Hallo,
wäre dankar für ideen zum folgenden Problem:
Unternehmer X will den 57 jährigen Mitarbeiter K entlassen. Einen Kündigungsgrund gibt es nicht. Was muss X bei der Entlassung beachten, wie kann er die Erstattungspflicht umgehen?
THX für jede Antwort
-- Editiert am 30.09.2009 13:35
älteren Mitarbeiter entlassen!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wenn es keinen kündigungsgrund gibt - warum willst du dann entlassen?
ich schlage vor: spiel fair!
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
gut gebrummt Blaubär
Gruß der Gelackmeierte
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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "
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Welche Erstattungspflicht?
Irgendeinen Grund wird der Unternehmer schon haben für die Entlassung. Ansonsten kann er sich das gleich sparen, da er den AN nach der Kündigungsschutzklage wieder einstellen muss und für den Zeitraum bis dahin das Gehalt weiterzahlen muss, auch wenn der AN aufgrund der ausgesprochenen Kündigung gar nicht gearbeitet hat.
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" "
quote:
Welche Erstattungspflicht
Ich glaube er meint die Abfindung.
quote:
Einen Kündigungsgrund gibt es nicht
Dann sollten ausreichend monetäre Argumente in Feld geführt werden.
quote:
Was muss X bei der Entlassung beachten
Einen Kündigungsgrund finden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Muss der AG nicht unter Umständen über einen gewissen Zeitraum einen Teil des Arbeitslosengeldes übernehmen?
Wenn X also keinen Kündigungsgrund hat und er nur aus Rationalisierungsgründen kündigen will ist es problematisch?
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""
rationalisierung ist gleich betrieblicher grund.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Rationalisierungsgründe sind sogenannte betriebsbedingte Gründe. Also gibt es hier doch einen Grund für die Entlassung.
Wenn das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter hat, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz und eine Klage des Arbeitnehmers kann erfolgreich sein. Auch in einem Kleinunternehmen kann eine Klage des Arbeitnehmers sinnvoll sein, weil bei der Kündigung eines älteren Mitarbeiters auch soziale Belange beachtet werden müssen.
Dass im Falle einer Kündigung eine Abfindung ausgehandelt werden kann, die je nach Beschäftigungsdauer doch sehr hoch ausfallen kann, hat ja schließlich den guten Grund. Ein Arbeitnehmer in dem Alter hat keine großen Chancen mehr, wieder eine Arbeit zu finden.
Das Arbeitslosengeld ist nicht zu übernehmen durch den Arbeitgeber.
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" Don`t feed trolls"
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