meine firma hat mich, nac 8jähriger zugehörigkeit, mit einem aufhebungsvertrag entlassen. zuvor hat man mich, nach 4wöchiger krankheit, von einer in meiner nähe gelegenen filiale, in eine, für mich schlecht und ohne auto sogar gar nicht, erreichbaren filiale versetzt. horizonterweiterung nannte man es.
ich habe diese versetzung strikt abgelehnt, darauf hin wurde ich von meinem chef aufs übelste beleidigt.
ich bat den betriebsrat, den ich eingeschaltet hatte und der mir in keinster weise helfen konnte (wollte?), dass die firma mich entweder in einen anderen bezirk versetzt oder mich kündigt.
daraufhin bekam ich einen aufhebungsvertrag, den ich ohne viel darüber nachzudenken, in anwehsenheit meines chefes, unterschrieb. in diesem vertrag steht nun, das die firma mich auf grund meiner gesundheit entlässt und ich keine weiteren ansprüche an die firma stellen werde.
meine frage: kann ich nun, obwohl schon ca 8 wochen vergangen sind, auf wiedereinstellung klagen?
-----------------
" "
aufhebungsvertrag - auf wiedereinstellung klagen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



meines Erachtens nicht, da ein Aufhebungsvertrag eine Willenserklärung ist, du hast zugestimmt. Du hast ja auch unterschrieben, dass du keine weiteren Ansprüche gegen die Firma stellen willst...
Wenn du gegen eine Kündigung klagen willst, musst du dies innerhalb von 3 Wochen machen, es sei denn ein wichtiger Grund hat dies verhindert. Ein Aufhebungsvertrag ist aber keine Kündigung in diesem Sinne, daher kannst du meines Erachtens keine Kündigungsschutzklage einreichen.
Gruß
Nach neuem Recht können Sie den Aufhebungsvertrag anfechten gem. §§ 312 ff BGB
. Es ist zwar noch umstritten, aber es gibt bereits Gerichte, die den Arbeitnehmer als Verbraucher (§ 13 BGB
) i.S.d. § 312 BGB
ansehen. Sie haben dann ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Diese Frist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn Sie im Vertrag über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Dies ist hier anscheinend nicht der Fall.
Im Übrigen kann man jede Willenserklärung anfechten. Wenn Sie nachweisen können, daß Sie in irgendeiner Weise - mittelbar oder unmittelbar - unter Druck gesetzt wurden, sollten Sie den Vertrag anfechten.
Wenn Sie obsiegen, haben Sie - auch wenn Sie nicht mehr bei der Firma arbeiten wollen - eine prima Ausgangsposition um eine relativ hohe Abfindung auszuhandeln.
Lassen Sie sich nicht entmutigen, es gibt immer einen Weg zu seinem Recht !
Viel Glück
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo!!
Es ist richtig, dass die Frage, ob ein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen besteht, bislang noch nicht vom BGH entschieden. Insoweit ist der Streit noch nicht endgültig enstchieden.
Es ist jedoch so, daß ein Widerrufsrecht nur einem Verbraucher zusteht. Nach dem Wortlaut des §312 BGB
muß eine Schuld des Verbrauchers begründet werden. Bei einem Aufhebungsvertrag wird jedoch eine Rechtspostion aufgegeben und nicht eine Schuld begründet.
Daher sehe ich hier keinene Widerrufsmöglichkeit gem. § 312
, 355 BGB
.
Das LAG Brandenburg (in NZA 2003, 503
ff) nimmt ebenfalls kein Widerrufsrecht an.
Eine Kündigung ist mit einem AUfhebungsvertrag auch nciht gelichzusetzten. In diesem Fall liegt keine Kündigung vor, sondern ein Aufhebungsvertrag.
Die einzige Möglichkeit, die es hier noch gebäe, wäre eine Anfechtung der Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung gem. § 123 BGB
. Eine solche arglistie Täuschung oder Drohung sehe ich hier aber nicht.
Ich sehe in diesem Fall leider keine Chance.
Wenn Sie sich jedoch ganz sicher sein wollen, so können Sie natürlich einen Anwalt aufsuchen.
Ciao Kathy
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
Aufhebungsvertrag - Wenn ich bereits den neuen Vertrag habe muss ich da etwas machen oder kann die n4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
Kann ich von meinem AG einen Aufhebungsvertrag verlangen und mit welchen Konsequenzen müsste ich rec3 Antworten
-
4 Antworten
-
64 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten