annullierung desArbeitsvertrages durchArbeitgebe

25. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
quzita
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
annullierung desArbeitsvertrages durchArbeitgebe

Hallo,
unglaublich aber Wahr!

ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Das Unternehmen wie auch ich sind mit allen Punkten einverstanden.

Aufgrund Geschäftsbeziehungen meines jetzigen Arbeitgebers und der neuen Firma, wurde die Geschäftsleitung durch dem neuen Arbeitgeber informiert.

Mein jetziger Arbeitgeber stellt sich jetz quer und droht Projekte zu stornieren, sollte ich in diese Firma wechseln.
Ebenfalls setzt er alles drann, mich zu behalten.

Meine Frage: kann die neue Firma den beidseitig unterschriebenen Vertrag wiederrufen? So etwas bahnt sich nämlich momentan an.
Bzw. kann ich darauf beharren das ich die Stelle antrete?
Danke vorab für ihre Ausführung

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

In Vertrag gibt es "Kündigungsfristen" innerhalb dieser man kündigen kann. Meist gibt es auch eine Probezeit.

Die Frage ist was die neue Firma macht wenn man auf einen ungewollten Vertrag besteht. Du wirst das wohl nicht alt werden.

Ich würde mit der alten Firma "Gehaltsverhandlungen" führen.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Steht denn in dem neuen Arbeitsvertrag ein Passus "der Arbeitsvertrag kann vor Arbeitsantritt nicht gekündigt werden"?


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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

da fehlen doch wohl noch informationen:
gut - du hast einen vertrag bei einem neuen AG unterschrieben, der zu deinem alten geschäftsbeziehungen hat. du schreibst aber nichts davon, dass du bei deiner firma gekündigt hättest, vielmehr liest es sich so, dass der neue AG den alten über den wechsel informiert habe - rätselhaft.
solltest du tatsächlich noch nicht gekündigt haben, könntest du tatsächlich probleme bekommen. hast du aber gekündigt und passend einen neuen vertrag unterschrieben, wäre rechtlich nichts zu beanstanden. dann wäre das verhalten des alten AG nicht verständlich, es sei denn du habest gg konkurrenzverbote verstoßen.

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#4
 Von 
quzita
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

natürlich habe ich gekündigt. Die würde mein jetziger Arbeitgeber stornieren. er will mich ja behalten. Ich persönlich würde lieber zur anderen Firma gehen. d.h. auf der Strasse bin ich nicht.
was ich eigentlich will, ist bei der neuen Fa bestehen den Vertrag einzuhalten, wenn auch nur für die Probezeit bzw. vielleicht eine Art Schadensersatz einfordern.
Es geht mir hier eher ums Prinzip.
Glücklich würde ich in der neuen Unternehmung schon werden, die wollen mich ja prinzipiell haben.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
will, ist bei der neuen Fa bestehen den Vertrag einzuhalten


+

quote:
die wollen mich ja prinzipiell haben.


Der Kreis in dem ich mich drehe ??!
Wenn die dich trotz Auftragsverlust nehmen ist doch gut. Wenn die die Geschäftsbeziehung zu deiner EX wählen, wirst du notfalls freigestellt und in der Probezeit entlassen.

quote:
Es geht mir hier eher ums Prinzip.

Glaubst du irgendeinen interessiert das, die haben dein Prinzip und dich in 5 Minuten vergessen. Das ist albern.

Uwe

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
wenn auch nur für die Probezeit bzw. vielleicht eine Art Schadensersatz einfordern.

In der Probezeit kann jede Seite kurzfristig kündigen, ohne Begründung, ohne Schadensersatz.

Ob die andere Firma dich dann zurücknimmt? Wohl kaum ...


quote:
d.h. auf der Strasse bin ich nicht.

DAS könnte sich dann schnell ändern ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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