Zwischenzeugnis - sollte Elternzeit / Mutterschutz angegeben sein, oder ist es irrelevant?

17. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Colina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenzeugnis - sollte Elternzeit / Mutterschutz angegeben sein, oder ist es irrelevant?

Hallo!
Ich habe nun schon so viel in diesem Forum gestöbert und bin begeistert über die objektiven und nützlichen Meinungen.
Bitte um Eure Meinung zu diesem Zwischenzeugnis. Ich befinde mich seit April 2004 in Elternzeit /Mutterschutz, sollte das angegeben sein, oder ist es irrelevant? Ich möchte dieses Zwischenzeugnis, da sie seit meiner Abwesenheit ein Abteilungsleiterwechsel vollzogen hat (mir leider bis jetzt nicht bekannter Herr) Die gesamte Abteilung wurde gesplittet, Leiter und Manager kamen ca 200 km von uns weg in die neue Zentrale und wir wurden einem anderen Team mitunterstellt...... Sorry, weiß nicht wie ich es gut beschreiben könnte.
DANKE IM VORAUS!

Frau XXX, geb. am XXX trat am 01. Juni 2002 in unser Unternehmen ein. Sie ist als Customer Service im Bereich Export Abteilung Eastern Europe und Assistentin des General Managers tätig. Ihr Aufgabengebiet umfasst folgende Punkte:

• Selbständige Betreuung von Tochtergesellschaften und Kunden
• Terminierung und Durchführung der Lieferungen
• Auftragsabwicklung
• Exportkontrolle
• Bearbeitung von Kundenreklamationen, Retouren und Gutschriften
• Überwachung der monatlichen Bestellmengen
• Preis- und Stammdatenpflege

Als Assistentin des General Managers umfasst Ihre Aufgaben unter anderem:
• Vorbereitung von diversen Veranstaltungen und Terminen
• Organisation von Geschäftsreisen und Meetings
• Überwachung und Kontrolle der Reisekosten

Frau XXX zeigt stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Pflichtbewusstsein. Sie ist sehr zielstrebig, belastbar und beherrscht Ihr Aufgabengebiet sehr gut.

Frau XXX wendet ihre guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in ihrem Arbeitsgebiet an. Ihre Eigeninitiative an Weiterbildung ist sehr vorbildlich.

Die Aufgaben führt sie jederzeit sehr selbständig, effizient und sorgfältig aus. Ihre Leistung findet stets unsere vollste Zufriedenheit. Insbesondere im Bereich der Kundenbetreuung erzielte sie äußerst herausragende Ergebnisse.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist jederzeit vorbildlich. Kunden gegenüber tritt sie höflich und gewandt auf. Frau XXX ist wegen ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art sehr geschätz und ist beliebt.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau XXX ausgestellt. Sie befindet sich seit April 2004 in Elternzeit.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

M.E. ist es weder positiv noch negativ zu bewerten, wenn in das Zeugnis Elternzeit/Mutterschutz aufgenommen wird. Ggf. rundet sich dadurch das Bild von dem AN ab. Ansonsten ist das Zeugnis tiptop!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

das mit der Elternzeit ist sehr neutral gehalten.

Ist so vollkommen in Ordnung.

Insgesamt gesehen ein hervorragendes Zeugnis.

0x Hilfreiche Antwort

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