Zwischenzeugnis -> ist das so grottig, wie ich denke?

18. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
KurzeFrage1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenzeugnis -> ist das so grottig, wie ich denke?

Ich bin in einem bis Jahresende befristeten Arbeitsverhältnis und möchte mich eigentlich nur noch zügig dort wegbewerben. Nun habe ich nach über einem Monat und mehrfachen Nachfragen endlich mein Zwischenzeugnis erhalten. Ich bin nicht so geübt darin, diese Zeugnissprache "richtig zu lesen", aber nach dem, was ich auf verschiedenen Internetseiten gelesen habe, entspricht das wohl einer Note 3 bis 4. Daher möchte ich mit Hilfe des Betriebsrates versuchen, da eine Verbesserung zu erwirken. Es wäre aber hilfreich, wenn mir im Vorfeld schon mal jemand eine Meinung zu dem Zeugnis geben könnte.

Die Leistungsbeurteilung und der Schlussteil des Zeugnisses klingen wie folgt:

Zitat:
Herr X zeigt Einsatzbereitschaft und beweist Belastbarkeit und Flexibilität bei der Erledigung der Ihm übertragenen Aufgaben. Er hat sich im Rahmen seiner Einarbeitung schnell ein solides Fachwissen angeeignet, was es Ihm ermöglicht, seine Aufgaben selbstständig, effizient und sorgfältig auszuführen. Mit seinen guten Arbeitsergebnissen trägt er maßgeblich zum Erfüllen der Arbeitsaufträge bei. Seine Leistungen finden unsere volle Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist korrekt und ohne Beanstandung.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn X ausgestellt, da das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2022 endet.
Wir bedauern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danken Herrn X für die erfolgreiche Mitarbeit. Für seine berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von KurzeFrage1234):
Zwischenzeugnis -> ist das so grottig, wie ich denke?
Nein.

Zitat (von KurzeFrage1234):
entspricht das wohl einer Note 3
Denn eine Note 3 ist nicht grottig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KurzeFrage1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Denn eine Note 3 ist nicht grottig.

Danke für die schnelle Antwort, aber ich erhoffte mir eigentlich Interpretation des zitierten Textes. Übrigens schrieb ich "Note 3 bis 4".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ich würde es mit 3 bewerten also alles o.k.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KurzeFrage1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte denn mal jemand zu den einzelnen Formulierungen etwas ins Detail gehen? Was sticht negativ hervor? Fehlt inhaltlich etwas? Bereits der allererste Satz klingt ja, als würde ich nur herumsitzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Ohne mit der Materie speziell vertraut zu sein bedarf es nur kürzester Zeit um herauszufinden dass hier 2x unzweifelhaft Note 2 ausgesprochen wird:

Zitat (von KurzeFrage1234):
Seine Leistungen finden unsere volle Zufriedenheit.
Zitat (von KurzeFrage1234):
Mit seinen guten Arbeitsergebnissen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von KurzeFrage1234):
Bereits der allererste Satz klingt ja, als würde ich nur herumsitzen.
Nein.

Das würde sich so anhören: "Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben in der ihm eigenen Weise bearbeitet."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Vielleicht sollte der Fragesteller mal begründen welche Formulierungen er "grottig empfindet oder als negativ wertet ?
Scheinbar sieht er sich schon als Spitzenkraft.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von KurzeFrage1234):
was es Ihm ermöglicht, seine Aufgaben selbstständig, effizient und sorgfältig auszuführen
Da steht nicht, dass er das auch tut.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Da steht nicht, dass er das auch tut.


Es ist aber klar, dass es so gemeint ist.

Zitat (von -Laie-):
Ich würde es mit 3 bewerten also alles o.k.


Ich würde es sogar mit 2-3 bewerten.

Außerdem macht es nicht den Eindruck eines Gefälligkeitszeugnisses, was positiv zu werten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KurzeFrage1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
... dass hier 2x unzweifelhaft Note 2 ausgesprochen wird ...

Naja, ich denke "volle" und "gute" ohne weitere "Schleimereien" entspricht eher Note 3.

Zitat (von Spezi-2):
Vielleicht sollte der Fragesteller mal begründen welche Formulierungen er "grottig empfindet oder als negativ wertet ?

