arbeitszeiten und ruhepausen

14. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
arbeitszeiten und ruhepausen

Nachstehend Auszug aus den Arbeitszeiten

31.05. 17.00-02.00*
01.06. 10.00-15.00 17.30-02.30
02.06. frei
03.06. 10.00-15.00 17.30-01.45
04.06. 10.30-15.30 17.30-01.30
05.06 10.30-15.30 17.30-00.45
06.06. 10.30-15.30 17.00-02.45
07.06. 10.30-15.15* 17.30-02.00
08.06 10.30-15.00* 17.30-01.45
09.06. 10.30-15.30* 17.30-02.00*
10.06. 10.30-15.30* 17.30-01.30*
11.06. frei aber erst nach langen Bitten wurde am vorabend um 1.30 gesagt morgen frei
12.06. 10.30-15.30* 17.30-01.30*
13.06. 10.00-14.30* 17.30-01.15
14.06. 10.15-15.30


Nachtrag: freier Tag bedeutet dass man in der Frühe zu kommen hat und alles herrichten und ebenso am Abend die Gläser zu spülen und zu polieren. Hatte meine Frau nicht gewusst und deswegen Ärger.
Zeiten mit * bedeuten keine Pause auch keine 5 Minuten Pause oder ähnliches, keine Zeit zum Essen.

Planung des sog. freien Tages kann auch nicht erfolgen, da es sich immer erst in der Nacht vorher entscheidet.

Ich kenne mich zwar in der Gastronomie nicht aus, aber ist sowas wirklich normal? Fast 14 Stunden am Tag und das 6 Tage die Woche? Keinen Ausgleich für Sonn- und Feiertage? Kein Urlaubsanspruch?
Vor allem nimmt sie das mit, dass sie nicht genug schlafen kann.
Gilt hier das Arbeitszeitgesetz nicht? Das alles fuer 850 € im Monat Fixgehalt. Sie hat zwar das Essen frei, aber wie man sehen kann
kommt sie sowieso meistens nicht dazu in Ermangelung von Pausen. Kochen fällt bei diesen Arbeitszeiten flach, also McD:(
Es liegt kein Arbeitsvertrag vor, soll angeblich nicht üblich sein.

Was kann oder sollte man machen? Oder ist sowas üblich?

Sie hat den Arbeitgeber bereits darauf angesprochen und bekam als Antwort nur Das ist die Gastronomie.
Trägt hier der Arbeitnehmer das unternehmerische Risiko?
Gibt es keine staatlichen Stellen die z.B. das Arbeitszeitgesetz überwachen?
Was wird die Krankenkasse sagen, da ich nicht glaube dass das meine Frau lange durchhalten wird.

Danke für die Antworten, Tips und Hilfen.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo.
Ich arbeite seit 13 Jahren in der Gastronomie. Es ist in einem solchem Geschäft immer sehr schwierig, die Arbeitszeit zu organisieren.
Pausen können selten eingehaltenwerden. Überstunden sind üblich.
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch in der Gastronomie, ist aber meisten nicht umzusetzen. Sonn- u. Feiertagsausgleich in dem Sinne gibt es nicht. Wenn der Betrieb regelmäßig eine 6 Tage Woche hat, gibt es auch nur einen Tag frei. Ausgleich in Form von Zuschlägen gibt es nur, soweit schriftlich vereinbart oder betriebsüblich.
Urlaub steht ihr anteilmäßig zu. Arbeitet sie länger als 6 Monate u. über die zweite Jahreshälfte hinaus kann ihr sogar der Jahresurlaub gewährt werden.

Ein schriftlicher Arbeitsvertag ist nicht unbedingt Zwang, aber wäre schön, wenn es einen geben würde.

Wenn der Lohn deiner Frau Brutto ist, sollte sie sich schnellstens etwas anderes suchen, auch wenn das heutzutage nicht leicht ist.

Egal ob Deine Frau das lange durchhält oder nicht, es ist in der Gastronomie nicht üblich Arbeitskräfte zu verheizen. Denn etwas anderes tut ihr Arbeitgeber nicht.

Sie sollte nach einem Besuch beim Arzt (Hausarzt) die Kündigung einreichen.
!!!Sollte sie kündigen ohne ärztliches Attest, wird das Arbeitsamt sie sperren!!!
Die Krankenkasse muß damit leben, daß deine Frau auch mal krank werden kann.

