Hallo,
mein Arbeitgeber hat Mitte Oktober Insolvenz beantragt. Seit Oktober hat er keine Gehälter mehr bezahlt. Ich habe jedoch einen Vorschuß auf des Insolvenzgeld bekommen (100% vom Nettogehalt).
Das Insolvenzverfahren wird mit ziemlicher Sicherheit eröffnet werden, da noch immer einige Werte vorhanden sind und eine Ablehnung mangels Masse daher wohl nicht in Frage kommt. Ob der Betrieb aber weitergeführt werden kann, ist nicht sicher.
Nun habe ich die Möglichkeit, ab 1.1.03 bei einer anderen Firma anzufangen. Leider habe ich aber eine sehr lange Kündigungsfrist - wenn ich ordentlich kündige, muß ich noch bis zum 31.3.03 bei meinem jetzigen Arbeitgeber bleiben. Falls der Arbeitgeber einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt (ich bin an einem relativ wichtigen Projekt beteiligt), kann ich dann eine außerordentliche Kündigung aussprechen? Ist die Insolvenz des Arbeitgebers ein ausreichend "wichtiger Grund"? Darf der Arbeitgeber in der Insolvenz überhaupt einen Auflösungsvertrag ablehnen?
außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer wegen Insolvenz?
1. Dezember 2002
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Frage vom 1. Dezember 2002 | 00:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer wegen Insolvenz?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2003 | 02:28
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 9x hilfreich)
Hallo
Also wenn du 100% sicher bist das du die Stelle kriegst geh doch einfach net zur Arbeit. Dann wird er dich schon von alleine Fristlos rauswerfen. Und falls er das nicht macht kriegste halt dein Geld fürs nichts machen würde ich auch nehmen!
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