abmahnung kündigung

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
BrandenburgerOHV
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
abmahnung kündigung

hallo hab mal ne frage. ich hab nen kollegen der ziemlich viel ******* auf arbeit baut und er hat auch schon 2 abmahnungen vor kurzer zeit erhalten . neulich hat man ihn beim schlafen erwischt und er bekommt dafür seine dritte abmahnung. nun bin ich mit meinem chef aneinander geraten weil ich der meinung bin das er eigentlich gekündigt werden müsste zwecks 3. abmahnung. mein chef meinte aber das er 3 abmahnungen für die gleiche sache bekommen muss das er ihn kündigen kann stimmt das? hat jemand ne ahnung? ich bin der meinung das es nicht so ist. wäre nett wenn mir jemand was drüber verraten könnte

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34 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das mit den '3 Abmahnungen = Kündigung' ist Blödsinn. Es gibt keine festgelegte Anzahl an Abmahnungen, nach denen gekündigt werden 'darf'. Bei extremen Verfehlungen gehts sogar ganz ohne Abmahnung.

Wie lange ist der Kollege in der Firma tätig? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma? (Und welche Position hast du eigentlich, dass du meinst, dich mit dem Chef deswegen anlegen zu müssen?)

MfG

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#3
 Von 
BrandenburgerOHV
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

also hätte mein chef recht das er erst 3 mal ne abmahnung fürs schlafen im dienst bekommen muss das er ihn kündigen kann? kann man das irgendwo nach lesen nett frag

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#4
 Von 
BrandenburgerOHV
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

bin im sicherheitsdienst tätig ist ne sehr grosse firma bin bei mir im bereich verantwortlich . der kollege ist ca 2jahre bei uns tätig . meine frage ist ja nur ob man 3mal z.b. fürs verschlafen ne abmahnung bekommen muss das ne kündigung gerechtfertigt ist .ich bin der meinung egal für was er abgemahnt wurde kann man kündigen

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
also hätte mein chef recht das er erst 3 mal ne abmahnung fürs schlafen im dienst bekommen muss das er ihn kündigen kann?


Hast du die Antworten eigentlich gelesen?

Und es stimmt weder deine Meinung so pauschal, noch die des Chefs.

Es kommt auf die Situation und die Hintergründe an. Ein schlafender Wachman zu Hause im Bett ist normal. Ein schlafender Wachman in einem zu bewachenden Objekt könnte ein Unding sein. Aber es kommt eben drauf an, mit welchem Hintergrund das alles geschehen ist.

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#6
 Von 
BrandenburgerOHV
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

der hintergrund ist doch einfach er konnte zum wiederholten male eine zugetragene aufgabe nicht erfüllen. und im übrigen ist wachmann nicht das gleiche wie sicherheitsmitarbeiter aber das denken ja viele :bang:

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@BrandenburgerOHV auf die Art und Weise (mit deinen minimalen Infos) wird nicht mal im Ansatz jemand ne Vermutung anstellen können, ob dein Chef ne Chance hätte mit einer Kündigung da 'durchzukommen'.

- ist finanzieller Schaden entstanden, dadurch, dass der Kollege geschlafen hat?
- ist für die Firma ein Prestigeverlust entstanden?
- was war Inhalt der anderen Abmahnungen? Hat er das darin abgemahnte Verhalten eingestellt?

Fragen über Fragen ... aber ... eine pauschale Antwort gibts dazu nicht.

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#8
 Von 
BrandenburgerOHV
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

hab meine antworten gefunden und tschööö.

Abmahnung
Abmahnungen - Vorstufen der Kündigung

1.

Verstösst der Arbeitnehmer gegen das arbeitsvertragliche Gebot, eine Nebenbeschäftigung
nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers aufzunehmen, darf der Arbeitgeber
aus diesem Grund eine Abmahnung aussprechen.


