Zwischenzeugnis / verschiedene Tätigkeitsbereiche

20. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Katzenmama1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenzeugnis / verschiedene Tätigkeitsbereiche

Hallo,
ich habe bei meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis angefordert, was ich letzte Woche auch bekam. Jetzt hätte ich die Bitte, ob da mal jemand drüber schauen kann um mir zu sagen, ob das in Ordnung so ist. Abgesehen von Rechtschreibung oder Grammatik Fehlern
Ausserdem folgendes : ich bin seit fast 11 Jahren in dem Unternehmen, wovon ich fast 6 Jahre in einem komplett anderen Bereich gearbeitet habe. Gehört das nicht auch in dieses Zeugnis?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125294 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von Katzenmama1971):
Jetzt hätte ich die Bitte, ob da mal jemand drüber schauen kann um mir zu sagen, ob das in Ordnung so ist.

Man kann den Text mal hier posten, dann könne wir darüber diskutieren wie wir das sehen.



Zitat (von Katzenmama1971):
Abgesehen von Rechtschreibung oder Grammatik Fehlern

Da dürfte dann durchaus ein Berichtigungsanspruch bestehen.



Zitat (von Katzenmama1971):
Ausserdem folgendes : ich bin seit fast 11 Jahren in dem Unternehmen, wovon ich fast 6 Jahre in einem komplett anderen Bereich gearbeitet habe. Gehört das nicht auch in dieses Zeugnis?

Kommt gnaz darauf an, ob noch jemand diese 6 Jahre irgendwie beurteilen kann.
Hat man beim Wechsel kein Zwischenzeugnis angefordert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Katzenmama1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann den Text mal hier posten, dann könne wir darüber diskutieren wie wir das sehen.

Guter Vorschlag... Ich habe es fotografiert und weiß nur nicht, ob und wie ich es hier hochladen kann

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt gnaz darauf an, ob noch jemand diese 6 Jahre irgendwie beurteilen kann.
Hat man beim Wechsel kein Zwischenzeugnis angefordert?

Diese 6 Jahre könnten durchaus von jemandem bewertet werden. Nein, ich habe damals kein Zwischenzeugnis angefordert.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125294 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von Katzenmama1971):
Ich habe es fotografiert und weiß nur nicht, ob und wie ich es hier hochladen kann

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Katzenmama1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Vielen Dank....
Also hier mal der Link

<a href="https://ibb.co/zJbXvmq"><img src="https://i.ibb.co/6BbHCyj/IMG-20210920-201737.jpg" alt="IMG-20210920-201737" border="0"></

-- Editiert von Katzenmama1971 am 20.09.2021 20:31

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 9574x hilfreich)

Sieht zwar etwas aus, wie aus einem Zeugnisgenerator (viele Standard-Floskeln, wenig individuelle Sätze) - aber inhaltlich gibt es da nichts zu meckern. In Schulnoten eine "zwei".

Wenn die Tätigkeit im Unternehmen zwischenduch gewechselt wurde, würde ich die Spezifizierung "Frau .... ist in Ihrer Tätigkeit als Maschinenbediener seit [Datum] im Wesentlichen mit folgenden Aufgaben betraut." erwarten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125294 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sieht zwar etwas aus, wie aus einem Zeugnisgenerator (viele Standard-Floskeln, wenig individuelle Sätze)

Kann denen angesichts der teilweise lebensfernen Rechtsprechung nicht verdenken.



Zitat (von drkabo):
aber inhaltlich gibt es da nichts zu meckern. In Schulnoten eine "zwei".

Ja, eine "zwei" bis "gute zwei".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Katzenmama1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, eine "zwei" bis "gute zwei".


Zitat (von drkabo):
Sieht zwar etwas aus, wie aus einem Zeugnisgenerator (viele Standard-Floskeln, wenig individuelle Sätze) - aber inhaltlich gibt es da nichts zu meckern. In Schulnoten eine "zwei".


Vielen Dank erst mal. :rock: Ich habe morgen nochmal ein kurzes Gespräch mit dem Produktionsleiter bezüglich der Zeit in dem anderen Bereich und dem " Maschienenbedienerin im Schleiferei"

0x Hilfreiche Antwort

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