- "im Rahmen seiner Einarbeitung" klingt wie Null Engagement
- zur Motivation steht eigentlich gar nichts weiter da
- ich vermisse auch noch ein paar "stets" und "vollste" (statt "volle")

Arbeitszeugnisse sind halt immer so eine Wortklauberei und letztlich kommt es auch sehr darauf an, wie sympathisch man demjenigen war, der es verfasst hat ...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von hambre):
Es ist aber klar, dass es so gemeint ist.


In einem Arbeitszeugnis ist eher das Gegenteil der Fall.
Wenn nicht explizit drinsteht, dass er es gemacht hat, hat er es nicht gemacht.

Die Formulierungsweise, bzw. wie sie zu interpretieren ist, ist eben dem Zwang zum "wohlwollenden" Arbeitszeugnis geschuldet.
Man darf nicht schreiben, dass der Mitarbeiter ein fauler Sack war, der nichts auf die Reihe bekommen hat. <<-- Er wahr stehts bemüht....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Du kannst zum Ende deines Arbeitsverhältnisses noch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen und dich dann damit woanders bewerben bzw. ggf. nachreichen.
Du weißt absolut nicht, worauf andere pot. Arbeitgeber achten, wenn du dich bewirbst.

Ein Zeugnis muss wohlwollend sein. Das wars schon als Anforderung und jeder Leser kann etwas anderes *raus-bzw. reinlesen*.

Zitat (von KurzeFrage1234):
Daher möchte ich mit Hilfe des Betriebsrates versuchen, da eine Verbesserung zu erwirken.
Kennt der BR denn dich und deine Arbeit?

Wie lange war denn die Befristung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
"im Rahmen seiner Einarbeitung" klingt wie Null Engagement

Das beschreibt aber lediglich eine Zeitdauer ! Die Wertung nämlich:
Zitat:
schnell ein solides Fachwissen angeeignet, was es Ihm ermöglicht, seine Aufgaben selbstständig, effizient und sorgfältig auszuführen.
klingt in keiner Weise " wie Null Engagement".
Also nichts mit grottig.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von KurzeFrage1234):
- ich vermisse auch noch ein paar "stets" und "vollste" (statt "volle")


Warum? Welche so überdurchschnittliche Leistung hast Du denn erbracht, dass Du damit alle anderen Kollegen in den Schatten gestellt hast?

Ein Einser-Arbeitszeugnis nehme ich persönlich nicht ernst. Es stellt sich nicht selten heraus, dass Mitarbeiter mit so einem Zeugnis nicht einmal ansatzweise die Erwartungen erfüllen, die sie laut Zeugnis haben müssten.

Zitat (von spatenklopper):
In einem Arbeitszeugnis ist eher das Gegenteil der Fall.
Wenn nicht explizit drinsteht, dass er es gemacht hat, hat er es nicht gemacht.


Es steht ja explizit drin, daher verstehe ich den Einwand nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
KurzeFrage1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kennt der BR denn dich und deine Arbeit?
Wie lange war denn die Befristung?

Einige aus dem BR kennen mich schon. Meine Arbeit können die zwar nicht beurteilen (da keiner von denen in meiner Abteilung). Allerdings ist mein Vorgesetzter ist beim BR kein Unbekannter. 2 Jahre ist die Befristung und ich werde froh sein, wenn ich den Typ nicht mehr sehen muss.

Zitat (von Spezi-2):
klingt in keiner Weise " wie Null Engagement".

Es wird absolut nicht auf auf Engagement und Lernbereitschaft eingegangen und zur Motivation für die Arbeit steht da auch nicht wirklich was.

Zitat (von hh):
Ein Einser-Arbeitszeugnis nehme ich persönlich nicht ernst.

Es soll ja auch kein 1er Zeugnis werden, aber ich behaupte mal, dass ich mir Note 2-3 schon verdient hätte. Wenn ich dieses Zwischenzeugnis mal mit dem Zeugnis meines letzten AG vergleiche, liegen da Welten dazwischen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von KurzeFrage1234):
Naja, ich denke "volle" und "gute" ohne weitere "Schleimereien" entspricht eher Note 3.
"volle Zufriedenheit" und "gute Arbeitsergebnisse" entspricht in Arbeitszeugnissen eindeutig Note 2.
Was man als Arbeitsergebnis nach minimaler Einarbeitung herausfinden könnte, auch wenn dies tatsächlich Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität voraussetzt ...

