angebliche mündliche kündigung

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
poliboy2
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
angebliche mündliche kündigung

hallo zusammen.
mein arbeitgeber behauptet ich habe mündlich gekündigt.dies entspricht aber nicht der tatsache und ist ja so auch nicht möglich.
da ich krank geschrieben war habe ich zuerst von dieser behauptung nichts mitbekommen.erst als ich ein brief der krankenkasse erhielt wo ich aufgefordert wurde
ein medz.gutachten machen zu lassen erfuhr ich von der angeblichen kündigung.das gutachten ergab das ich weiter und zuerst unbefristet krank bin.
der arbeitgeber gab nun an ich hätte einen tag vor der krankschreibung mündlich gekündigt!!!
da ich nun wieder fit bin hat mein anwalt dem arbeitgeber meine arbeitskraft wieder angeboten.darauf hat dieser nicht reagiert bist heute und es wurde klage eingereicht.
das ich nun seit etwa 2 monaten kein geld mehr vom arbeitgeber bekommen habe dürfte klar sein.
vorsorglich habe ich mich nun arbeitslos gemeldet.aber darf ich mir einfach nun neue arbeit suchen da meine arbeitskraft ja noch angeboten wird?

gruss und danke mavo67


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

die Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform, somit dauert Ihr Arbeitsverhältnis noch an.

Sie sollten gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber der Krankenkassen verbindlich erklären, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt haben.

Noch einen schönen Abend

Nervin

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#2
 Von 
poliboy2
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort.soweit ist es auch geschehn.mir gehts nun nur um die tatsache was ich nun rechtlich bin zur zeit.arbeitslos oder noch beschäftigt.

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#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo
wie Nervin schon sagt, bedarf die Kündigung der Schriftform ggf. mit Zustellungsnachweis, also ganz Traditionell mit Brief, kein Fax, keine eMail. Das hat auch seine Gründe.
Warum ein Anwalt deine Arbeitskraft wieder angeboten hat und du nicht nach der Krankmeldung zur Arbeit erschienen bist, hat sicher seine Gründe. So daß dir hier wohl keine Arbeitsverweigerung nachteilig sein kann.
Du hast dich wohl als Arbeitssuchend bei der AA gemeldet, dies führt zu keinem Nachteil! Da eine Kündigung lt. deiner Schilderung nicht erfolgt ist, konntest du keine Arbeitslosmeldung machen.
Da dein Anwalt bereits Klage eingereicht hat, wird wohl alles in die Wege geleitet sein. Aus Erfahrung: Den Anwalt zu Gericht begleiten!

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#4
 Von 
poliboy2
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

wie gesagt soweit ist alles eingeleitet.da ich aber unterhaltpflichtig gegeüber zwei kinder bin und wie gesagt seit längerem weder leistungen noch lohn bekommen habe steht nun das jugendamt vor der tür und verlangt bis zu 40!!! bewerbungen pro monat von mir.deshalb die frage wie ich nun einzustufen bin.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... solche anfragen nerven mich: da hockst du zwei monate zu hause, bevor du mal auf die idee kommst, eine frage zu stellen. was soll denn ein forum noch leisten, wenn schon ein anwalt dran ist und wenn die dinge dermaßen verworren sind. und warum soll es nicht gehen, vierzig bewerbungen im monat zu schreiben?

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#6
 Von 
poliboy2
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry falls ich hier nerve wie hier gerad geschrieben wurde.
das mit den 40 bewerbungen sollte eine hintergrund info sein.und ich habe das kein
problem mit.
und ich hocke hier auch nicht tatenlos hier rum.wie beschrieben gehn die dinge ihren weg.
aber danke das man solche antworten hier bekommt


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