Die Vertragsklausel (vorherige Zustimmung) beeinträchtigt den Arbeitnehmer nicht
unangemessen in seiner Berufsfreiheit und ist damit wirksam.

BAG v. 11.12.2001, Az. 9 AZR 464/00


2.

Die Arbeitgeberin hatte einer Mitarbeiterin unter anderem vorgeworfen, falsche
Masse bei der Projektierung von Bauvorhaben genommen zu haben. Aus diesem und
anderen Gründen sprach sie eine Abmahnung gegen die Arbeitnehmerin aus. Aber
die im Abmahnungsschreiben angegebenen falschen Masse stimmten nicht mit den
Massen überein, die die Mitarbeiterin tatsächlich genommen hatte. Für das Unternehmen
war das nur ein "offensichtlicher Zahlendreher", führte nach Auffassung des
Arbeitsgerichts aber zur Unwirksamkeit der gesamten Abmahnung. Selbst wenn -
so das Gericht - offensichtlich erkennbar sei, dass falsche Angaben in der Abmahnung
durch einen Zahlendreher entstanden seien, ändere dies nichts an der Ungültigkeit
der Abmahnung an sich.

Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 Ca 2068/02




3.

Mahnt
der Arbeitgeber mehrfach wegen gleich gelagerter Sachverhalte - etwa wegen Zuspätkommens
- ab, kann die Warnfunktion der Abmahnungen abgeschwächt werden. Vor Ausspruch
der Kündigung muss dann die Abmahnung besonders eindringlich ausfallen, um dem
Arbeitnehmer klar zu machen, dass nach dieser Abmahnung die Kündigung folgen
wird.
BAG v. 15.11.2002 - Az. 2 AZR 609/00


Fazit: Die Entscheidung macht die Situation für
den Arbeitgeber nicht leichter. Spricht er nach der "letzten Abmahnung" die
Kündigung bei einem erneuten Verstoss wieder nicht aus, muss damit gerechnet
werden, dass das Kündigungsrecht in diesem Fall - endgültig - verloren ist und
der Arbeitnehmer trotz zahlreicher Vertragsverstösse völlig sanktionsfrei bleibt.

4. In seiner Entscheidung vom 16.9.2004 setzte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit dem Problem auseinander, das entsteht, wenn der Arbeitgeber immer nur abmahnt, die angedrohte Kündigung aber lange nicht ausspricht. Dann könne die Warnfunktion einer Abmahnung erheblich abgeschwächt werden. Ihre (Warn)Funktion könne die Abmahnung nur dann erfüllen, wenn der Mitarbeiter die Kündigungsdrohung auch ernst nehmen muss, was unter Umständen dann nicht mehr der Fall ist, wenn die Kündigung jahrelang nur angedroht wird. Es handle sich dann um eine leere Drohung.
Das war nach der Entscheidung des BAG vom 15.11.2002 (Sie finden diese Entscheidung hier ebenfalls) nichts grundsätzlich Neues.
Interessant war aber Folgendes: Der Mitarbeiter hatte sich mehrere, an sich nicht miteinander vergleichbare Schnitzer zu Schulden kommen lassen (Zuspätkommen, Zuspätkommen nicht rechtzeitig angezeigt). Grundsätzlich lässt die Rechtsprechung eine Kündigung nach vorangegangenen Abmahnungen eine Kündigung wegen beharrlicher Arbeitspflichtverstösse zu, wenn diese gleichartig sind (etwa dauerndes Zuspätkommen). Was ist aber, wenn sich wie hier eigentlich nicht miteinander vergleichbare Verstösse ansammeln, ohne dass die jeweils gleichartigen Verstösse für sich eine Kündigung rechtfertigen würden?
Hier hatte das BAG für Arbeitgeber Rat.
Auch eigentlich nicht miteinander vergleichbare Verstösse können gleichartig sein, weil sie „Ausdruck einer spezifischen Unzuverlässigkeit sind. Sie zeigen, dass der Arbeitnehmer es nicht so genau hält und pünktliches Erscheinen zur Arbeit oder, falls das nicht möglich ist, die Unterrichtung über zu erwartende Verspätung oder absehbares Nichterscheinen für sich nicht als Verpflichtung begreift, sondern eher als unverbindlichen Vorschlag, dem man nicht immer folgen muss.“
Das BAG hat die Verstösse, obwohl eigentlich unterschiedlich zu bewerten, miteinander verklammert und als gleichwertig bezeichnet, weil hierin eine gewisse grundsätzliche Gesinnung des Mitarbeiters zum Ausdruck kommt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.9.2004, Az. – 2 AZR 406/03 -