Zitat (von KurzeFrage1234):
ich vermisse auch noch ein paar "stets" und "vollste" (statt "volle")
Zitat (von KurzeFrage1234):
Es soll ja auch kein 1er Zeugnis werden
Mit "vollste Zufriedenheit" wäre es aber in dem Punkt genau das: Ein 1er Zeugnis

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von hambre):
Es ist aber klar, dass es so gemeint ist.
Nein. Das ist das was ein Laie meint was da stehen würde.

Zitat (von hh):
Ein Einser-Arbeitszeugnis nehme ich persönlich nicht ernst. Es stellt sich nicht selten heraus, dass Mitarbeiter mit so einem Zeugnis nicht einmal ansatzweise die Erwartungen erfüllen, die sie laut Zeugnis haben müssten.
Genau so ist es. Es gibt zwar Ausnahmen, aber diese Ausnahmen benötigen gar kein Arbeitszeugnis. Diese kennt man und diese werden abgeworben.......... ganz ohne Arbeitszeugnis.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

1. Wie lange warst Du beschäftigt?
2. Welcher Arbeit gehst Du nach?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das ist das was ein Laie meint was da stehen würde.


Da unterschätzt Du mich jetzt aber.

Man erkennt ganz gut, dass das Arbeitszeugnis nicht mit einem Zeugnisgenerator erstellt wurde. Wenn sich aber ein Chef die Mühe gemacht hat, das Zeugnis mit eigenen Worten zu formulieren, dann ist es gerade nicht angebracht, derartige Dinge hineinzuinterpretieren.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(704 Beiträge, 91x hilfreich)

Die Wortklauberei in den Zeugnissen wird ohnehin überbewertet, wichtiger sind andere Dinge wie Lebenslauf und persönlicher Eindruck.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Es soll ja auch kein 1er Zeugnis werden, aber ich behaupte mal, dass ich mir Note 2-3 schon verdient hätte.

Wenn man mehr "vollste" und "stets" einbauen würde, wäre es ein 1er-Zeugnis.
Ich sehe das vorliegende Zeugnis auch bei 2-3, so dass der Fragesteller eigentlich da schon hat, was er will.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von KurzeFrage1234):
Meine Arbeit können die zwar nicht beurteilen (da keiner von denen in meiner Abteilung). Allerdings ist mein Vorgesetzter ist beim BR kein Unbekannter. 2 Jahre ist die Befristung und ich werde froh sein, wenn ich den Typ nicht mehr sehen muss.
Dann erübrigt sich das mit dem BR. Dass der Vorgesetzte beim BR bekannt ist, ist nebensächlich. Der ist vermutlich auch länger als 2 Jahre dort.
Dein Zeugnis ist wohlwollend, nicht grottig oder schlecht.
Wenn 2 sich nicht riechen können, und dir der Job sowieso zum Halse raushängt--- kommt für eine solch kurze Zusammenarbeit eben ein wohlwollendes Zeugnis heraus. Mehr kannst du nicht erwarten.
Zitat (von KurzeFrage1234):
Wenn ich dieses Zwischenzeugnis mal mit dem Zeugnis meines letzten AG vergleiche, liegen da Welten dazwischen.
Und dort warst du auch befristet für 2 Jahre und dort hast du dich mit dem Vorgesetzten gut verstanden? Ich halte solche Vergleiche für irrelevant und ob ein pot. AG sich darüber wundert und nachfragt bzw. beurteilt, kannst du nicht wissen.

Ich empfehle trotzdem, zum Beschäftigungsende vom AG schriftlich und höflich ein ---qualifiziertes Arbeitszeugnis---zu fordern. Da muss mehr drinstehen als in einem Zwischenzeugnis.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von hh):
......dann ist es gerade nicht angebracht, derartige Dinge hineinzuinterpretieren
das sehe ich anders.

Zitat (von Gerd61):
Die Wortklauberei in den Zeugnissen wird ohnehin überbewertet
Ganz genau. Da jeder Personaler weiß, dass ein Zeugnis wohlwollend sein muss wird eigentlich immer weniger Wert auf dieses gelegt.
Ich brauchte noch niemals ein Zeugnis vorzulegen. Mein letztes Arbeitszeugnis habe ich vor ca. 30 Jahren erhalten. Ich selbst habe auch noch nie nach einem Arbeitszeugnis gefragt wenn sich jemand auf eine Stelle in meiner Abteilung beworben hatte.
Wenn bei uns jemand ein Arbeitszeugnis haben möchte, dann erstellt dies bei uns die Personalabteilung, die nie etwas mit dem Mitarbeiter zu tun hatte. Diese erstellt dies anhand der Stellenbeschreibung und anhand dessen was der Mitarbeiter gerne darin erwähnt hätte. Also eigentlich völlig aussagelos wenn man den Hintergrund kennt.
Meiner Meinung nach sind normale Arbeitszeugnisse, durch die Vorgabe der wohlwollenden Formulierung, völlig irrelevant.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist natürlich etwas anderes.

