Hallo
Nehmen wir mal an:
Ein Arbeitnehmer hat einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben/abgeschlossen, mit einer normalen Kündigungsfrist von 4 Monaten.
Eine salvatorische Klausel ist im Aufhebungsvertrag eingefügt.
Unterschrift 1.1.2015
Kündigungsfrist 4 Monate
1.5.2015 (genaues Datum ist nicht relevant)
Während dieser 4 Monate wird dem Arbeitnehmer unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt. Lt. tariflichen Bedingungen, wird das Arbeitsverhältnis dadurch automatisch aufgelöst(nehmen wir an, am 1.3.2015).
Wie wirkt sich die Auflösung durch EU-Rente,während der Kündigungsfrist, auf den vorher geschlossenen Auflösungsvertrag aus?
Wird dieser damit hinfällig? Ist dadurch die Kündigungsfrist "ausgehebelt"?
Muss nach Unterzeichnung des Auflösungsvertrages und vor Kündigungsfristende (1.5.2015), dem Arbeitgeber die Bewilligung überhaupt noch mitgeteilt werden?
-----------------
""
auflösende Bedingungen während der Kündigungsfrist
// Während dieser 4 Monate wird dem Arbeitnehmer unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt.
Ich lese jedes Wort und verstehe nichts:
Seit wann gewährt ein AG Erwerbsminderungsrente?
Ansonsten passt die Frage eher nicht ins Arbeitsrecht, sondern vielleicht besser zum Rentenrecht.
-----------------
""
Das ist ein schwieriges Problem.
Im Fall einer Auflösung kann es nach Formulierung des Auflösungsvertrages sogar möglich sein, dass die Abfindung nicht mehr gezahlt werden müsste.
Was ich jedoch nicht verstehe, dass die Erwerbsminderungsrente zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen soll. Es ist mit einer normalen Rente aus meiner Sicht nicht unbedingt vergleichbar, sondern soll nur die Lücke füllen, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll sondern nur teilweise zur Verfügung steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Teilrente zu einer automatischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen kann, das wäre mit dem Sinn des gesetzes nicht vereinbar.
Bei einer Vollrente auf dieser Basis wäre es u.U. anders zu sehen, aber man kann in der Regel selber bestimmen, dass man diese erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses dieses erhalten will.
-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 11.11.2014 08:49
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten