ausbildung kündigen?

3. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)
ausbildung kündigen?

Hallo liebe Foren nutzer,

am 1.8.08 habe ich meine ausbildung zur einzelhandels kauffrau in einem großen Zooladen begonnen. Bis vor einiger Zeit war es auch mein traumjob gewesen schon als kind wollte ich dort arbeiten.

Jedoch habe ich jetzt gemerkt dass mich einige dinge dort so extrem stören, dass ich teilweise wirklich am heulen bin und mich selbst zuhause diese gedanken nicht mehr loslassen...

Ich habe dort angefangen weil ich tiere liebe und nicht um sie zu quälen...

in unserem geschäft werden fische und nagetiere aller art verkauft. schön und gut.

Es wird auch mit dem slogan " wir lieben tiere" geworben etc und nach außen hin soll das auch immer so rüber kommen. Aber in Wahrheit wird da auch nur auf den profit geachtet, ob das tier dafür leidet ist egal

Wir hatten einige fälle von beißerein gehabt zwischen den tieren einige so massiv, dass sie auf jedenfall zu einem tierarzt gemusst hätten ( blutende stellen, vereiterungen und entzündungen ) jedoch sagt die chefin nur, stell dsa tier nach hinten und mach heilsalbe drauf, egal ob die salbe seit zwei jahren abgelaufen ist oder nicht und die wunde total verdreckt ist.

Dann hatten wir ein Meer*******chen gehabt mit einer starken pilzinfektion.... sie nahm das die und hat ihm hinten in den büroräumen das genick gebrochen.

auf meine frage hin ob dies nicht strafbar sei sagte sie " was soll ich denn machen tierarzt kosten übersteigen den wert des tieres das ist zu "teuer".

da standen mir schon zum ersten mal die tränen in den augen. daraufhin habe ich drum gebeten mich versetzen zu lassen und es auch an die verwaltung gemeldet wie die dort mit den tieren umgehen.

die sagten nur wir werden uns drum kümmern aber wie ich mitlerweile mitbekommen habe, kommt dieses "tierarztverbot" von der verwaltung aus.

nunja ich wurde seit dem noch zwei mal in andere filialen versetzt und vor kurzem sollte ICH lernen wie ich dem tier das genick breche und damit hat es für mich das fass zum überlaufen gebracht.

ich weiß es ist vorallem jetzt schwer ne neue ausbildung zu finden oder generell arbeit aber würde ich da weiter bleiben würde ich dran kaputt gehen das weiß ich.

Wie sieht es mit Kündigungen während der Ausbildung aus? Was für strafen drohen mir dann? Kindergeldentzug o.Ä. ? wer kennt sich damit aus? wär über hilfreiche antworten sehr dankbar und BITTE KEINE vorwürfe wegen meiner entscheidung. lg







8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

wieso wird den das wort "Meer*******chen" hier zensiert? oO hmm hoffe ihr wisst trotzdem was ich meine

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Zur Ausbildung als Einzelhandelskauffrau gehört sicherlich nicht das Brechen eines Genickes.
Ich würde den Kontakt zur Handelskammer suchen, die haben oft Beratungsstellen für Konflikte während der Ausbildung. Vielleicht können die dir auch beim Wechsel in eine andere Branche des Einzelhandels helfen, wo du deine bisherige Leistung angerechnet bekommst.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vilya
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Ausbildung kündigen ist nach der Probezeit nicht so einfach. Du kannst um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wenn dein Chef damit nicht einverstanden ist ist eine fristgerechte Kündigung möglich wenn du den Beruf aufgeben möchtest.
Googel mal nach Dr.Azubi. Die sind auf solche Fragen spezialisiert und wissen auch wo du Hilfe finden kannst.

Wegen der Tierquälerei, melde die Zustände doch mal beim Ordnungs und/oder Veterinäramt. Die gehen sowas in der Regel nach.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3796x hilfreich)

Es ist überhaupt kein Problem, SOFORT und FRISTLOS diese Ausbildung zu beenden:

Folgende Möglichkeiten zur Kündigung gibt es in der Ausbildung (stehen auch hinten auf dem Ausbildungsvertrag bzw. hängen an):

- In der <B>Probezeit</B>: Jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen

- <B>Nach der Probezeit</B>: Vom Azubi jederzeit fristlos aus wichtigem Grund, unter Angabe dieses Grundes/dieser Gründe.

<B>Vierwochenfrist</B> ist nur dann möglich/nötig, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln willst (das ist bei dir ja noch gar nicht sicher, ob du tatsächlich diesen Beruf nicht mehr lernen willst, es geht hier um die Zustände im Betrieb) und <B>Aufhebungsverträge</B> können nur dann zustande kommen, wenn sich beide Parteien einig sind.

Du musst nur folgendes beachten, wenn du z. B. ab morgen schon nicht mehr dort arbeiten willst:

- Schriftliche Kündigung aufsetzen ("Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis fristlos.....")
- und die Gründe angeben ("Meine Gründe sind der herrschende Umgang mit kranken Tieren" oder so ähnlich)
- persönlich der Chefin/Ausbilderin abgeben oder per Einschreiben an die Adresse des Ausbildenden (siehe Vertrag) schicken (dann musst du nicht mal mehr hingehen).

Lass dich nicht einschüchtern von irgendwelchen Schadensersatzdrohungen oder sonstigen Rückzahlungen: Ein Azubi, der seine Ausbildung nicht weiterführen will, kann durch nichts, aber auch überhaupt nichts dazu gezwungen werden, seine Ausbildung fortzuführen - das ist die Praxis, dir passiert gar nichts.

Den Tieren zuliebe kannst du den Tierschutzverein über den Umgang mit kranken und verletzen Tieren informieren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vilya
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Frag bei D.Azubi nach wenn du keine Schwierigkeiten bekommen willst. Die WISSEN was zu tun ist und erzählen dir keine Halbwahrheiten ;-)

Wünsch dir viel Glück!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3796x hilfreich)

Das sind keine Halbwahrheiten; ich kann das so sicher schreiben, weil ich täglich mit Aus- und Weiterbildung zu tun habe. Auf der einen Seite gibt es das BBiG und seinen Gesetzestext, auf der anderen Seite die fjuristischen Kommentare zu diesem Gesetz. Die Ausbildung ist nicht nur ein befristetes Arbeitsverhältnis, sie hat durch den besonderen Status des Auszubildenden auch zwangsläufig erzieherischen Charakter. Die Gründe, die die sofortige fristlose Kündigung des Azubi regresslos ermöglichen, beziehen sich auf eben diesen Umstand und sind daher auch nicht mit Beispielen im Gesetz belegt. Was den einen Azubi umhaut, steckt der andere mit einem Lächeln weg. Wenn bei einem jungen Menschen in der Ausbildung die individuellen psychischen Grenzen erreicht sind, dann kann er die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nutzen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ziege1990
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallöchen, ich noch mal....erst einmal danke für die antworten... nachdem wieder einige Ereignisse in unserer Firma aufgetreten sind habe ich Anfang des Monats mich nun doch dazu entschieden zu Kündigen und dies auch getan.

In meinem Arbeitsvertrag steht ich habe eine Kündigungsfrist von Vier Wochen.

Es steht dort nicht ob zum 15. oder ende des monats gekündigt wird....

Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass wenn ich UNTER zwei jahren in dem Betrieb bin, zum 15 ODER 30. Kündigen kann. Wenn ich ÜBER zwei Jahre in dem Betrieb bin NUR zum 30... allerdings weiß ich nicht mehr welche Seite das war und finde sie auch nicht mehr wieder... leider =(


Naja nachdem ich das gelesen habe, schrieb ich meine Kündigung zum 15. 6. 09
habe sie mit Einschreiben und Rückschein verschickt.

Bis jetzt kam noch keine "bestätigung" ( sie ist Anfang letzter Woche dort eingetroffen)....

Allerdings hat die Personalchefin eine E mail an unsere Firma geschrieben das Sie gleich ein Fax mit meinem Urlaubsantrag rüberschicken würde den ich nur noch unterschreiben muss ( wegen meinem Resturlaub) dieser Urlaub wär allerdings vom 23.6.09 - 30.06.09 !!! Jetzt frag ich mich ob die Kündigung doch nur zum 30. des Monats gültig ist oder hab ich da was falsch verstanden? Unterschrieben hab ich den Urlaubsantrag noch nicht und auf Rückfragen hat sich noch keiner aus dem Personalbüro bei mir gemeldet.

glg

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.214 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.678 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.