ausbildung - versetzung annehmen oder weigern?

3. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 24x hilfreich)
ausbildung - versetzung annehmen oder weigern?

hallo,
ein bekannter hat seine ausbildung im august05 als einzelhandelskaufmann bei einer firma angefangen die in ganz deutschland filialen hat.nun soll er versetzt werden in eine filiale die eine stunde autofahrt von seinem wohnort entfert liegt.der grund für diese versetzung ist von der bezirksleitung gefällt worden,weil die "chemie "zwischen den beiden nicht stimmt.
fahrkosten werden definitiv nicht erstattet.wenn man die fahrzeit dazunimmt,spricht natürlich alles dagegen.
muß er diese versetzung annehmen oder kann er sich weigern?
kann man die fahrkosten mit dem auto der firma in rechnung stellen auch wenn es heißt:sowas übernehmen wir nicht.
wie sieht es rechtlich aus?
muß er die versetzung hinnehmen?muß er die fahrkosten aus eigener tasche bezahlen?
vielen dank schon einmal.
katharina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ob er die Versetzung hinnehmen muss, hängt von seinem Arbeitsvertrag ab.

Wenn er sie hinnehmen muss, dann stehen ihm keine Fahrtkosten zu.

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#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

er hat ja sicher einen Ausbildungsvertrag

Da wird auch der Ausübungsort drin stehen

Wenn er jetzt versetzt wird, und der neue Arbeitsplatz nicht im Vertrag drin steht, dann kann man ihn nicht dazu zwingen (auch nicht mit einer Änderungskündigung, weil man einen Azubi nach der Probezeit nicht mehr entlassen darf)

Die fahrtkosten werden wohl nicht erstattet. Da hat es auch keinen Sinn, diese der Firma in Rechnung zu stellen, weil die Firma nicht zahlen muss und wird.

Aber wenn er wirklich Probleme mit den Leuten da hat, sollte er überlegen, ob er die zusätzlichen Kosten und die längere fahrtstrecke nicht besser in Kauf nimmt, dafür aber ein besseres Arbeitsklima hat.
Aber das ist eine Entscheidung, die er nur selbst treffen kann.
Zwingen kann man ihn nicht (sofern im Vertrag nichts anderes steht)

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