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#9
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Vielleicht ist der Wachmann beim lesen seiner Gehaltsabrechnung bewußtlos geworden und hat gar nicht nur so geschlafen?

:grins:


Bei den Gehältern in dieser Branche würde ich wahrscheinlich auch nicht den Adolf Hennecke auf Arbeit spielen!

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#10
 Von 
BrandenburgerOHV
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

haha lustig ich lad dich gern mal in den bereich ein wo ich arbeite scherzkeks da wird dir das lachen bestimmt vergehen wenn de den ganzen tag mit mördern sexuallverbrechern rum rennst und tschöööö

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Apothekenpferd Meinste das hier (außer Ossis) jemand was mitm Hennecke anzufangen weiß? ;)

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#12
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@venotis

War ein Test! ;)

wirst mir immer sympatischer!



@BrandenburgerOHV

Wenn es an dem ist, ist es umso bedauerlicher, wenn die Wachmänner für einen Hungerlohn in so einem sensiblen Bereich eingesetzt werden!

Brauchst dich echt nicht angegriffen zu fühlen, empfinde nur Mitleid für die gesamte Niedriglohnbranche und in mir kommt unbändige Wut hoch!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Apothekenpferd gleichfalls. :)

Und ansonsten ... Bitte nicht aufregen. Ist gar nicht gut für die Gesundheit *Beruhigunsspritze aufzieh* :grins:

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#14
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@venotis

schon passiert - 0,5 Liter-Flasche zur oralen Injektion!

:cheers:

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Apothekenpferd

Das ist natürlich gemütlicher und wesentlich schmerzfreier als ne Spritze :cheers:

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#16
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@brandenburger

dein ton ist unverschämt und lesen willst du auch nicht

@venotis

aha ;) soll ich den smiley holen mit der piekse?
:grins:

is doch immer wieder erstaunlich, wie manche leute sich hier im forum aufführen. ob die 'in echt' auch so sind??

sunbee

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#17
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee schade, dass es hier nicht sowas wie nen chatraum gibt. Wir könnten zu dritt ne nette Runde :cheers: abgeben. Luftballons hätte ich auch nochn paar beizusteuern (und genug Luft dafür in der Kasse ;) )

Den Pieksensmilie brauchen wir ja nun nicht mehr. *Knabberzeugs bereitstell*



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#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@venotis

wiiiieso brauchen WIR den nicht mehr?;) ich glaub, Du brauchst ihn nicht...

chat ist ja versprochen für diesen sommer. da der sommer aber gestohlen wurde (wir sollten im strafrecht nachfragen was man da tun kann) dauert es wohl noch...

*knabberzeugwegfress*

sunbee

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#19
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)



ICH BIN DAFÜR! Für´nen Chatroom!

Kommer nisch so schnell in Verruf, nur blöde daher zu labern! (so wie ich jetzt)

*bier ansetz*

:cheers:


-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#20
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@apthekenpferd

*bierauchnochwechsauf*

:devil:

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@sunbee1

*bierauchnochwechsauf*

hä? was zum geier heißt das denn?

Egal: hoch die Tassen, es lebe der Kakao!

