Während der Kündigungsschutzklage bin ich ganz echt arbeitslos gewesen mit allen Rechten (ALG) und vor allem Pflichten (Bewerbungen, Vorstellungen etc.)
obwohl noch meine Klage lief..
Irgendwan gewinn ich den Prozeß und werde in den vorigen Stand als "nicht arbeitslos" eingesetzt.
Was ist nun mit den Verpflichtungen, die man als ALG-Empfänger eingehen mußte, konnte oder wollte....etc.
z.B. die Entscheidung für die 58er Regelung nach § 428 SGB.im Jahre 2007, als "Arbeitslose" unterschrieben.
Hab ich nun alle Rechte verloren, weil keiner was weiß oder wußte,
wie das nun zu handhaben ist..
Ein Jahr handelt die Arbeits-Agentur danch und dann in 5 Minuten (mündlich) soll alles futsch sein.
Wissen die überhaupt was die tun ?
Also bin ich denn nun nur formell arbeitslos gewesen oder bin ich nur formell Arbeitnehmer gewesen, hätte ich eine neue Arbeit während der Klagezeit annehmen müssen ? oder wäre das dann auch nur formell gewesen und wieder geändert worden ?
oder was bin ich denn nun gewesen,
das ist hier die Frage von der ganz konfusen
Rikie
arbeitslos od. nicht arbeitslos
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... die frage gehört eher ins sozialrecht.
wenn dein av nicht durch die kündigung beendet war, also die ganze zeit weiter fortbestanden hat, solltest du doch auch auf lohnfortzahlung geklagt haben. insofern scheint mir klar, dass da nicht zwei ansprüche nebeneinander bestehen können.
ja danke, ich werd mal zum "Sozialrecht" gehn.
also setz ich folgendes hier nochmal rein und die Kopie bei SR.
Das Arbeitsverhältnis war sogar durch fristlose Entlassung beendet.
und ich bekam gleich ALG, keine Sperrzeit, weil ich glaubhaft machen konnte daß ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen, entgegen der Meinung des AG.
Das Arbeitsgericht hat dann auch mir recht gegeben.
nur in der Zwischenzeit bis zum Urteil,da war ich arbeitslos und unterschrieb die 58er Regelung, weil ja diese in 2007 auslaufen sollte. Ich konnte das Jahr doch nicht verstreichen lassen, weiß man denn immer , wie es vor Gericht ausgeht ?, und dann wär es doch nicht mehr möglich gewesen diese Regelung in Anspruch zu nehmen.
Als ich nach dem Urteilsspruch mich mit dem AG doch noch verglichen habe wegen dem Stress, daß ich dort nicht mehr arbeiten kann, bekam ich dann eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Kündigungsfrist etc. Diese reichte nun leider noch ins Jahr 2008.
Ich war ununterbrochen arbeitslos. Alles waren nur formelle Regelungen und die Zahlungen waren doch nur der Ausgleich zwischen Arbeitsamt und ehemaligem AG.
wenn ich jetzt die Rechte aus der 58er Regelung verliere, kann man mir bald mit Auslaufen ALG 1 nahelegen in Rente zu gehen oder wie jetzt geschehen, versucht man mich erst mal in unsinnige maßnahmen zu drängen..
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ja danke, ich werd mal zum "Sozialrecht" gehn.
also setz ich folgendes hier nochmal rein und die Kopie bei SR.
Das Arbeitsverhältnis war sogar durch fristlose Entlassung beendet.
und ich bekam gleich ALG, keine Sperrzeit, weil ich glaubhaft machen konnte daß ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen, entgegen der Meinung des AG.
Das Arbeitsgericht hat dann auch mir recht gegeben.
nur in der Zwischenzeit bis zum Urteil,da war ich arbeitslos und unterschrieb die 58er Regelung, weil ja diese in 2007 auslaufen sollte. Ich konnte das Jahr doch nicht verstreichen lassen, weiß man denn immer , wie es vor Gericht ausgeht ?, und dann wär es doch nicht mehr möglich gewesen diese Regelung in Anspruch zu nehmen.
Als ich nach dem Urteilsspruch mich mit dem AG doch noch verglichen habe wegen dem Stress, daß ich dort nicht mehr arbeiten kann, bekam ich dann eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Kündigungsfrist etc. Diese reichte nun leider noch ins Jahr 2008.
Ich war ununterbrochen arbeitslos. Alles waren nur formelle Regelungen und die Zahlungen waren doch nur der Ausgleich zwischen Arbeitsamt und ehemaligem AG.
wenn ich jetzt die Rechte aus der 58er Regelung verliere, kann man mir bald mit Auslaufen ALG 1 nahelegen in Rente zu gehen oder wie jetzt geschehen, versucht man mich erst mal in unsinnige maßnahmen zu drängen..
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