arbeiten nach elternzeit

1. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
bibo0909
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
arbeiten nach elternzeit

Hallo
problem ist folgendes.in meinem arbeitvertrag steht drin das ag mich versetzen kann,so nun wohne und arbeitete ich bisher in Ort a soll versetzt werden nach Ort b .
eigentlich kein Problem nur sind die Arbeitszeiten ganz anders.Habe es noch nicht schriftlich das ich dahin soll fange aber ab September wieder an.
Die jetztigen Arbeitszeiten waren von 9-20uhr
und ich habe eine 100std Stelle Kinderbetreuung bereits organisiert in Ort a.
Ort b währe von 6.15 Uhr bis 22uhr .Plus 30min fahrtzeit zurück nach Hause.
mein Mann arbeitet auf Wechsel Schicht ihn kann ich nicht einplanen.
Ich finde das der ag mir ganz schön viele Steine in den weg legt.
Er meinte dann müsste ich von 15bis 22uhr arbeiten gehen aber ich hab keinen der dann auf meine dann 1jährige Tochter aufpasst.
ich weiß nicht ob es relevant ist aber er meinte bis auf ein paar Monate Unterschied seien Fr.b und Fr. S gleich mit mir angefangen was nicht stimmt.Ich bin seit 9 Jahren in dem Betrieb Fr.b seit 7 und Fr. S seit 6. Und alle haben ältere Kinder kann er nicht einen von ihnen versetzrn?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sie haben nach der Elternzeit nur Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit und nicht auf Ihren alten Arbeitsplatz. Da Sie derzeit nicht tätig sind, geht es bei Ihnen streng genommen nicht um eine Versetzung sondern um eine Wiedereinstellung nach Ruhen des Arbeitsverhältnisses.

Selbst wenn es eine Versetzung wäre, müsste im Übrigen keine Sozialauswahl durchgeführt werden. Die Betriebszugehörigkeitszeiten wären also nicht ausschlaggebend.

So bitter wie es ist, es ist Sache des AN, wie er die Kinderbetreuung organisiert.

Zumal es mich wundert, dass Sie auch die Arbeitszeiten von 9 - 20 Uhr von der Kinderbetreuung abgedeckt werden. Ich höre immer nur von KiTas, die spätestens um 18 Uhr dicht machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bibo0909
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe in Wohnort a eine tagesmutti diese kann bis 20.30uhr.
und morgens ab 7.30uhr.
Für die Stelle in Ort b müsste ich mein baby um halb 6 zu ihr bringen und vorher wecken damit ich sie noch stillen und fertig machen könnte.das ist einfach unzumutbar für das Wohlergehen des Kindes.

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