ausbildung und dann Kündigung

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
wood2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ausbildung und dann Kündigung

Hallo
ich hab ne Frage
ich bin in der Ausbildung in den letzten 2 Wochen sind bei mir im Betrieb 5 Azubis gekündigt worden mit dem Grund Vertauensbruch (verdacht auf Diebstahl) meine Frage ich das rechtens Bzw. was kann ich tun so wie es aussieht wird es mir genau so gehn. bitte helft mir!!!!!!!


MfG Woody

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 205x hilfreich)

Hast du denn einen Diebstahl im Betrieb begangen? Hier wären ein paar mehr Details erforderlich.
Solltest du deinen Arbeitgeber bestohlen haben, so würde das tatsächlich eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 22 BBiG rechtfertigen. Dein Arbeitgeber muss hierfür allerdings eine Frist von zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes einhalten.

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#2
 Von 
wood2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe keinen Diebstahl begangen jedoch versucht er mir es in die schuhe zu schieben ob er beweise hat weis ich nicht ich hab das gespräch morgen vor mir!!
wenn er mir die Kündigung gibt wie soll ich mich verhalten!!!!!

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#3
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 205x hilfreich)

Wende dich umgehend an euren Betriebsrat bzw. die Jugendauszubildendenvertretung, falls ihr eine solche habt.

Bist du eigentlich volljährig? Falls nein, würde ich ein Elternteil mit zum Gespräch nehmen.

Meines Erachtens hat eine bloße Verdachtskündigung bei einem Azubi vor dem Arbeitsgericht übrigens keinen Bestand.

quote:
ob er beweise hat weis ich nicht


Wenn er welche hat, wird es für dich natürlich kritisch.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... gegen missbräuchliche beschuldigungen zum zwecke der kündigung ist nicht wirklich ein kraut gewachsen. es hilft wohl nur eindeutiges vertrags- und gesetzeskonformes verhalten

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#5
 Von 
wood2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin volljährig soll ich die kündigung dann unterschreiben oder nicht!!!!
soll ich es dann auf einen Rechtsstreit anlegen?????????

bei uns gibt es keinen Betriebsrat.

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#6
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 205x hilfreich)

Ich persönlich würde zunächst mal gar nichts unterschreiben.
Bist du wirklich sicher, dass du eine weiße Weste hast und nichts gegen dich vorliegt?
Wie gesagt, mir fehlen nach wie vor Details.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Wenn du eine Kündigung bekommen solltest, wende dich an den Schlichtungsausschuss der für diesen Beruf zuständigen Kammer. In einer Schlichtungsverhandlung versucht man dann, eine Einigung zu finden. Sollte die nicht gelingen, wäre das Arbeitsgericht der nächste Schritt.

Was meinst du mit Kündigung unterschreiben? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die nicht der Unterschrift des Gekündigten bedarf. Wenn man dir aber etwas mit dem Titel ´´Aufhebungsvertrag´´ bzw. ``Auflösung im Einvernehmen`` oder s. ä. vorlegt, dann nicht unterschreiben, wenn du damit nicht einverstanden bist! Grundsätzlich kannst du dir alles vor einer Unterschrift nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen oder dich dazu beraten lassen.

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