angeordnete Überstunden trotz Frei

28. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
blinder
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
angeordnete Überstunden trotz Frei

123recht´ler,

zunächst wünsche ich alle Beteiligten einen guten Start in den Tag.

Folgende Problematik benötigt eure Hilfestellung:

A ist Angestellter im öffentlichen Dienst. Es gilt der TVÖD-VKA.

Zudem arbeitet er nach einem festen Schichtplan. Dieser gibt vor, wann A frei hat und wann A arbeiten muss.

Nun kommt der Chef auf A zu und teilt ihm mit, dass er, aufgrund eines Ereignisses, welches im Übrigen jedes Jahr ansteht und daher als nicht unerwartet anzusehen ist, arbeiten soll.

Und dies, obwohl er zu diesem Zeitpunkt frei hat.

Für A bedeutet diese Konstellation, dass er 3 Wochenenden hintereinander arbeiten muss. Der Chef meint, für diesen "Sonderzeitraum" gilt ein anderer Plan. Wie dieser gestaltet ist weiß keiner.

Frage nun:

Kann der Chef den A zu angeordneten Überstunden heranziehen? Schließlich es es nicht das Verschulden des A, dass es zu einem Personalengpass gekommen ist. Es gab genug Vorlauf um dem entgegen zu wirken.

Kann der Chef mal eben den verbindlichen Schichtplan außer Kraft setzen?

Kann der Chef A einfach so übergehen und ihn aus seiner Freizeit zu Überstunden verdonnern?

By the Way...die Personalvertretungen haben dieser Regelung zugestimmt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Welche Vorlaufzeit?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blinder
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vorlaufzeit beträgt so um die drei Wochen...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Auch du wirst in deinem AV unterschrieben haben, dass Mehrarbeit angeordnet werden kann.
"Den verbindlichen Schichtplan" kann der AG m.E. "nicht mal eben außer Kraft setzen". Allerdings müsstest du dir wohl genau anschauen, welcher Vereinbarung die BR zugestimmt haben.

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