Zu seinen Aufgaben als Leergutsortierer gehörte das Sortieren von Mehrweggetränkekästen und Flaschen. Her xxx zeigte jederzeit Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben in unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich als belastbar.
Alle Aufgaben führte er selbständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Er agierte ruhig, überlegt, zielorientiert und präzise. Dabei überzeugte er stets in guter Weise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Er zeichnete sich durch große Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein aus. Die Leistung von Her xxx fand jederzeit unsere volle Anerkennung. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
(( ist der ok? hab gehört dass die arbeitgeber mit kennwort wörtern sich verstehen was wir nicht verstehen würden.
war ausserdem "vertreter" als staplerfahrer und vorarbeiter beschäftigt. sollte das auch nicht dort stehen? ))
arbeitszeugnis gut genug? einwandfrei?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Der obige Text enthält einige Rechtschreibfehler, die im Original-Zeugnis nicht vorkommen sollten.
Ansonsten ist es nicht schlecht, aber auch nicht supergut.
Mann muss dabei aber auch bedenken, was die Aufgabe war.
Berry
Nicht ganz ernst gemeint:
Wenn sich ein Leergutsortierer mit seiner Aufgabe identifiziert, dann ist er eine Flasche.
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also laut kamertermin einigung sollten die mir "eine gute arbeitszeugnis" schicken. wie och das hier verstehe, ist das "nicht gut genug"?
also lieber anwalt bescheid sagen?
ahja was ist mit staplerfahren? muss nicht draufstehen?
Doch, für das, was du gemacht hast, ist das Zeugnis gut genug. Es ist ein gutes Zeugnis, das wurde vom Gericht verlangt. Du brauchst deswegen nicht zum Anwalt. Dass du mal als Vertretung den Stapler gefahren hast oder den Vorarbeiter beim Flaschensortieren vertreten hast, muss nicht ins Zeugnis.Zitatwie och das hier verstehe, ist das "nicht gut genug"? :
Dort gehört auch nicht rein, dass du mal Urlaub hattest oder mal krank warst.
Den Staplerschein kannst du in deiner nächsten Bewerbung erwähnen. Ist oft wichtig.
//// .... fand jederzeit unsere volle Anerkennung
... würde ich schon als gut einstufen. 'Gut genug' ... naja, zu toppen wäre die Formulierung nur durch 'vollste A....'
Ob Gabelstaplerfahren im Zeugnis stehen muss, wird davon abhängen, in welchem Umfang das tatsächlich der Fall war.
/// ... dass die arbeitgeber mit kennwort wörtern sich verstehen was wir nicht verstehen würden.
Was man alles so hören kann ... kompletter Unfug. Lies dazu
https://www.xing.com/news/klartext/arbeitszeugnisse-sind-ein-totes-pferd-732
Fehlen hier ein paar Sätze aus dem Zeugnis?
Normalerweise steht da in den letzten Sätzen, dass der AG sich bedankt für die Zusammenarbeit und alles Gute für die Zukunft wünscht.
danke euch allen für die antworten.
ja "altona" das steht ganz zum schluss. wichtig war mir die mittlere "geschichte" vertraue halt die arbeitgebern nicht, sorry
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