arbeitszeit kündigung

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ulrich1957
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
arbeitszeit kündigung

Mein Sohn hat im letzten Jahr in einem Restaurant als Beikoch angefangen .muste dort aber als Koch arbeiten da er alleine für die Küche zuständig war .
Jetzt zu den arbeitzeiten morgens um 10 Uhr bis abends 23 Uhr bzw 0 Uhr und das jeden Tag auch am Wochenende das hat er immerhin ca 2 Monate gemacht
Ist ja auch denke mal nicht rechtens .
ist dann aber einfach nicht mehr hingegangen weil eben zuviel war und der Arbeitgeber die zeiten auch nicht ändern will


Jetzt hat er die kündigung erhalten nicht unterschrieben .
Jetzt zu meinen Fragen

1 Hat er anspruch auf Lohn
2.Bekommt er trotz diesen unzumutbaren Arbeitszeiten eine sperre .




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

" einfach nicht mehr hingehen" ist arbeitsverweigerung
da gibts auch keinen lohnanspruch mehr, sondern vielleicht sogar schadensersatzforderungen des arbeitgebers

und eine verhaltensbedingte kündigung zieht sicherlich die 3monatige sperre bei der AfA nach sich



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zum thema kündigung ist nicht ganz klar, was du meinst

hat dein sohn die kündigung nicht unterschrieben ?
das muß er nicht, spielt keine rolle ob er unterschreibt oder nicht...........

ist die kündigung als solches nicht unterschrieben vom AG ?
dann wäre sie unwirksam, da schriftformerfordernis nicht gewahrt



-- Editiert am 04.01.2010 23:33

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@ulrich1957
2.Bekommt er trotz diesen unzumutbaren Arbeitszeiten eine sperre .

Ja.
Gegen unzumutbare Arbeitszeiten kann man sich zur Wehr setzen. Wäre Ihr Sohn nach Ende der vereinbarten Arbeitszeit nachhause gegangen, könnte der AG nicht viel machen, außer ihn vielleicht mal zur Mehrarbeit auffordern, wenn Mehrarbeit vertraglich vereinbart war. Das aber nicht unbegrenzt, Mehrarbeit ist arbeitsrechtlich eine Ausnahme und nicht als Regel vorgesehen.

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" Don`t feed trolls"

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

dein sohn kann daraus lernen, dass man sich gegen unzumutbare oder vertragswidrige verhältnisse auf der richtigen ebene wehren muss - also widerspruch einlegen, vertragsgerechtes einfordern usw. so hat er sich ins unrecht gesetzt und wird die konsequenzen zu tragen haben.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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