Und glaub mir, es dankt ihr kein Mensch, wenn sie sich für Ihren Chef so den Hintern aufreißt und sich kaputt spielen läßt.
Ich weiß, es ist eine schwierige Entscheidung, aber sie sollte kündigen.

Viele Glück, viele Grüße an eine Kollegin

Wiland

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wiland,
danke für deine Antwort.
Verheizen ist das richtige Wort dafür. Vorgestern war sie um 3 Uhr fertig, gestern erst um halb 4 aber dafür darf sie nun um 8 uhr anfangen:(
Hat nun zusätzliche Arbeiten bekommen da eine andere Mitarbeiterin aufgehört hat, die für das Waschen und Bügeln zu ständig war.
Nun hat sie eine Nachtruhe von 4 1/2 Stunden abzüglich der Fahrzeit.
Ich weiss schon gar nicht mehr wie ich argumentieren soll. Meine Frau ist halt der Mainung dass das nur vorübergehend ist.
Liebe Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Tut mir leid auch wenn die Situation in der Gastronomie immer schwieriger ist aber da würd ich mir doch lieber 3 4 Eurojobs suchen und da hätte man dann 1200 Euro abzüglich Steuern und das bei 6-8 Stunden Arbeit am Tag.... diesmal nur so als Vergleichsbeispiel.

Deine Frau wird in dem Unternehmen absolut verheizt und da noch nichtmal auf Ruhepausen und Freizeitausgleich geachtet wird kannst Du Dir ausrechnen, wielange Deine Frau das durchhalten wird.
Ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten ist meiner Meinung nach sowieso unverantwortlich, denn da kann der Arbeitgeber mit einem machen was er will und man selber hat überhaupt keine Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Solche Jobs, wie ihn Deine Frau hat gibt es mit Sicherheit zu genüge auch wenn die Arbeitslage nicht so gut ist.
Ich arbeite auch viel (07:00 - 16:00 Uhr mein Hauptjob und 17:00 - 21:00 Uhr Nebenjob auf 400 Euro-Basis) aber nur mit Arbeitsvertrag.

Deine Frau soll sich selber einen Gefallen tun und lieber heute als morgen bei diesem Ausbeuter kündigen. Wie sich das verhält, ob man vorher zum Arzt gehen muss um sich krankschreiben zu lassen, dass weiß ich nicht. Was bringen Euch diese paar Euros, wenn dafür die Gesundheit Deiner Frau ruiniert ist.

Sag ihr, dass sie bei jedem Putzjob (die gibt es zu Hauf ... mein Nebenjob ist auch einer) mehr Geld bei weniger Arbeit verdient und das mit Arbeitsvertrag und Urlaub.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morfanwen
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Zwischen 2 Schichten müssen mind. so und soviele Stunden Ruhepausen sein, und die sind sicherlich mehr als 4,5h!!!!!
Ohne Arbietsvertrag sollte man nicht arbeiten!!!!!! Stellen Sie lieber auch mal sicher, dass er Sozialabgaben macht!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Puhh, der Arbeitgeber verstößt ja so ziemlich gegen alle Paragrafen des Arbeitszeitgesetztes, welches natürlich auch in vollem Umfang in der Gastronomie gilt !
Niemand muß Anordnungen Folge leisten, in denen gegen ein Gesetz verstoßen wird!
Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, dann müssen nach dem Nachweisgesetz spätestens 1 Monat nach Arbeitsaufnahme alle wesendlichen Punkte schriftlich fixiert sein.
Ich habe auch lange in der Gastronomie gearbeitet und weiss, dass nicht immer alles nach den Buchstaben des Gesetztes abläuft, aber dass was Ihrer Frau da wiederfährt, das ist keinesfalls zu tolerieren, das ist Ausbeutung der allerübelsten Art!
Ganz schnell neuen Job suchen ( in der Gastronomie im Sommer dürfte das doch eigentlich kein Problem sein :-) ), ich würde dann dem "Ausbeuter" mal das Gewerbeaufsichtsamt oder Ordnungsamt auf den Hals hetzen!
Solche Ausbeuter ruinieren den Ruf der ganzen Branche, aber ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es auch andere Arbeitgeber gibt!
Viel Glück !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo nochmal.
Die Arbeitsausbeutung, die deiner Frau wiederfährt gefährdet nicht nur Gesundheit, es leiden auch andere Sachen darunter.
Ich habe einmal bei einem solchem AG gearbeitet. Das Ergebnis ist ganz einfach: Du denkst nur noch an Arbeit, die Familie kommt in jedem Fall zu kurz, soziale Kontakte brechen weg, und läufst du aus der Reihe: Tschüß.