-- Editiert von User am 19. Oktober 2022 13:46

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist natürlich etwas anderes.


Diese Aussage verstehe ich im Zusammenhang mit der hier diskutierten Fragestellung nicht. Es gibt nur den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Den Text aus der Fragestellung würde man in einem einfachen Arbeitszeugnis nicht finden.

Zitat (von -Laie-):
Da jeder Personaler weiß, dass ein Zeugnis wohlwollend sein muss wird eigentlich immer weniger Wert auf dieses gelegt.


Es ist ja noch schlimmer. Es werden immer mehr Gefälligkeitszeugnisse ausgestellt nicht selten mit dem Ziel, den AN besser loswerden zu können. Es kommt auch nicht so selten vor, dass der AN sein Zeugnis selbst geschrieben hat und der AG unterschreibt es dann.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Meiner Meinung nach sind normale Arbeitszeugnisse, durch die Vorgabe der wohlwollenden Formulierung, völlig irrelevant.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist natürlich etwas anderes.
Sorry. Seit 30 Jahren selbst keins benötigt und auch nie einen Bewerber nach einem gefragt. Wie kannst du die Relevanz eines Zeugnisses für einen pot. AG einschätzen?

Was ist ---anders--an einem qual. Arbeitszeugnis?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was ist ---anders--an einem qual. Arbeitszeugnis?
Qualifizierten Arbeitszeugnis ist wie hier zur Rede stehend.
Ein einfaches Arbeitszeugnis beschreibt nur welche Tätigkeiten der AN ausgeübt hat, nicht wie gut oder schlecht.

Zitat (von hh):
Es werden immer mehr Gefälligkeitszeugnisse ausgestellt nicht selten mit dem Ziel, den AN besser loswerden zu können.
"Loswerden"??? In Zeiten des Fachkräftemangels? Kaum.
Oder in welcher eigenen Welt soll das denn spielen?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Qualifizierten Arbeitszeugnis ist wie hier zur Rede stehend.
NÖ. *Zur Rede steht hier* ein Zwischenzeugnis.

Wenn das alles ist, was im EP steht, ist es kein qual. Arbeitszeugnis.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Anami):
NÖ. *Zur Rede steht hier* ein Zwischenzeugnis.
Richtig, ein Zwischenzeugnis. Insbesondere ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Das ist kein Widerspruch.

"Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis umfasst - genau wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis - zusätzlich die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Arbeitgebers. Es wird entweder vom direkten Vorgesetzten, von der Personalabteilung oder aber vom Mitarbeiter selbst vorbereitet und abschließend vom Vorgesetzten durch eine Unterschrift bestätigt."

Quelle:
https://www.die-bewerbungsschreiber.de/zwischenzeugnis#:~:text=Ein%20qualifiziertes%20Zwischenzeugnis%20umfasst%20-%20genau%20wie%20ein,und%20abschlie%C3%9Fend%20vom%20Vorgesetzten%20durch%20eine%20Unterschrift%20best%C3%A4tigt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn das alles ist, was im EP steht, ist es kein qual. Arbeitszeugnis.
Zitat (von KurzeFrage1234):
Die Leistungsbeurteilung und der Schlussteil des Zeugnisses klingen wie folgt:
Natürlich ist das ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Da der TE auf die Frage nach der Tätigkeit nicht antwortet: Bei einem "Lagerverräumer" wäre das Zeugnis gut, bei einem "Buchhalter" eher ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

ok, Leute, dann sei das Ding ein qualifiziertes.

Es ist wohlwollend, weder grottig noch schlecht. Nicht so, wie der TE denkt.

Zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses kann der TE unabhängig vom vorh. Zwischenzeugnis ein qual. Arbeitszeugnis fordern. Darauf hat er Anspruch und bis zum 31.12. ist noch etwas Zeit.
Evtl. braucht man später ein solches.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12