abfindung und ALG 1

6. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
jamesdean161275
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
abfindung und ALG 1

hallo bin zum 30.6.08 betriebsbedingt gekündigt.(7 jahre betriebsangehörigkeit)habe mich früh genung arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet zum 1.7.08 bekomme meinen lohn und meine abfindung vom betrieb. jetzt stellt sich die frage wird die abfindung bei alg1 angerechnet und oder muss ich die angeben? wer kann mir helfen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SasJanSam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na i.d.R. werden Abfindungen nicht angerechnet bei betriebsbedingten Kündigungen. Manchmal wird jedoch geprüft, wenn die Abfindung zu Hoch erscheint und man ist erst 2 Jahre in dem Unternehmen, ob eventl. das eigentliche BV aus anderen Gründen beendet wurde, aber ein Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung nicht entstanden ist, um einer möglichen Sperrzeit zu entgehen. Das Sicherste ist, gehe zu Deiner AA und Frage nach einer Leistungsberatung bei der Teamleiteren des Leistungsteam´s. Diese können im Vorfeld eine Tendenz geben, ob Sperrzeiten oder Abfindungen angerechnet werden. Die eigentliche Prüfung kann logischerweise erst bei Vorlage aller Unterlagen erfolgen!

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Interessant hierfür ist ob der §1a KSchG ausdrücklich in der Kündigung ins Spiel kommt.
Wenn ja und die Abfindung nicht mehr als 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr beträgt , macht die AfA keinen Ärger.
Evt. muss dann nochmal der Arbeitgeber gebeten werden, den Betrag etwas runterzuschrauben. In jedem Fall vorher durchrechnen oder ein bisschen zocken !!!

Siehe auch S.32,33 ff. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/da-alg-p144.pdf

Das sind die Durchführungsanordnungen der AfA.

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