den Unwägbarkeiten in der alten Firma vorziehen, auch wenn der Sozialplan noch eine Abfindung vorsehen sollte. Vielleicht kann man den BR ja in die Richtung lenken, dass wer früher geht auch noch was vom Kuchen bekommt.
Der Arbeitgeber ist bezüglich einer Verkürzung der AN-seitigen Kündigungsfrist (nicht der AG-seitigen ) sicherlich aufgeschlossen gegenüber. Das ist die Gelegenheit für ein gutes Zeugnis und eine saubere Neuorientierung.
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