Ich gebe deiner Frau 4 Monate, wenn sie eine starke Persönlichkeit hat. Dann wird auch sie körperlich u. was viel schlimmer ist psychisch mehr oder weniger ein Wrack sein.

Diese Art von Ausbeutung ist unter Garantie nicht vorrübergehend.
Aber ich denke so ist das mit den "Frauen", sie haben halt ihren eigenen Kopf.
Um zu sehen, daß andere Recht haben müssen sie erst selber drüber stolpern.

Aber nun mal im Ernst, wenn deine Frau glaubt, daß es nur vorrübergehend ist, wirst du reden können was du willst. Sie muß selber einsehen, was Fakt ist.

Aber sie wird dich in jedem Fall brauchen, vielleicht nur zum Ausweinen. Reden oder Vorwürfe bringen gar nichts. Vielleicht sollte sie mit ihrer Kollegin mal Kaffee trinken gehen und mit dieser reden, warum sie aufgehört hat.

Die Arbeitsbedingungen ihres AG könnte man ja mal dem Hotel- u. Gaststättenverband unterbeiten, und sich dort mal erkundigen, ob das alles so sein muß. Das geht aber nur, wenn AG Mitglied ist denke ich. Und wenn soetwas raus kommt, wird die Arbeit für deine Frau zur Hölle.


Tschau
Wiland


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst mal Dank für alle Antworten.

Hallo Kjanzen,
Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, da war ich heute. Die sind nicht zuständig, wollen
oder können nichts tun.
Nachweisgesetz? Gibt es dazu nähere Informationen?

Hallo Wiland,
Vorwürfe mache ich meiner Frau mit Sicherheit nicht. Wie Sie aber erwähnen, haben
Frauen Ihren eigenen Kopf.

Heute hatten wir einmal ein klärendes Gespräch und sie hat mir alle Arbeiten einmal
aufgezählt.

Erstmal die ganzen Stühle im Restaurant runter stellen. Die Kellner machen sowas nicht.
Dann die ganzen Glasscheiben polieren.
Die ganzen Vitrinen (Dessert, Salate, Eis,...)
Das gesamte Besteck polieren.
Nebenbei die Theke (Für die war sie ursprünglich angestellt)
Auch Service gehört mittlerweile zu Ihrem Aufgabengebiet,abgerechnet wird aber vom Kellner.
Nachts darf sie dann die ganzen Tische abräumen, saubermachen und die Gläser spülen.
Ach nicht zu vergessen, das Waschen und Bügeln der Tischdecken....
All diese Tätigkeitsbereiche liegen weit entfernt von der Theke.

Ich bin mal gespannt was das Nachweisgesetz aussagt.

Ich habe jedenfalls den Entschluss gefasst, spätestens nächste Woche einzuschreiten. So kann
es nicht weitergehen.

Soziale Kontakte sind gar nicht mehr möglich. Selbst ich sehe meine Frau nur noch wenn ich Sie abhole.

Ihre Kollegin ist nicht mehr in Deutschland leider, wie auch einige der anderen die dort beschäftigt waren.
Ausser den Kellnern ist dort niemand länger als 2 oder 3 Tage.
Gutes Beispiel heute: Sie sollte für einen der Kellner 3 Wein machen,vom Besten, natürlich ohne Bon wie so oft.
Der Wein kam zurück, 2 Gläser unberührt, 1 Glas angetrunken. Was hat der Kellner gesagt, sie solle es in die
Flasche zurückschuetten!!!! Sie hat es nicht gemacht und ging wieder die Vitrinen putzen. Als sie zurückkam war
die Flasche wieder fast voll!!!
Alleine sowas zeigt mir wie es in dem Restaurant bestellt ist.
Ich weiss nicht ob der Chef das alles weiss, er hört aber meine Frau nicht mal an. Vor allem die fehlenden Bons für die
Getränke, das riecht doch nach Betrug oder? Wie gesagt ich kenne mich da nicht so aus wie das genau abläuft. Jedenfalls
habe ich meine Frau wenigstens soweit dass sie alles aufschreibt was ohne Bon von den Kellnern gefordert wird, bzw. sich diese
selbst holen. Nicht dass es zum Schluss heisst meine Frau würde das alles machen. Gab mir halt zu denken, dass sich in dem Laden
nur die Kellner halten.

