Hallo , ich befinde mich noch bis 12 / 2006 im Erziehungsurlaub.
Heute habe ich erfahren das jemand der in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht meine Stelle übernimmt.
Ich arbeite als Fachkrankenschwester in der Anästhesie und die neue Kollegin hat keine Fachqualifizierung.
Habe ich rechtlichen Anspruch auf meine alte Stelle oder kann man von mir mit 2 kleinen kindern verlangen das ich auf einer Intensivstation z. B. nur Frühdienst aber auch Wochenendschicht arbeite ?
Ich kann dann nämlich die Betreuung der Kinder nicht gewährleisten , mein Mann arbeitet am selben Haus im 3 Schichtsystem.
Vielen Dank , J. Hering
alter Arbeitsplatz
Hallo heringjaci, das kommt drauf an, was zur Tätigkeit und Tätigkeitsbereich vereinbart ist im Arbeitsvertrag.
MfG
Hallo!
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes
Vereinbart ist,bekommen Sie Ihren alten
Arbeitsplatz wieder.
Gruss SAMMY1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
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Hallo in meinem alten Arbeitsvertrag steht Fachkrankenschwester für Intensivpflege und Ansthesie im Schichtdienst mit Bereitschaft , das geht nur in meiner alten Arbeitsstelle.
Wieso geht Intensivpflege nicht auf einer Intensivstation?
Ist als Arbeitsplatz vertraglich die alte Station festgelegt?
hallo grundsätzlich spricht sicherlich nichts dasich auf einer its arbeite.
bereitschaftsdienste kann man bei uns nur an der anästhesie machen , schichtdienste heißt bis max. 17.30 uhr arbeiten .
ich möchte halt nur an meinen alten arbeitsplatz zurück.
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Da bekommst du die Antwort verbindlich von nem Anwalt.
In nem Laienforum kann man viel schreiben, aber ob es unbedingt rechtssicher ist, darauf gibts keine Garantie.
Der AG ist nicht verpflichtet , Ihnen die Stelle freizuhalten. Er muß Ihnen zwar einen Arbeitsplatz garantieren, jedoch haben Sie keinen Anspruch auf denselben, welchen Sie inne hatten.
Zumal es hier wohl notwendig ist, diesen während Ihrer Abwesenheit zu besetzen.
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