alter Arbeitsplatz

13. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
heringjaci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
alter Arbeitsplatz

Hallo , ich befinde mich noch bis 12 / 2006 im Erziehungsurlaub.
Heute habe ich erfahren das jemand der in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht meine Stelle übernimmt.
Ich arbeite als Fachkrankenschwester in der Anästhesie und die neue Kollegin hat keine Fachqualifizierung.
Habe ich rechtlichen Anspruch auf meine alte Stelle oder kann man von mir mit 2 kleinen kindern verlangen das ich auf einer Intensivstation z. B. nur Frühdienst aber auch Wochenendschicht arbeite ?
Ich kann dann nämlich die Betreuung der Kinder nicht gewährleisten , mein Mann arbeitet am selben Haus im 3 Schichtsystem.
Vielen Dank , J. Hering




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo heringjaci, das kommt drauf an, was zur Tätigkeit und Tätigkeitsbereich vereinbart ist im Arbeitsvertrag.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes

Vereinbart ist,bekommen Sie Ihren alten

Arbeitsplatz wieder.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heringjaci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo in meinem alten Arbeitsvertrag steht Fachkrankenschwester für Intensivpflege und Ansthesie im Schichtdienst mit Bereitschaft , das geht nur in meiner alten Arbeitsstelle.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Wieso geht Intensivpflege nicht auf einer Intensivstation?

Ist als Arbeitsplatz vertraglich die alte Station festgelegt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
heringjaci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo grundsätzlich spricht sicherlich nichts dasich auf einer its arbeite.
bereitschaftsdienste kann man bei uns nur an der anästhesie machen , schichtdienste heißt bis max. 17.30 uhr arbeiten .
ich möchte halt nur an meinen alten arbeitsplatz zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Frag doch einfach mal hier -> http://www.frag-einen-anwalt.de/default.asp

Da bekommst du die Antwort verbindlich von nem Anwalt.

In nem Laienforum kann man viel schreiben, aber ob es unbedingt rechtssicher ist, darauf gibts keine Garantie.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 658x hilfreich)

Der AG ist nicht verpflichtet , Ihnen die Stelle freizuhalten. Er muß Ihnen zwar einen Arbeitsplatz garantieren, jedoch haben Sie keinen Anspruch auf denselben, welchen Sie inne hatten.

Zumal es hier wohl notwendig ist, diesen während Ihrer Abwesenheit zu besetzen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.190 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.