Vielleicht nimmt sich das Gesundheitsamt dem Fall an wenn es die Gewerbeaufsicht und das Ordnungsamt
schon nicht interessiert.

Das mit dem Kündigen, vorher zum Arzt gehen oder auch nicht, das ist das Hauptproblem. Meine kleine Ein-Mann-Firma
läuft nicht richtig im Moment. Meine Frau macht den Job nur um mir zu helfen da bin ich mir sicher, auch wenn sie es abstreitet. Sie hat erst am 31.5. angefangen zu arbeiten.
Bekommt also keinerlei Leistungen oder Unterstützung. Ihr könnt mir glauben, dass ich alles versuche damit sie aufhört, aber wie
Wiland sagte, Frauen haben ihren eigenen Kopf, meine besonders. Alle Argumente werden von ihr verworfen.

Liebe Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo, hier erstmal ein link zum Nachweisgesetz:

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/nachwg.htm

Bei verstößen gegen das ArbZG ist das Ordnungsamt die zuständige Behörde, ich würde mich dort nicht abwimmeln lassen, ggf vielleicht doch einen Anwalt hinzuziehen!

Wenn Ihre Frau allerdings gar ncht möchte, dass sich etwas ändert, dann ist es natürlich alles nicht so einfach, aber Ihre Frau kann Ihnen ganz bestimmt nicht helfen, wenn Sie eines Tages zusammenklappt, das sollten Sie Ihr vielleicht mal klarmachen !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kjanzen,
bitte nicht falsch verstehen, meine Fraumacht dass weil sie fälschlicherweise meint sie würde mir damit helfen.
Ich rede mir schon den Mund fusselig, nette Umschreibung.
Danke für den Link.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Camille.

Hat sich bei Deiner Frau und ihrer Arbeit schon was geändert?

Gruß Wiland

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Wiland,
die einzige Änderung ist, dass Sie im krankenhaus liegt.
Aktute psy. und phy. Dekomp. stand auf dem Einlieferuungsschein.
Bei der Krankenkasse wurde Sie anscheinend nicht angemeldet. Aber das kann ich sicher regeln.
Im Moment ist es mir viel wichtiger, dass meine Frau wieder auf die Beine kommt und sie das alles vergessen kann.

Vielen Dank für die Nachfrage. Ich werde es ihr heute abend wenn ich sie besuche sagen.

Das Ordnungsamt wurde am 16. und 22.06 sowie am 01.07. angeschrieben, ohne Reaktion.

Mittlerweile habe ich einen RA eingeschaltet aber anscheinend keinen recht guten. Mal abwarten.
Die Sozialbetreuer und Psychologen im KH reden von Körperverletzung da die Ruhezeit bei weitem nicht eingehalten wurde. Nun bin ich dabei das zu klären, Anwalt meint sowas kann man nicht zur Anzeige bringen.

Danke

Camille

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Camille!

meine Güte, das ist ja richtig schlimm, wie mit Deiner Frau umgegangen wurde!

Habt Ihr jemals eine Gehaltsabrechnung für das Gehalt bekommen? Da muss die Krankenkasse angegeben sein, bei der Deine Frau am ersten Tag der Beschäftigung angemeldet werden musste. Die Krankenkasse klärt das sicherlich gerne für Euch!

Ich hoffe auch, dass Ihr die Arbeitszeiten notiert habt, damit ihr einen schriftlichen Nachweis habt für den RA.

