abmahnung . Kuerzung azubigehalt

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
machnichtdiese
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
abmahnung . Kuerzung azubigehalt

hallo zusammen,
Folgende Situation:
Ich und ein Kollege haben auf dem weg zur Baustelle an einem Supermark angehalten um einzukaufen ( Umweg ca. 15 min).
Der chef bekam davon wind und somit habe ich eine Abmahnung bekommen. Bis dahin alles gut. Nun steht in der Abmahnung allerdings nicht, dass es bei erneutem Verstoss zu einer Kuendigung kommen kann sondern, dass mir die Ausbildungsverguetung gekuerzt wird.
Meine Frage:
Kann der Chef seinen Azubis die im Vertrag vereinbarte Verguetung kuerzen?
vielen dank im vorraus fuer die Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15861 Beiträge, 6040x hilfreich)

Dafür gibt es keine Grundlage. Du kannst also deine Ausbildungsvergütung voll verlangen und musst sie ggf. gerichtlich einfordern.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111224 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von machnichtdiese):
Kann der Chef seinen Azubis die im Vertrag vereinbarte Verguetung kuerzen?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen".



Zitat (von machnichtdiese):
dass mir die Ausbildungsverguetung gekuerzt wird.

Dann möge der Chef doch mal die Rechtsgrundlage entsprechen substantiiert benennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teilhalt@gmx.net
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Habt ihr festgelegte Pausenzeiten (von Uhrzeit bis Uhrzeit)? Falls nicht hast Du dort eben in Deiner Pause angehalten. Geht natürlich nichtmehr wenn Du Deine reguläre Pause genommen hast. Aber ggf. für´s nächste Mal beachten wenn wieder sowas anliegt.
Zum einbehaltenen Gehalt: Nope, nicht möglich. Aber mit Azubis wird gerne so verfahren. Ich musste auch drei Jahre ohne Urlaub arbeiten, weil wegen "nicht gut genug gefertigten Teilen" jeweils ein Urlaubstag abgezogen wurde. Mittlerweile habe ich allerdings gelernt mich zu wehren. Deswegen: Wehr Dich dagegen. Erkläre Deiner Firma das Du gerne bereit bist dagegen vorzugehen. Wenn sie lachen, kannst ja noch Pappas Rechtsschutz erwähnen, der auch Fälle von minderjährigen (?) Familienmitgliedern einschließt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111224 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von teilhalt@gmx.net):
Zum einbehaltenen Gehalt: Nope, nicht möglich.

Selbstverständlich ist es möglich...





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15861 Beiträge, 6040x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich ist es möglich...

Dann erkläre doch bitte du Mal, auf welcher Basis ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(701 Beiträge, 326x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dann erkläre doch bitte du Mal, auf welcher Basis ...


Unentschuldigte Fehlzeiten können abgezogen werden, in diesem Fall also 15 Minuten. Warum soll das nicht möglich sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15861 Beiträge, 6040x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Unentschuldigte Fehlzeiten

... das ist wahr, das würde aber wohl auch entsprechend ausgewiesen und hätte kaum zu dieser Rückfrage geführt. Aber die Formulierung eingangs ist nicht wirklich eindeutig.

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