angeblich selber gekündigt und ohne Kündigungsfrist

3. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
matzi1203
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
angeblich selber gekündigt und ohne Kündigungsfrist

Hallo ich habe folgendes Problem .
Ich muss etwas weiter vorn anfangen . Ich war in einem unbefristen Arbeitsverhältnis seit Januar 2014 . Seit anfang diesen jahres kamm es immer wieder zu Streitigkeiten . Zwecks unpünktlicher lohnzahlung an arbeitsmitteln wurde gespart usw . Es blieb immer mehr Arbeit an mir hängen . Am 2.4 . Fragte ich ihn wegen mehr geld . Da kamm es zum streit . Ich ging mit den Worten wenn das nicht geht dann musst mich halt kündigen . Er willigte ein , bekommst die Kündigung . Da ich mein chef seit dem nie antraff und tel nicht erreichte schickte ich ihm am 10.4 . Eine sms mit dee frage was nun mit der kündigung ist ich muss ja weiter planen . Es kamm keine Reaktion . Am 17 .4. Erkrankte ich . Krankenschein hab ich zugeschickt . Am 12.5.war ich im Büro und wollte meine Verlängerung der krankschreibung abgeben . Und hab noch mal wegen der Kündigung gefragt . Da kamm er mit den Worten wieso für mich hast du am 16.4 gekündigt und bist den nächsten Tag nicht wieder gekommen hast nur eine krankschreibung nach der anderen gebracht .
Ich sagte ok . Also bin ich ab 15.5. Entlassen . Er sagte ja . Ich ging . Am 29.5. Erhielt ich post von der Krankenkasse . Das ich ja seit dem 16.4 dort nicht mehr beschäftigt bin . Darauf fragte ich meinen ex chef , das wäre richtig . Du hast gekündigt und bist nicht wieder gekommen also gibts keine Kündigungsfrist und muss dich auch nicht bezahlen .

Das geht doch nicht oder ? Er muss doch die Kündigungsfrist einhalten obwohl ich krankschreiben bin . Und zumal ich nie selber gekündigt habe . Das geld für den Monat fehlt mir auch . Was soll ich den jetzt tuen ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bis wann waren Sie krankgeschrieben?

Es gibt keine mündlichen Kündigungen.

Wenn die Voraussetzungen stimmen, können Sie höchstwahrscheinlich erfolgreich auf Zahlung Ihres Gehalts klagen. Wenn Sie nach der Krankschreibung ohne Rückmeldung der Arbeit ferngeblieben sind, eher nicht.

-- Editiert von altona01 am 03.06.2015 20:27

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matzi1203
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die krankschreibung lief bis 19.5. . Er wuste bescheid und hab nicht unentschuldigt gefehlt . Am 12.5 . Hab ich ja selber erst erfahren das ich angeblich selbst gekündigt habe . Und das ich ja dann ab 16 . Sozusagen arbeitslos bin . Darauf hin hab ich mir am selben tag neuen arbeit gesucht und am selben tag noch einen Arbeitsvertrag unterschrieben . Und ab dem 20.5 . Die neue arbeitsstelle angetreten .
Nur es gibt weder eine Kündigung von ihm und schon garnicht von mir . Und laut vertrag gibt es eine 4 wöchige Kündigungsfrist für beide Seiten . Oder darf man in den 4 wochen nicht krank werden ?
Und ich möchte gegen die Kündigung im gesamten auch nicht angehen weil dort weiter arbeiten mochte ich jetzt definitiv nicht mehr . Ich will nur mein geld für die 4 wochen und mein Urlaub von diesem jahr bezahlt haben .
Nur für einen Anwalt hab ich auch kein geld .

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Guck dir mal § 623 BGB an, da steht >>> Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.<<<

Und wenn schon email oder SMS (elektronische Form) nicht ausreichen, dann ist eine mündliche Kündigung erst recht nicht gültig, selbst wenn man ein "Dann bin ich gekündigt" -- "Ja" als Aufhebungsvertrag ansehen wollte, gilt auch der nicht.

Du warst also während Deiner Krankheit beschäftigt und auch krankenversichert (was erstmal gut ist wegen KV-Beiträgen und Lohn) und hast Stand heute 2 Arbeitsverhältnisse (nicht so gut, denn damit könnte auch der alte Chef auf Deiner Arbeitsleistung bestehen)

Insofern würde ich auch den Ansatz von flottegabi verfolgen , da wird dann wohl auch gleich der Formalismus wegen der Vetragsaufhebung erledigt.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Die flotte Gabei war also bei dem Gespräch anwesend und kann genau bestätigen, dass es sich um eine

Zitat:
Schutzbehauptung


handelt. Das ist super. Stellst du dich auch für den Arbeitgeber als Zeuge vor Gericht zur Verfügung?

Der Zeitablauf war anscheinend eher so, dass das Gespräch am 02.04. war, der Fragsteller dann normal weitergearbeitet hat, am 10.04. nachgefragt hat (anscheinend ohne Antwort vom Arbeitgeber) und am 17.04. erkrankt ist. Bis zum 12.05. keinerlei Reaktion des Arbeitgebers und dann erst nach längerer Erkrankung erkennt der Arbeitgeber, dass das Arbeitsverhältnis ja eigentlich schon lange gekündigt ist...

Die Ferndiagnose, dass hier mit absoluter Sicherheit eine Kündigung erfolgt ist, ist dann doch eher gewagt. Möglich, aber wohl kaum zwingend.

1x Hilfreiche Antwort


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