Ich denke schon, dass man da was machen könnte, zumindest die Überstunden/Mehrarbeit müsste noch ausgezahlt werden, und so weiter. Vielleicht kannst du mit dem RA einen Aufhebungsvertrag mit diesem Arbeitgeber vereinbaren, der zu Euren Gunsten aber sein sollte! Damit wäre deine Frau zwar arbeitslos, aber besser dies und Zeit, nach Genesung was neues zu suchen, als nach der Krankeit wieder einen Schritt in die Tür des AG setzen zu müssen. Aber die Leute im Krankenhaus werden Euch sicherlich auch in der Hinsicht beraten können.

Alles Gute für Euch!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
komme grade wieder aus dem Krankenhaus.
Anwalt ist schon beauftragt.
Einen Aufhebungsvertrag stimmt der AG nie zu.
Das sollte aber seit heute kein Problem mehr sein, da meine Frau ein Langzeittherapie braucht. 6 Wochen Krankenhausaufenthalt.
Somit kann der RA kündigen mit der im Tarifvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist.

Arbeitszeiten kann ich anhand meines Fahrtenbuches auf die Minute genau nachvollziehen. Meine Frau hat auch alles mitprotokolliert.

Gehaltsabrechnung bis heute keine, dafür terrorisiert mich der AG täglich mit Telefonanrufen dass ich meine Frau in die Arbeit schicken soll, da er angeblich noch immer keine Krankmeldung aus dem Krankenhauserhalten haben will. Die Krankenkasse hat noch keine Anmeldung erhalten. Ich habe erstmal eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem KH unterschrieben. Meiner Frau soll ja geholfen werden. Die Kosten stelle ich da hinten an.

Lt. Krankenhaus ist die Krankmeldung direkt an den AG umgehend weggesandt worden.

Selbst bei einem persönlichen Gespräch mit dem AG (natürlich mit einem Zeugen) brachte der AG immer wieder zum Ausdruck er will meine Frau nicht verlieren, sie soll bei ihm weiterarbeiten.

Das einzig aufbauende an der Sache ist, dass am Samstag in der Zeitung eine Annonce war vom AG mit der er 3 (drei) !!!! Leute sucht. So wichtig war ihm meine Frau anscheinend. Sie war nur erstaunt darüber dass diese 3 Leute nun Ihr Aufgabengebiet haben sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Camille.
War lange nicht mehr im Forum. Das ist ja nicht schön mit deiner Frau. Ich hoffe ihr geht es in zwischen wieder besser.
Habt ihr den AG wenigstens verklagt?
Viele Grüße

Wiland

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Wiland,
danke der Nachfrage. Meine Frau befindet sich schon auf dem Wege der Besserung. Ist letzte Woche aus dem Krankenhaus entlassen worden.
Verklagt auf was denn? Lt. unserem Rechtsanwalt kann man nur den Lohn einklagen. Zur Zeit schleppt sich das alles hin wegen Urlaub...
Wir wären mittlerweils schon froh wenn der AG unser Kündigung akzeptieren würde. Wir haben sogar die 4 Wochenfrist eingehalten.
Der hüllt sich in Schweigen. Schickt weder die Papiere zurück noch eine An/Abmeldung bei der Krankenkasse.
Sobald sich was tut teile ich dies hier mit.

Gruss

camille

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Camille.

Ist die Frage ob Deine Frau Stundenlohn bezahlt bekommt oder Gehalt.
Wäre sicher interessant zu wissen, wieviele Stunden sie "lt. Vertrag" zu arbeiten hat.
Vielleicht besteht ja irgendwo die Chance Überstunden geltend zu machen sowie anteilmäßig Urlaub.
Überstunden müssen nicht immer angeordnet oder von AG unterzeichnet zu sein, um sie rechtlich geltend zu machen. (Eigene Erfahrung) Sie müssen um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten notwendig gewesen sein. Dann hat man eine minimale Chance. Aber wie gesagt Minimal.
Natürlich muß man abwägen, ob sich der Aufwand lohnt. Man kann Brutto- oder Nettolohn einklagen.
Wenn Ihr die Krankenkasse wißt, könnt Ihr euch selber bei dieser erkundigen, ob eine Anmeldung stattgefunden hat.
Hat der AG deine Frau beschäftigt, ohne sie Sozialversicherungspflichtig anzumelden, hat er sich strafbar gemacht u.a. wegen Steuerhinterziehung (allerdings verschwindend klein) aber das sollte der Anwalt wissen.
Jedenfalls wird strafrechtlich verfolgt, wenn der Arbeitsnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen nicht abgeführt wird.
Ersteinmal viel Glück weiterhin. Viele Grüße an Deine Frau

Bye
Wiland

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Burki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Gott, so viele Verstöße gegen das ArbZG, insbes. §§ 3-5, das ist ja unfassbar. Ich hoffe, Deiner Frau geht es bald besser und der Ausbeuter pleite

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi Camille.
Lange nichts mehr gehört von Dir . Was macht die Arbeit Deiner Frau?
Habt ihr was erreicht.
Interessiert mich sehr.

