Zwischenzeugnis Arbeitszeugnis

25. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
buchi46
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenzeugnis Arbeitszeugnis

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
mir wurde Ende April gekündigt zum 31.07.24 . Ich benötige dringend ein Zwischenzeugnis oder arbeitszeugnis, damit ich mich weiter bewerben und einen Anschlußjob finden kann. Mitte Mai habe ich meinen Arbeitgeber darum gebeten. Er hat das zur Kenntnis genommen und mir bei meiner Freistellung zum 31.05.24 zu verstehen gegeben, dass er es bearbeiten werde, jedoch sich seitdem nicht mehr gerührt, bzw. er ignoriert meine Bitte um ein Arbeitszeugnis.
Muß ich damit leben und es hinnehmen, dass ich ein Arbeitszeugnis erst nach dem Ende des Dienstverhältnisses erhalten werde, oder kann ich mit Fristsetzung gegebenenfalls Anwalt hier eine Forderung durchsetzen?
Ich lese im Internet zum einen, dass es mir erst nach Beendigung zustehe, zum anderen, wenn sich die Kündigung hinzieht, dass es ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis gebe. Gibt es ein Musterschreiben, worin ich das einfordern kann? Wenn ich ein Recht habe, es vor dem tatsächlichen Vertragsende einzufordern, muß ich dann nochmals 2 Wochen Frist gewähren, oder sollte es dann auch schneller gehen dürfen, zumal ich bereits über einen Montag darauf warte?
Das Zeugnis würde mir sehr helfen, einen neuen job zu finden.
Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18073 Beiträge, 6638x hilfreich)

Für ein Zwischenzeugnis gibt es keinen Anlass und das Endzeugnis steht dir beim Ausscheiden aus dem Betrieb zu. Du hast also aktuell nichts in der Hand, Druck zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(953 Beiträge, 112x hilfreich)

Auch wenn der gesetzliche Anspruch (§109 GeWO) auf die Beendigung des Arbeitsverhältnissen abzielt kann sich ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnisse durch ein "berechtigtes Interesse" ergeben. Dieser könnte ggf. auch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Da das Ende des Arbeitsverhältnisses jedoch bereits am 31.07 , also in gut in einem Monat ist, wird man dem AN wohl zumuten können auch noch diesem Monat zu warten.



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von buchi46):
Mitte Mai habe ich meinen Arbeitgeber darum gebeten.

Bitten kann man erfüllen, muss es aber nicht.
Man hätte es sofort nach Einfang der Kündigung gerichtsfest einfordern sollen.

Aktuell dürfte der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis aufgrund Zeitablauf sowohl verwirkt als auch nicht mehr durchsetzbar sein.



Zitat (von buchi46):
Muß ich damit leben und es hinnehmen, dass ich ein Arbeitszeugnis erst nach dem Ende des Dienstverhältnisses erhalten werde

Sofern man nicht gerade bei AstroTV arbeitet, kann ein Arbeitszeugnis denknotwendigerweise erst nach dem Ende des Dienstverhältnisses erstellt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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