arbeitsvertragliche Regelung Arbeitszeit

22. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)
arbeitsvertragliche Regelung Arbeitszeit

Hallo, bin mir nicht sicher, wie ich mich verhalten soll:

Unser Chef hat festgelegt, dass ab sofort für alle andere Arbeitszeiten gelten.
Wir sollen später kommen ( 0,5 Std. ) und dementsprechend später gehen ( 0,5 Std. ).
Begründet wird das damit, dass das Sekretariat länger besetzt sein soll ( ich arbeite nicht dort ).

In meinem AV steht folgendes:
An eine bestimmte Arbeitszeit ist der AN nicht gebunden; er sollte jedoch möglichst die für das Unternehmen geltende Arbeitszeit einhalten.
Bei den anderen steht, die Arbeitszeit richtet sich nach der üblich geltenden Arbeitszeit.

1.Was bedeutet die Anweisung vom Chef speziell für mich?
2.Kann ich auch weiterhin die Mittagspause durcharbeiten, und eher gehen?
3.Eine Mitarbeiterin kommt und geht, wann sie will; sie arbeitet auch nicht 8 Std., höchstens 6 Stunden
( nahestehende Person des Chefs ).
4.Ist es lt. Gleichbehandlungsgesetz überhaupt erlaubt, solche Unterschiede zu machen?

Danke



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

1. Ihre arbeitsvertragliche Regelung ist eindeutig. Die kann ein Arbeitgeber nicht einfach aufheben. Dazu müsste er Ihren Arbeitsvertrag ändern.
Wie wurden die geänderten Arbeitszeiten denn mitgeteilt?

2. Die Mittagspause durchzuarbeiten müßte der AG verbieten. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass eine Pause genommen werden muss.

4. Gleichbehandlungsgesetz
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.




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#2
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Dankeschön.

Mitteilung erfolgte kurz( und lapidar ) mündlich

quote:
aus dem Kalten
während der Pause.Sozusagen kurze Ansage.
Seit über 20 Jahren gilt die bisherige Arbeitszeit, die sich übrigens immer bewährt hat.

Nur nochmal zur Sicherheit:
Was bedeutet das für mich jetzt konkret:
- ich kann theoretisch auch eine Stunde eher oder später kommen könnte ( dann entsprechend gehen ),
- ich muss täglich auf 8 Stunden kommen oder in der Woche insgesamt auf 40,
- ich kann auch zwischendurch mal gehen und die Zeit entsprechned nachholen.

, um keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen?

Mit der Pause sehe ich ein. War arbeitsrechtlich nicht korrekt. Wurde aber geduldet.

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#3
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)


Kann jemand diesbezüglich helfen? Dankeschön.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das lässt sich als Aussenstehender nicht einschätzen, welche Konsequenzen der Arbeitgeber ziehen wird, wenn man seine "Anweisung" nicht befolgt.
Um Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie mit dem Arbeitgeber reden.
Die Sondervereinbarung mit Ihnen hat ja irgendeinen Grund. Sind Sie außertariflicher Angestellter?

Eine mündliche Ansage in der Pause ersetzt keine arbeitsvertragliche Vereinbarung. Wenn der AG das aber anders sieht und dann abmahnt oder sowas, dann erklärt ihm das ein Gericht, wenn Sie sich dagegen wehren.


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Vielleicht nochmals in der Zusammenschau:

1. Mittagspause durcharbeiten ist illegal. Das darf weder der Arbeitgeber anordnen, noch darf sich der Arbeitnehmer die Freiheit hierzu nehmen.

2. "soll sich möglichst an die Arbeitszeiten halten" - ich würde diese Formulierung so sehen, dass nach dem Regel/Ausnahmeprinzip in der Regel die betriebsüblichen Arbeitszeiten einzuhalten sind; in Ausnahmefällen es jedoch auch anders geht.

3. Wieviel der AG an den AN zahlt, wieviel derjenige arbeiten muss, dass ist eine Individualvereinbarung, die niemanden außer den Betroffenen (AG/AN) etwas angeht.

wirdwerden

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#6
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Danke für die Antworten:

@Hamburgerin
Ich habe meinen AV damals so ausgehandelt (Sondervereinbarung).

Ich konnte bisher auch mal früher oder zwischendurch gehen oder später kommen, solange es in Grenzen blieb
( kam höchstens 2-3 mal im Monat vor ). Die Zeit habe ich vor- oder nachgearbeitet.


@wird werden
Der AV des betreffenden AN
( nahestehende Person des Chefs ) ist ein normaler Vollzeitarbeitsvertrag ohne Sondervereinbarungen.
Ich glaube, dass so eine Sonderbehandlung die Anweisungen des Chefs bezüglich Arbeitszeiten usw. unglaubwürdig und angreifbar machen.
Zumal, wie ich es verstanden habe, sein Weisungsrecht bezüglich der neuen Arbeitszeiten weder bei mir, noch bei den Kollege, greift.











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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie schreiben ja:
"Bei den anderen steht, die Arbeitszeit richtet sich nach der üblich geltenden Arbeitszeit."
Da seh ich das enger. Der Arbeitgeber darf die Arbeitszeiten ohne Diskussion ändern, wenn es keinen Betriebsrat gibt. In einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern lohnt sich die Gründung :grins: die Gewerkschaft berät diskret und gerne zu der Frage.

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#8
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

nach § 1 BetrVG wäre eine wahl auch schon ab 5 mitarbeitern möglich

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das stimmt, Kriegsrat, aber in einem Unternehmen mit 5 Mitarbeitern gilt das KdSchG nicht. Und mit so leicht erpressbaren Mitarbeitern wird ein BR nicht viel ausrichten können. Deshalb lohnt sich das eher bei 10 Mitarbeitern.

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#10
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


ja, wohl war..............

aber der § 15 KSchG würde trotzdem gelten

zumindest der BR und evtl.ersatzmitglied nach vertretungsfall hätten zumindest mehr als vorher.................

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