arbeitszeiten und erpressung

12. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Escada
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
arbeitszeiten und erpressung

hallo,
wo gibt es arbeitszeiten quellen speziel für den sicherheitsdienst? hab im internet nur die üblichen 8 stunden gefunden mit der 40 stunden woche.

ich hatte gerade das vergnügen vom arbeitgeber erpresst zu werden, wenn ich nicht nach 3 wochen nachtschicht am stück, sofort anschließend nach 12 stunden in die frühschicht gehe. also freitag früh um 05.30 uhr feierabend und samstag füh um 05.30 uhr wieder anfangen. das hatte ich zwar öfters schon, aber "nur" nach 7-9 tagen nachtschichten vorher.

die frühschicht bekam ich noch rein, da ein kollege keine lust hat zu arbeiten. ich lehnte die frühschicht ab, da ich körperlich das kaum schaffe. schlafe freitag bis 14 uhr und kann nach den nachtschichten nicht abends um 22 uhr ins bett gehen und schlafen. bin natürlich die ganze nacht wach und gehe ohne schlaf in die frühschicht.
nun gibt es ja die reglung das zwischen schichten 11 stunden liegen müssen, aber egal welche schicht? auch von nacht in frühschicht?

mein arbeitgeber drohte mir, wenn ich die schicht nicht mache, werde nicht nur ich gekündigt, sondern dann kündigt er das ganze objekt damit meine arbeitskollegen auch arbeitslos werden.



-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// mein arbeitgeber drohte mir, wenn ich die schicht nicht mache, werde nicht nur ich gekündigt, sondern dann kündigt er das ganze objekt damit meine arbeitskollegen auch arbeitslos werden.

Das wird er sich schon überlegen, weil diese Objekte doch auch seine Einnahmequelle sind.
Hilfreicher wären freilich Sachgründe.

a) Ihr habt offenbar Schichten. Der Schichtplan gilt
b) Du hast einen Vertrag; darin ist wahrscheinlich festgehalten, dass Mehrarbeit angeordnet werden kann.
c) Wenn das richtig ist, bleibt noch die Vorlaufzeit zu klären; solche Anordnungen von jetzt auf gleich kannst du sicher ablehnen
d) Eine weitere Frage ist der Einsatz "drei Wochen am Stück" - allein das scheint mir schon ein Ding der Unmöglichkeit.- allerdings: nach einer Berechnung in anderem Zusammenhang könnten es schlimmstenfalls doch immer noch bis zu 19 Tagen sein.
e) Natürlich kann dein Chef den großen Hammer rausholen und kündigen - dagegen kannst du dich aber wehren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Escada
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

er würde das objekt natürlich nicht kündigen, die brauchen auch jeden taler, aber mir damit dermaßen zu erpressen finde ich schon grenzwertig.

zur zeit arbeite ich seit dem 23 januar bis heute den 12 februar ohne pause durch.

wir haben immer unmenschliche arbeitszeiten. ich mach ja auch so ziemlich alles mit um nicht meinen job zu verlieren. wir sind unterbesetzt und um aushilfen wird sich nicht gekümmert. die chefs haben ja ihre 5 tage woche, was interessiert die es wenn ich im durchschnitt immer eine 7-9 tage woche habe. wenn einer krank ist, muss ich öfters 10-15 tage am stück durcharbeiten. 1 tag frei und dann wieder 7-10 tage. alles schon da gewesen. auch von spätschichten nach 7,5 stunden wieder nahtlos in die frühschicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ja, ich verstehe - das sind schon Arbeitsbedingungen, die krank machen können.

/// ..auch von spätschichten nach 7,5 stunden wieder nahtlos in die frühschicht.

Das verstößt ganz sicher gegen das ArbZG.

...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

"also freitag früh um 05.30 uhr feierabend und samstag füh um 05.30 uhr wieder anfangen"

Rechne ich hier falsch oder du? Das sind doch keine 12 Stunden?!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

1. Eine Erpressung liegt nicht vor, allenfalls eine versuchte Nötigung, wenn überhaupt. Wenn man schon mit strafrechtlich klar definierten Begriffen um sich schmeisst, dann sollte man sich wenigstens vorher darüber schlau machen, was man da behauptet.

2. Fürs Sicherheitsgewerbe gibt es flächendeckend allgemeinverbindliche Tarifverträge und Manteltarifverträge. Da würde ich für Deinen Bereich mal reinschauen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.