Bye
Wiland

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Camille.
Ich hoffe Du bist mal wieder eins im Forum.
Sonst alles klar?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wiland,
sorry dass ich so lange nichts hören habe lassen.
Meiner Frau geht es nun einiger massen besser. Sie weiss aber das nachstehende noch nicht. Weiss auch gar nicht wie ich es ihr beibringen kann.
Mittlerweile waren wir vor dem Arbeitsgericht und haben gestern das verläufige Urteil erhalten.
Der Arbeitgeber muss nichts bezahlen da er einen Zeugen hat der gesehen hat wie er meiner Frau 2000 Euros in bar gegeben hat. Er hat keine Quittung nur den Zeugen.
Bezüglich der Ueberstunden, die hatmeine Frau freiwillig gemacht. Anordnungen wie das musst du noch machen und das sindnicht als Aufforderung zu Ueberstunden zu werten.
Sobald das schriftliche Urteil vorliegt werde ich es hier veröffentlichen.
Dies ist in meinen Augen ein klarer Aufruf an alle Arbeitbeiter ihre Mitarbeiter nicht mehr zu bezahlen.
Der AG hat lediglich die Krankenkassebeiträge nach der 3. Mahnung durch die Kasse beglichen. Auch die fällige Lohnsteuer wurde abgeführt.
Nur meine Frau hat halt nichts bekommen.
Soviel zur deutschen Rechtssprechung.
Ich kenne es nur so bei Barzahlungen sind im Geschäftsleben Quittungen nötig.
Meine Frau wird in absehbarer Zeit Deutschland verlassen, da man hier Ihrer Meinung nach nicht leben und arbeiten kann. Wenn man Geld mitbringen muss um arbeiten zu dürfen das versteht sie nun wirklich nicht mehr. Sie kommt aus einem armen Land aber dort gibt es sowas wie hier nicht. Leider.
Gruss
Camille

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach sorry hab ich ganz vergessen.
Mit der Krankenkasse liegen wir auch noch im "Krieg", da wir durch die Anmedlung/Abmeldung/Ummeldung des Arbeitsgebers alle Kosten selber tragen müssen. Krankenhaus, laufende Arztbesuche, Medikamente, das geht ins Geld und das geht uns mittlerweile langsam aus.
Von seiten der Krankenkasse hiess es erstmal abwarten was das Arbeitsgericht feststellt.
Gruss
Camille

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

zu Morfanwen
Sozialabgaben wurde mittlerweile bezahlt.
Aber wofür?
Krankenkasse zahlt eh nichts. Müssen alles selber begleichen.
Rentenversicherung für was? Meine Frau wird sicher nie mehr in Deutschland arbeiten.
Arbeitslosenversicherung für was - Haben keinen Abspruch auf Leistungen.
Sogar Steuern wurden abgeführt.
Was nicht bezahlt wurde ist der Lohn an meine Frau.
Wie vorher geschrieben, sobald das schriftliche Urteil vorliegt, werde ich es hier veröffentlichen. In meinen Augen ein klarer Hinweis an die AG Ihre Leute nicht bezahlen zu muessen.
Gruss
Camille

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Camille.

Das ist ja wirklich enttäuschend, was Du zu berichten hast.
Nun weiß ich aber auch keinen Rat mehr.
Ich habe bei meinen Klagen gegen den AG etwas mehr Glück gehabt und Recht bekommen.
Nun versteh noch einer das deutsche Rechtssytem.

Ich wünschte euch wirklich von Herzen, daß es anders verlaufen wäre.

Trotz allem Alles Gute. Melde Dich mal.

Wiland.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
camille
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Wiland,
sicher melde ich mich.
Zur sicherheit meine email
hermes1962@mail.ru

gruss camille

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