arbeitgeber kündigt fristlos

20. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Spiderman1969
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
arbeitgeber kündigt fristlos

hallo,
habe gestern eine fristlose kündigung von meinem arbeitgeber erhalten zum 19.10. das briefkopfdatum ist auch der 19.10. also vordatiert. poststempel war der 16.10. wegen pflichtverletzung.
ich schweisse tore und soll eigenmächtig einen auftrag geändert haben, was aber so abgesprochen war aber man weiß von nichts mehr. man wollte mich schon länger loswerden, was man mir auch explizit mittgeteilt hat. ich hatte vom 19.9. bis 18.10. elternzeit. da durfte man mir nicht kündigen und nun auf den tag genau wo die elterzeit vorbei ist, kommt die kündigung. das war alles geplant. da ich mich gemoppt gefühlt hab, hatte ich mich seit dem 11.8. bis 18.9. krankschreiben lassen. danach elternzeit und am 19.10. bin ich wieder morgens zu arzt und mittags lag die kündigung im briefkasten. da ich wohl kein arbeitslosengeld bekommen werde und krankengeld bestimmt auch nicht, weiß ich nicht weiter. ich muss eine familie ernähren. was kann ich am besten tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5342 Beiträge, 2444x hilfreich)

Zitat (von Spiderman1969):
was kann ich am besten tun?


Zum Arbeitsgericht gehen und gegen die Kündigung klagen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36324 Beiträge, 13530x hilfreich)

Außerdem sofort bei der Arbeitsagentur melden, ebenso bei der Krankenkasse. Und, dass man sich mit Spontanheilungen genau für die Elternzeit und nur für die Elternzeit keine Freunde macht, das ist ja wohl klar.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.10.2020 08:12

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 321x hilfreich)

Wann sollst du denn den Auftrag geändert haben, wenn du schon sehr lange nicht bei der Arbeit warst?

Eine fristlose Kündigung kann immer nur innerhalb von zwei Wochen nachdem der Arbeitgeber vom Kündigungsgrund erfahren hat ausgesprochen werden.

D.h. ich schließe mich dem Rat an: ab zum Arbeitsgericht!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17785 Beiträge, 8030x hilfreich)

Und jetzt konkret: Rufen Sie bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts an und erklären Sie, dass Sie Klage gegen eine fristlose Kündigung mit deren Hilfe einreichen wollen. Diese Stelle darf keine Rechtsberatung machen, aber dort werden Klagen formgerecht für Kläger erstellt. Dann gibt es entweder einen Termin oder die Rechtspfleger helfen digital weiter.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Es geht immer weiter. Bei der Schrittfolge nicht stolpern.
Möglichst die Fragen beantworten:
1. Seit wann bist du in der Firma beschäftigt gewesen?
2. Wie viele Mitarbeiter sind bei diesem AG beschäftigt?
3. Warum wirst du wohl kein ALG erhalten?
4. Warum wirst du kein Krankengeld erhalten?
5. Willst du jemals wieder dort arbeiten? Hört das Mobbing auf?

Zitat (von Spiderman1969):
was kann ich am besten tun?
Etliches, aber möglichst der Reihe nach. Das Wichtige zuerst.

1. Heute solltest du dich online bei der Arbeitsagentur anmelden/registrieren. Und zunächst --arbeitsuchend-- melden. Das geht HEUTE+ JETZT! Auf jeden Fall arbeitsuchend melden.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices
1a. Heute Persönlich ---arbeitslos-- melden. Im Netz suchen, ob die Arbeitsagentur wieder normale Öffnungszeiten hat. Arbeitslos bist du ab HEUTE, egal, ob du (später) ALG bekommst oder nicht.
Also persönlich hin oder anrufen, was wegen Corona-Öffnung ist.

2. Morgen früh ab 8 zum Jobcenter/Alg2-/Hartz-4 Behörde gehen und einen Antrag auf Alg2 stellen.
Die ersten Formulare dort ausfüllen und abgeben. Die anderen zu Hause ausfüllen und bald abgeben.
Vorher im Internet nachschauen, ob das Jobcenter wieder normale Öffnungszeiten hat.
Netzsuche: Jobcenter deiner Stadt/deines Landkreises.

3. Der zuständigen Krankenversicherung deine Arbeitslosigkeit mitteilen. Geht online, persönlich, telefonisch.

4. innerhalb 3 Wochen seit 20.10. müsste die Klage beim Gericht sein.--->Falls du gegen die Kündigung klagen willst. Es ist also Zeit zum Überlegen und Vorbereiten. Ist also jetzt nicht das Allerwichtigste.
Ob diese Kündigung wirksam ist, wird später und nur vom Arbeitsgericht entschieden, falls du Klage einreichst. Wenn nicht, ist sie wirksam.

Was am besten tun ?--- Einen neuen Job suchen. Ab JETZT!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spiderman1969
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die hilfreichen antworten.
arbeitssuchend habe ich mich bereits gemeldet. arbeitslos geht noch nicht, da ich ja noch krank geschrieben bin.
damit wäre die krankenkasse für mich zuständig. die wird aber wohl mit ziemlicher sicherheit das krankengeld verweigern, weil ich ja die neue krankmeldung am 19.10. bekommen habe und die kündigung auch am selben tag mir zuging. damit stand ich ab dem tag in keinem arbeitsverhältnis mehr. irre ich mich da oder gibt es vielleicht doch noch eine chance, das ich wenigstens krankengeld bekomme?
sollte der supergau eintreten, dass ich weder kranken-, noch arbeitslosengeld bekomme, wäre ich dann überhaupt krankenversichert? es gibt glaube ich eine pflichtversicherung aber greift die da überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von Spiderman1969):
danke für die hilfreichen antworten.
Danke für keine einzige Antwort auf die vielen Fragen.
Das mit dem *was-wäre-wenn-und-was-ist-dann*-Spiel bringt keine Klarheit und dich nicht weiter.
Zitat (von Spiderman1969):
arbeitslos geht noch nicht,
Doch. Das geht. Du BIST seit 20.10. arbeitslos. Bitte melde dich möglichst heute persönlich arbeitslos. Heute fragt keiner nach Krankheit/Krankschreibung.

Außerdem wird dein ALG erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung berechnet.

Was steht denn einer *Gesundschreibung* entgegen? Jetzt mobbt dich ja keiner mehr. Du bist zuhaus bei deiner Familie---nimmst quasi Elternzeit.
Man ist immer krankenversichert. Entweder über AG pflichtversichert oder freiwillig versichert. Oder man baut Monat für Monat Beitragsschulden auf.

Wenn du weder ALG noch KrG bekommst und auch nicht zum JC für Hartz 4 gehen möchtest, musst du dich selbst freiwillig versichern.
Mit dem Mindestbeitrag will die KK ca. 190,- mtl. von dir. Ob krank oder gesund, ist egal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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