hi!
ich war von april+september 05 erwerbstätig, von sept 05-juli06 habe ich die schule besucht und werde ab okt 06 (wenn alles klappt) studieren.
1.steht mir denn überhaupt alg zu? ich war ja dann nun fast 1 jahr nicht arbeiten.
2. als generelle frage, wenn ich alg beziehe, darf ich dann abzugsfrei einen 400 eurojob führen?
oder darf ich 2.1 nur ein gewissen betrag dazu verdienen?
oder 2.2 nur eine gewisse stundenzahl nicht überschreiten und die 400 euro verdienen?
mfg chris
alg+400 euro job
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



quote:
1.steht mir denn überhaupt alg zu?
Hallo Chris, bei einer Erwerbstätigket (war die überhaupt versicherungspflichtig?) von 7 Monaten erwirbt man jedenfalls noch keinen Anspruch auf alg.
Was für ne Schule war das denn?
quote:
2. als generelle frage, wenn ich alg beziehe, darf ich dann abzugsfrei einen 400 eurojob führen?
Klar darfst du einen 400-Euro-Job machen (insofern weniger als 15 h/Woche). Aber das wird natürlich auf alg angerechnet bis auf einen gewissen Freibetrag (= 165 €).
MfG
...und beim Alg 2 ist es genauso. Der Freibetrag bei 400 Euro Einkommen liegt dan bei 160 Euro.
Gruß vom mümmel
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also kurzer cv :-)
08-12.04 erwerbstätig
01-04.05 alg1
04-09.05 erwerbstätig
09.05-07.06 berufskolleg (fachabi)
okay, also ich arbeite weniger als 15 h die woche, es werden mir also 235 euro ans alg angerechnet?
werden die dann komplett abgezogen, oder gibt es da eine umrechnungsformel?
Vielleicht solltest du das mal im Sozialrecht fragen, da sitzen die Kenner für die Thematik. Für mich ist jetzt nicht eindeutig ersichtlich, ob du (noch) Anspruch auf alg I hast.
Bei einem Bekannten von mir läuft es so: Er bezieht AlG1 und hat einen 400,- Euro Job.
Der Freibetrag liegt bei 165,-, allerdings hat er Fahrkosten in Höhe von 60,- um die sich der Freibetrag erhöht, weil die nicht vom AG erstattet werden. Also hat er einen Freibetrag von 225.
Bei wieder einer anderen Bekannten ist es so: Sie hatte schon vor ihrer Arbeitlosigkeit einen 400 Euro Job. Wen man den mindestens schon 18 Monate hatte, dann erhöht sich der Freibetrag auf die Summe, die man in dem Minijob verdient hat.Sie hat jetzt einen Freibetrag vonn 400,-. Das wissen viele nicht.
Aber wie es in Deutschland so ist mit den Ämtern, die weisen einen einen nicht von selbst darauf hin. Leider.
Außer den Fahrtkosten können auch noch andere berufsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden, so dass sich der Anrechnungsbetrag weiter verringern kann.
Und: Man hat trotz des 400 Euro-Jobs nach wie vor der Arbeitsvermittlung voll zur Verfügung zu stehen - auch wenn das notfalls heißt, den 400 Euro-Job für einen vermittelten 16-Stunden-Job mit weniger Verdienst hinschmeißen zu müssen. Traurig aber wahr.
@ wildeamazone
quote:
Wen man den mindestens schon 18 Monate hatte, dann erhöht sich der Freibetrag auf die Summe, die man in dem Minijob verdient hat.Sie hat jetzt einen Freibetrag vonn 400,-. Das wissen viele nicht.
Das macht mich neugierig - gilt das nur für 400 Euro-Jobs oder für alle Tätigkeiten unter der 15-Stunden-Grenze, die angerechnet werden?
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"
Suum cuique (Jedem das seine) "
Also das steht in einem besonderen Heft über Nebenverdienste, das gibt es beim Arbeitsamt, wird einem aber nur auf Nachfrage ausgehändigt. Man bekommt ja sonst nur das Merkblatt für Arbeitslose. Dort steht, alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, das heißt eben unter 15 stunden und bis 400 euro. Hol dir doch einfach mal das Heft,es heißt: Faltblatt Berücksichtigung Nebeneinkommen.
Man findet es auch (wenn man weiß, was man sucht) irgendwo in den Tiefen der Arbeitagenturseite.
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=8355&rqc=7&ls=false&ut=0
--- editiert vom Admin
wow danke für die vielen antworten.
ich werde mir mal einen tag frei nehmen und zum amt fahren, mal schaun was die so haben.
vielen dank.
mfg chris
@ wildeamazone
Es betrifft mich nicht, von daher möchte ich doch auf den Gang zum AA verzichten um mir das Faltblatt zu organisieren.
Auf der AA-Webseite (thanks für den link, venotis ) steht
'wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung neben einem Versicherungspflichtverhältnis
eine geringfügige Beschäftigung usw...'
Das bedeutet, der erhöhte Anspruch entsteht eben nicht für alle solche Nebenbeschäftigungen, sondern nur für echte Zweit-Jobs, die bei Arbeitslosigkeit (im Hauptjob) weiter bestehen bleiben.
Schade - wäre ja auch zu schön gewesen ... und gerade für Mütter im Erziehungsurlaub interessant.
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"
Suum cuique (Jedem das seine) "
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