:cheers:



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee und Apothekenpferd Ich pinsel mir nur schnell ein Schild auf dem ganz groß <font color=red>DAFÜR</font> steht. Wo muss ich mich dann damit hinstellen?
--------------
Sommerklau? = Schwerer Diebstahl? (gibts das überhaupt im StGB?)
--------------
*neues Knabberzeug hinstell* :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
@sunbee und Apothekenpferd Ich pinsel mir nur schnell ein Schild auf dem ganz groß DAFÜR steht. Wo muss ich mich dann damit hinstellen?


*grübel*

:(

*keine Idee*


*nisch ma als gelernter, einfallsreicher ossi*


:bang:

Reicht vielleicht, wenn wir den Surfer zumüllen mit unserem Freitag-abendlichen verbal-schriftlichen Ergüssen!

:grins:


-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@apothekenpferd

*bierauchnochwechsauf* weil ich schon die erste ladung knabberzeugs von veno aufgemampft hab, dazu dann dein bier :grins:

mit dafür meint veno, für einen chat!

@venotis

schild ergänzend mit: 'und sofort* am besten in die 123recht is zwar ziemlich weit unten, aber wir brauchen ja nicht zu fuss:)
da bringt uns unser apohorse hin;)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

...mit dafür meint veno, für einen chat!....

Das habe ich trotz Bierchen, UND OHNE KNAPPERZEUG - WEIL KEINS IM HAUS :kotz:
verstanden.

Nur mir fällt nix ein, wohin wir venotis samt Schild hinschicken können.

:(

Un hier, ich bin keene verkehrsgesellschaft für lauffaule sunbees und venotisse!

:party:

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee nicht das wir zu zweit dem lieben Apothekenpferd ä bissel zu schwer sind(?) Wir wollen doch nicht, dass er/sie/es unter unserer Last zusammenbricht, gell. :)

Mal gleich im Unterforum schaun, wo ich mitm Schild da Aufstellung nehmen kann. *flitz*

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@apothekenpferd

öhm, bees laufen nicht, sie fliegen. leider hat das sunbee ein riesenproblem mit dem fuss öhm flügel, kannst du da nicht eine ausnahme machen?
*liebguck* :engel:

und weil wir veno nicht schicken,sondern zusammen nach unten in die rubrik 123 recht wollen( du weißt schon, 3 venothekenbees, kannst du doch gleich uns beide :)

@venotis
*festhalt*

beiträge überschnitten.

nö, wir sind doch 2 zarte elfen:)

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 27.07.2007 23:24:37

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

...Wir wollen doch nicht, dass er/sie/es...

Unverschämtheit Nr. 1


...unter unserer Last zusammenbricht...

Unverschämtheit Nr. 2

Euch Hühner, Hähne, Hennen
(oder gar Broiler??? *grins*) krieg ich noch allemal wech!!!

Zumal wenns um so nen lebenswichtigen Auftrag geht!

Ich sage nur CHATROOM...........

WIR WOLLEN EINEN CHATROOM, WIR WOLLEN EINEN CHATROOM

Sonst zetteln wir ne Demo an!


:dance:




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee und Apothekenpferd hab mich mal eben hingebee(a)mt.
Und wart dort mitm Schild auf euch.
@sunbee Ich hab nochn Fahrradanhänger ... wär das ne (Transport-)Alternative? ;)

Dürfte man denn überhaupt mit Bier intus reiten? So als öffentlicher Verkehrsteilnehmer? *grübel*

-- Editiert von venotis am 27.07.2007 23:33:48

-- Editiert von venotis am 27.07.2007 23:35:25

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#30
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

...leider hat das sunbee ein riesenproblem mit dem fuss öhm flügel...

also doch nur ein Geflügeltier!

Nix mit Ausnahme - Transport von sunbees-Federviechern auf apohorse-verkehrsgesellschaft ist ausdrücklich verboten!

Also, beweg dein Ar.... und mache dass mir nen Chatroom kriegen

*Hufeaufstampf*

:devil:


-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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