andere arbeiten als vertraglich geregelt

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
rosajette
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
andere arbeiten als vertraglich geregelt

Hallo!
Ich bin neu hier, weil ich seit Monaten Probleme mit meinem AG habe. Ich bin im Juli 2009 als Zimmermädchen eingestellt worden. In meinem Vertrag steht aber nicht geschrieben, das ich mich anmaulen lassen muß von meinem AG oder als persönliche Putzkraft (für den privaten Haushalt der Chef´s und für den Servicebereich), Hausmeister, Fensterputzer in 3-4 m ohne festen Grund. Ich bin da echt der "Depp vom Dienst"! Vor einigen Wochen haben meine Chef´s mich zu einem Gespräch ins Büro zitiert, weil ich nicht konzentriert genug arbeite. Ok. Sie hatten Recht, aber wie soll man sich konzentrieren, wenn man nur fertig gemacht wird. Wir werden beleidigt, aber nur ohne Zeugen- die einzigste die das mitbekommt, ist so a`la Chef´s- rassistisch den Ausländern bei uns gegenüber oder boshaft den deutschen gegenüber. Ich bin psychisch schon so fertig, das mein privates Leben drunter leidet. Ich habe meinen Arzt schon drauf angesprochen, aber er ging auf das Thema nicht ein. Ich gehe lieber zu einer Leiharbeiterfirma, als das ich da noch länger arbeiten werde. Mir wurde auch von meiner Chefin unterstellt, das ich mit den Kollegen zuviel flirten würde! Was ich aber nicht tue, weil ich erst seit einem Jahr verheiratet bin und meinem Mann treu bin. Meine Frage: Kann ich fristlos kündigen, oder muß ich eine Geldstrafe befürchten????

Vielen Dank im vorraus

-- Editiert am 03.01.2010 13:19

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

für eine "fristlose" kündigung sehe ich anhand deiner schilderung keinen wirklichen grund
selbstverständlich kannst du innerhalb der vereinbarten fristen ordentlich kündigen,
dürfte sich bei dir (außer es gäbe einen tarifvertrag, der kürzere fristen festlegt) um 4 wochen zur monatsmitte oder -ende handeln

du könntest natürlich mit deinem chef einen aufhebungsvertrag vereinbaren
dann wäre früher schluß...

solltest du ungerechtfertigt fristlos kündigen kann dein chef schadensersatz verlangen, wieviel das sein könnte, hängt vom einzelfall ab



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#2
 Von 
rosajette
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Kriegsrat,

aber was ist mit mobbing???? Habe beim DGB nachgesehen und 60% alle Punkte kommen auf mobbing......
Ich werde jeden Tag nur angemault- zusammen gestaucht und fertig gemacht trifft ehern zu.... wäre es besser einen Anwalt hinzu zuziehen???

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. mobbing ist vor allen dingen schwer nachzuweisen. das erste ist, dass du ein genaues tagebuch - bitte dazu googeln - führst - nicht weitschweifig, aber genau. dann solltest du auch eine mobbingberatungsstelle aufsuchen.

einen anwalt brauchst du /erst/ dann, wenn konkrete dinge zu verfolgen sind.also in einer kündigungsschutzklage (sofern es zu einer k' kommt und sofern du unter das kündigungsschutzgesetz fällst.

wenn du dich gegen zumutungen wehren willst, scheint es mir da zwei bereiche zu geben:
a) nicht vertragsgemäße arbeiten - die kannst du ablehnen. das setzt aber voraus, dass dies klar und deutlich zu erkennen ist, und dass du konsequent bist.
b) beleidigendes, diskriminierendes oder sonst unangemessenes verhalten. hier wäre die überlegung, antworten zu finden, die dir helfen, aus der situation heraus zu kommen und distanz zu schaffen. auf ungerechtfertigte vorwürfe eben nicht mit verteidiung oder erklärungen reagieren, sondern dem anderen den wind aus den segeln nehmen usf. das kriegst du vielleicht am ehesten hin, wenn du solche situationen so konkret als möglich mit jemandem besprichst und übst, der dich nicht nur bedauert und das ganze schrecklich findet, sondern auch in der lage sein sollte, deine reaktionsmuster zu erkennen und mit dir nach alternativen zu suchen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

zum mobbing gibt es ein relativ aktuelles urteil des BAG, das neue möglichkeiten für opfer eröffnet:

Mobbing: neue Definition
durch Bundesarbeitsgericht
1. „Mobbing“ liegt vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
2. Ein durch „Mobbing“ geschädigter Arbeitnehmer kann analog § 12 Abs. 3 AGG verlangen, dass der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erfor-derlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung des „Mob-bing“ wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung ergreift.
3. Ein Arbeitgeber haftet gemäß §§ 241 Abs. 2 , 253 Abs. 2 , 278 , 280 Abs. 1 BGB für Schäden, die einem Arbeitnehmer durch Mobbing seitens seiner Vorgesetzten entstehen. Ein Ausschluss dieser Haftung nach § 12 Abs. 1 und 2 AGG findet nicht statt.
BAG, Urteil v. 25.10.2007, 8 AZR 593/06 (Leitsätze vom Verfasser)
http://www.fachanwaeltinnen.de/minfo/Mobbing_neu_definiert.pdf

aber in deinem fall glaube ich auch, es wäre einfacher, sich eine neue beschäftigung zu suchen, als zu kämpfen
ob es nämlich erstrebenswert ist, unter solchen bedingungen weiterzuarbeiten, die ja nicht unbedingt besser werden, wenn du dich wehrst, sondern eher noch mehr eskalieren könnten, wage ich mal zu bezweifeln.......

vor allem, wenn du jetzt schon so darunter leidest, wirst du wohl den "kampf um deine rechte" nicht durchstehen, ohne gesundheitlich noch mehr angegriffen zu werden,
ob sich das lohnt ??

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-- Editiert am 03.01.2010 14:19

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#5
 Von 
rosajette
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch.....
ein Tagebuch führe ich schon aus prinzip, als ich gesehen habe, wie meine "Vertretungen" behandelt wurden.
Ich werde den Monat noch durchstehen müssen. Habe es nicht nötig, mich von solchen Menschen fertig machen zu lassen. Nur eine Frage zum Schluß.... wenn ich am 15.7.2009 angefangen habe, muß ich zum 15.02.2010 kündigen???? oder gilt es zum 1.3.2010????

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Steht eine Probezeit im Vertrag?
Steht da sonst noch etwas zu Kündigungsfristen oder der Verweis auf einen Tarifvertrag?

Wenn Sie selber kündigen, wird Ihr Arbeitslosengeld wahrscheinlich für 3 Monate gesperrt.


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" Don`t feed trolls"

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