abgemeldete geringfügige Beschäftigung kündigen

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)
abgemeldete geringfügige Beschäftigung kündigen

Hallo,

folgende Situation:

- geringfügige Beschäftigung
- schriftlicher Vertrag (Kündidungsfrist 4 Wochen)
- wurde am Arm operiert
- längere Zeit krank (mit Krankmeldung)
- dann keine Krankmeldung mehr abgegeben, "da zu umständlich, alle zwei Woche eine neue Krankmeldung einzureichen"
- wurde dann auf eigenen Wunsch abgemeldet
- ist angeblich immer noch krank, kann nicht arbeiten, hat aber keine Krankmeldung (jetzt auch nicht mehr notwendig, da abgemeldet)

Frage: Kann dieser abgemeldeten Person, welche angibt, momentan nicht arbeitsfähig zu sein (wer weiß? vielleicht ist er ja gesund ...es liegt keine Krankmeldung vor) problemlos innerhalb der Kündigungsfrist (4 Wochen) gekündigt werden) Muss die Kündigung begründet sein?

Vielen Dank für Hilfestellungen!


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Mit der "Abmeldung" ist die Aussteuerung aus der Lohnfortzahlung gemeint?

Wie viele Beschäftigte hat die Firma?
Wie lange dauert die Betriebszugehörigkeit des Erkrankten?

Sind Eingleiederungsversuche von Seiten der Firma passiert? Mal zuhause angerufen, gefragt, wann wieder mit einer Arbeitsaufnahme zu rechnen ist?


-----------------
"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

deine frage ist ohne angaben über die betriebsgröße nicht zu beantworten. einer haushaltshilfe kann man problemlos kündigen, in einem größeren betrieb fallen auch minijobber unter das kündigungsschutzgesetz.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
wurde dann auf eigenen Wunsch abgemeldet


Soll das ne "Eigenkündigung" sein - "abmelden" kann man einen Job nicht.

Aber egal: Je nach Betriebsgröße kann man so kündigen oder eben betriebsbedingt.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

-- Editiert am 18.03.2010 10:36

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#4
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise.

Hier etwas zur Betriebsgröße:

1 Vollzeit - beamtet
0.5 beamtet
1,0 angestellte
1,0 angestellt
0,5 angestellt
9 geringfügig Beschäftigte
1 mal 1 Euro-Kraft

Der zu kündigende geringfügig Beschäftigte gibt an, aufgrund Probleme nach einer Arm-Op zunächst nicht arbeiten zu können, legt aber kein Attest vor und wurde deshalb mit seinem Eibverständnis abgemeldet (Sozialversicherung...) - wohlgemerkt: er wurde nicht gekündigt.

Hat einenAnstellungsvertrag für gerinfügig Beschäftigtes seit 01.06.2006. Kündigungsfrist 4 Wochen.

Vielen Dank für Infos.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
legt aber kein Attest vor und wurde deshalb mit seinem Eibverständnis abgemeldet (Sozialversicherung...) - wohlgemerkt: er wurde nicht gekündigt.


Das gibt nicht

Entweder er ist angestellt oder eben nicht. Soll er doch entscheiden ob er kündigen will oder sich krank melden. Und "abmelden" trotz Beschäftigung geht auch nicht, er bekommt doch immer noch Lohn oder Leistungen der Kasse.

Hört mit dem Gemauschel auf und es wird klarer was Sache ist

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

deine angaben klingen nicht danach, dass summa 10 AN zusammenkämen. demnach müsstest du ohne probleme kündigen können. bei dem hintergrund würde es mich auch wundern, von seiten des AN widerspruch käme.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#7
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir haben doch über zehn Arbeitnehmer oder nicht?

Wir haben doch schon 9 geringfügig Beschäftigte - zählen die nicht mit?

0x Hilfreiche Antwort

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